Wie hoch ist der Kaufpreis für die Thüga-Anteile an der Dresdner-Stadtwerke GmbH (Drewag)? Seit 1997 hält die Thüga zehn Prozent der Anteile. Die vollständige Rekommunalisierung wurde 2019 vom Dresdner Stadtrat beschlossen, doch die Verschmelzung von Drewag und Enso zur Sachsenenergie kann offiziell immer noch nicht final abgeschlossen werden.
Denn immer noch streiten der Dresdner Energieverbund und die in München ansässige Stadtwerkegruppe Thüga über die angemessene Höhe des Preises; die Vorstellungen lagen bis vor kurzem um 80 Mio. Euro auseinander. Verschiedene Gutachten ermittelten einen ganz unterschiedlichen Unternehmenswert.
Als „Schiedsgutachten“ sieht das Landgericht Dresden eine im Auftrag der Thüga erstellte Bewertung an. Diese kommt auf einen Unternehmenswert der Drewag von 1,6 Mrd. Euro, ein im Namen der EVD erstelltes Gutachten geht dagegen von 800 Mio. Euro aus.
Gutachter Rose: "Offensichtliche Fehler im Schiedsgutachten"
Das Landgericht hatte daraufhin den unabhängigen Gerichtsgutachter Dirk Rose gebeten, das „Schiedsgutachten“ noch einmal auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Dieser stellte seine Ergebnisse am Montag vor dem Landgericht Dresden vor. „In drei von fünf Bereichen fand Rose offensichtliche Fehler“, heißt es in der „Sächsischen Zeitung“.
So soll der Ersteller des Schiedsgutachtens die geplanten Erlöse der Drewag-Geschäftsführung deutlich höher angesetzt haben – die Rede ist von 169 Mio.Euro. Verluste, mit denen die Geschäftsführung rechnete, seien durch deutlich höhere Kosten der Drewag-Kunden ausgeglichen worden. „Wir befinden uns in einem regulierten Markt, da können Preise nicht einfach komplett auf die Kunden umgelegt werden. Es ist aber nicht dargelegt, was auf die Kunden umgelegt werden kann und was nicht“, erklärte Rose.
Auch habe der Gutachter des Schiedsgutachtens Preise angesetzt, die andere Versorger von ihren Kunden nehmen und sei zu dem Schluss gekommen, die Drewag verkaufe ihre Produkte zu billig. Ein konkreter Versorger werde aber nicht angegeben, so dass die Berechnung nicht nachvollziehbar sei, so Rose.
Unternehmenswert der Drewag-Anteile bei rund 104 Euro?
Wenn die Kammer den Aussagen von Rose folge, würde sich der Wert der Anteile auf 104 Mio. Euro belaufen, wird der Vorsitzende Richter der Kammer für Handelssachen, Peter Kieß, in den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ zitiert. Die Thüga verlangte aber bisher 160 Mio. Euro, als Zeichen guten Willens wurden aus Dresden in den vergangenen Jahren bereits rund 75 Mio. Euro nach München überwiesen.
Mit Frank Brinkmann und Axel Cunow waren beide Vorstände der aus Drewag und Enso entstandenen Sachsenenergie im Gerichtssaal, für die Thüga eine vierköpfige Delegation, der laut der Stadtwerkegruppe auch mehrere Prokuristen angehörten.
Richter Kieß forderte die Parteien nach Ende der Sitzung auf, einen Vergleich auszuhandeln. Doch Gespräche kamen nicht zustande. Die Sachsenenergie macht dafür die Thüga verantwortlich und kritisiert, dass kein Thügavorstand vor Ort war. Die Thüga weist diese Darstellung zurück.
Sachsenenergie-Vorstand: "Habe ich noch in keinem anderen Verfahren so erlebt"
„Die Ernsthaftigkeit des Einigungswillen steht unsererseits außer Frage. Leider haben wir dies auf der Gegenseite der Thüga so erneut nicht wahrnehmen können“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Sachsenenergie, Frank Brinkmann.
„Das auf Seiten der Thüga trotz einer klaren Gerichtsindikation von 104 Millionen Euro eine so strikte Ablehnung von Gesprächs- und sogar Terminabstimmungsbereitschaft für einen Vergleich vorherrscht, hat uns nicht nur überrascht, sondern werten wir als äußert schwieriges Signal unter zwei kommunalen Partner-Unternehmen, die sich einigen wollen. Das habe ich so noch in keinem anderen Verfahren erlebt“, ergänzt Vorstand Axel Cunow.
Thüga: "Abschluss eines Vergleichs zwischen Tür und Angel verbietet sich"
„Der Vorschlag eines direkten Vergleichsgespräches vor Ort im Anschluss an das Verfahren war unangekündigt und vor dem Hintergrund der bisherigen Verfahrensführung völlig unerwartet; unabhängig von der Vorstandspräsenz verbietet sich der Abschluss eines Vergleichs ‘zwischen Tür und Angel’, kommentiert ein Thüga-Sprecher auf Anfrage.
Vor dem Gerichtstermin hätte es auch die Gelegenheit für vorbereitende Gespräche oder zumindest die Ankündigung einer konkreten Vergleichsbereitschaft auf Dresdener Seite gegeben.
Thüga: "Sind offen für einen fairen Vergleich"
Die Stadtwerkegruppe habe die Auffassung von Gutachter Rose geprüft und teile dessen Auffassung nicht. „Dies haben wir in unseren Stellungnahmen begründet zum Ausdruck gebracht“. Man habe stets signalisiert, für einen fairen Vergleich offen zu sein – nicht zuletzt, um Zeit und Kosten für ein langwieriges Verfahren zu sparen.
Die bisherigen Prozesskosten belaufen sich allein auf Seite der Dresdner inzwischen auf einen mittleren sechsstelligen Betrag, heißt es auf Anfrage bei der Sachsenenergie.
Sachsenenergie: "Wirtschaftliche Nachteile im Millionenbereich"
Die Thüga sperre sich weiterhin gegen „die sie treffende Pflicht zur Übertragung des streit-gegenständlichen Anteils an die Sachsenenergie und behindert auf diese Weise die Vollendung der derzeitigen Großfusion in der ostsächsischen Energiewirtschaft“, heißt es weiter. Die daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile im Millionenbereich habe die Münchner Stadtwerkegruppe zu verantworten.
Im August wird eine endgültige Entscheidung des Landgerichts erwartet. Möglicherweise muss dann ein neues Wertgutachten in Auftrag gegeben werden. Der ganze Rechtsstreit könnte sich im schlimmsten Fall also noch über Jahre hinziehen. (hoe)



