Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seine Studie "Hochwertige Datensätze in Deutschland" vorgestellt. Sie soll der Bundesregierung wichtige Informationen mit Blick auf die bevorstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene zur Bestimmung sogenannter Hochwertiger Datensätze (high-value data sets = HVD) liefern.
Die HVD sollen nach der Open Data- und PSI-Richtlinie künftig kostenlos, maschinenlesbar und in Echtzeit verfügbar sein. Sie werden mit einem Durchführungsrechtsakt in den Bereichen Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie Mobilität definiert. Über die Inhalte des Rechtsakts wird die Europäische Kommission mit den Mitgliedsstaaten im Herbst verhandeln.
Hintergrund PSI-Richtlinie
Die Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Gegenüber der ursprünglichen PSI-Richtlinie aus dem Jahr 2003 sind die Kernerneuerungen der aktuellen Richtlinie die Einbeziehung öffentlicher (kommunaler) Unternehmen in den Wirkungsbereich der Richtlinie sowie die Bestimmung der zuvor erwähnten „hochwertigen Datensätze“.
Diese müssen fortan kostenfrei, maschinenlesbar, sprich aufbereitet und in bestimmten Formaten, über Programmierschnittstellen (APIs) verfügbar gemacht werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzt sich dafür ein, dass keine Daten kommunaler Unternehmen als hochwertig eingestuft werden.
Die Richtlinie soll in Deutschland noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, hieß es während der Vorstellung der Studie. Das BMWi kündigte dort zugleich eine Verbändeanhörung an.
Studie "Hochwertige Datensätze in Deutschland"
Im Rahmen der Studie hat das vom BMWi beauftragte Konsortium Fraunhofer FOKUS, Institut der deutschen Wirtschaft und iRightsLab eine Online-Befragung, sechs thematische Workshops und Experteninterviews durchgeführt, um alle Stakeholder breit an der Untersuchung zu beteiligen. Um der Komplexität des Prozesses Rechnung zu tragen, habe man zahlreiche Positionen und Vorschläge analysiert.
Welche Daten sind HVD geeignet?
Ziel der Studie ist es, Datensätze des öffentlichen Sektors zu identifizieren, die hohes sozioökonomisches Potenzial in der Weiterverwendung bergen. Dabei wird vor allem untersucht, ob die Datensätze für eine Vielzahl von Akteuren, auch KMU, relevant sind, um damit Einnahmen generieren zu können und ob sich die Datensätze mit weiteren Daten kombinieren lassen. Die Studie untersucht, welche Rahmenbedingungen heute für potenzielle HVD in Deutschland bestehen und wie sich die Klassifizierung von Datensätzen als HVD auswirken würde.
Schon heute sind viele Datensätze zu sehr guten Bedingungen verfügbar – wie etwa Satellitendaten, so eines der Ergebnisse. Profitieren von der Bestimmung als HVD könnten laut der Studie insbesondere neue, datengetriebene Anwendungen für Geschäftsmodelle, die beispielsweise auf Bodenschätzungsdaten, Geländemodellen oder Handelsregisterdaten aufbauen.
Herausforderungen der HVD-Klassifzierung
Nach Auffassung der Auftragnehmer ist insbesondere eine HVD-Klassifizierung von Katasterdaten und Wettervorhersagen in Deutschland wegen möglichen Einnahmeausfälle der Datenbereitsteller – öffentliche Stellen oder öffentliche Unternehmen – besonders herausfordernd. Bei sehr großen Datenmengen, die heute schon kostenlos technisch gut verfügbar sind, wie einige Geo- und Satellitendaten, könnte die zusätzliche Anforderung einer Programmierschnittstelle (API) die Bereitsteller finanziell überfordern.
Der VKU hat die Studie begleitet und in Anhörungen und Stakeholder-Workshops die kommunalwirtschaftliche Perspektive in die Debatte eingebracht. Dadurch sei es gelungen, die Hauptbedenken der kommunalen Unternehmen mit Blick auf Mehrkosten für Datenbereitstellung, Kosten für die Einrichtung von Programmierschnittstellen, den möglichen Wegfall von Einnahmen für den Vertrieb von Daten sowie das Problem einer möglichen Wettbewerbsverzerrung, in die Handlungsempfehlungen der Studienautoren aufnehmen zu lassen. Somit werden sie in die Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu hochwertigen Datensätzen auf europäischer Ebene eingebracht. (sg)



