Der Projektierer R3 RegionalEnergie GmbH plant in der Rhön ein Großprojekt mit bis zu 18 Winkraftanlagen mit einer Leistung von je 7,2 MW, das Investitionsvolumen liegt bei rund 180 Mio. Euro. 90 Prozent der Betreibergesellschaft soll in kommunale Hand übergehen. Der Baubeginn ist 2026 geplant. Die Anlage soll im Bereich des Bildhäuser Forstes in den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld entstehen.
Die Herausforderung: Die betroffenen sechs, zum Teil sehr kleinen Kommunen, können die Risiken bis zur Genehmigung des Großprojekts im niedrigen einstelligen Millionenbereich nicht tragen. Um sie dennoch von Anfang an beim Bau des Projekts an der Wertschöpfung zu beteiligen, hat die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) ein spezielles Beteiligungs- und Finanzierungskonzept entwickelt, das auch für andere kleinere Kommunen künftig Vorzeigecharakter haben kann.
Kommunen und Überlandwerk Rhön bündeln Anteile in Holding
Das erforderliche Risikokapital bis zur Genehmigung des Windparks wird in dem Modell das kommunale Überlandwerk Rhön (ÜWR) übernehmen. „Das Vergaberecht sieht vor, dass ein Projekt bei dem Kommunen mit einem privaten Partner zusammenarbeiten, grundsätzlich vergabepflichtig ist“, erklärt BBH-Partner und Rechtsanwalt Jan-Hendrik vom Wege, der das Konzept mitentwickelt hat, auf ZfK-Anfrage. Diese Vorgaben aus dem Vergaberecht habe man durch die Gründung einer Projektgesellschaft auflösen können.
An der „Interkommunalen Bürgerwindpark Bildhäuser Forst GmbH & Co. KG“ sind die sechs Kommunen und das ÜWR mit insgesamt 50 Prozent der Anteile beteiligt, die restlichen 50 Prozent hält der private Projektierer. Die Anteile der sieben kommunalen Gesellschafter – neben dem ÜWR sind dies die Stadt Münnerstadt, die Gemeinde Strahlungen, die Marktgemeinde Saale an der Saale, die Stadt Neustadt an der Saale, die Gemeinde Rödelmeier und die Gemeinde Wulfhausen an der Saale – wurden zuvor in einer Holding gebündelt.
Bürger und Industrie können sich an Projektegesellschaften beteiligen
"Diese Holding soll künftig erweitert werden, etwa um umliegende Kommunen. Denkbar sind auch andere Projekte, etwa Freiflächen-Solarparks oder zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung“, erklärt der Rechtsanwalt weiter. An diesen Einzelprojekten und an den geplanten Windparks könnten auch Bürgerinnen und Bürger und die örtliche Industrie beteiligt werden.
Interesse bei örtlichen Gewerbebetrieben sei vorhanden. Ziel sei es, den regional erzeugten Strom auch in der Region zu verbrauchen. Dabei könnten auch langfristige Stromlieferverträge (PPAs) eingesetzt werden. Diese Erweiterungsoption ist gerade mit Blick auf die Finanzierung durch die kommunale Seite zentral, weil so die Bürgerschaft und die örtliche Industrie einen Teil der Kosten mitfinanzieren könnten.
90 Prozent der Anteile sollen in kommunale Hand übergehen
„Die kommunalen Partner können künftig zum Einstandspreis weitere 40 Prozent der Anteile an der Projektgesellschaft erwerben“, erklärt vom Wege. Die Zielstruktur liege bei einem kommunalen Gesellschafteranteil von 90 Prozent, beim Projektierer verblieben dann noch 10 Prozent.
Finanzierungs- und Beteiligungskonzepte wie das jetzt für die Rhön ausgearbeitete Vorhaben nehmen laut dem BBH-Partner zu. „Immer mehr Projektierer beteiligen die betroffenen Kommunen umfassend an solchen Vorhaben, um sich die entsprechenden Flächen überhaupt sichern zu können. Das ist auch für die Akzeptanz vor Ort entscheidend.“ (hoe)



