Strom- und Gaskunden müssen im kommenden Jahr mit deutlichen Kostensteigerungen rechnen.

Strom- und Gaskunden müssen im kommenden Jahr mit deutlichen Kostensteigerungen rechnen.

Bild: © dermauber/AdoeStock

Seit Oktober vergangenen Jahres ist die MaKo 2022 (Marktkommunikation) in Kraft. Seitdem muss mindestens das „Preisblatt 1“ mit lieferstellenscharfen, strukturierten Standard-Tarifinformationen elektronisch veröffentlicht werden. Ein Vergleich der vorliegenden Daten zu den Arbeitspreisen des Dienstleisters Enet zeigt nun aber einige Fehler und „teils erstaunliche Abweichungen" auf. Enet hatte nach Hinweisen unterschiedlicher Lieferanten die Preisblätter mit den erfassten Preisdaten abgeglichen.  

Auch wenn rund 87 Pro­zent der Preis­blät­ter kei­ne Auf­fäl­lig­kei­ten aufweisen, stecke die Tücke doch manch­mal im Detail, heißt es im Newsletter von Enet. Beim sys­te­ma­ti­schen Abgleich hätten sich im SLP- und im RLM-Bereich ins­ge­samt 394 Abwei­chun­gen in den Arbeits­prei­sen bei 113 unter­schied­li­chen Ver­teil­netz­be­trei­bern gefunden. Dabei gibt es vor allem viele leichte Abweichungen der Preise, etwa klei­ne­re Run­dungs­feh­ler durch feh­len­de Nach­kom­ma­stel­len.
 

In 24 Fäl­len sei der Arbeits­preis aber um mehr als ein Cent pro ​kWh von den her­kömm­lich ver­öf­fent­lich­ten Kon­di­tio­nen abgewichen. Die Span­ne reichte dabei von ‑9,90 bis +7,05 Cent je Kilo­watt­stun­de. In 59 wei­te­ren Fäl­len wurde eine Dif­fe­renz von weni­ger als ein Cent pro ​kWh entdeckt.

Umrechnungs- und Übertragungsfehler als mögliche Ursachen

In 14 Preis­blät­tern wur­de der Arbeits­preis fälsch­lich mit dem Fak­tor 10 mul­ti­pli­ziert, in zehn wei­te­ren Fäl­len sogar mit dem Fak­tor 100 – ver­mut­lich wur­de dort ein­fach der Betrag für Cent pro ​kWh ein­ge­tra­gen, schreibt Enet. Grund­sätz­lich könn­ten Umrech­nungs- bzw. Über­tra­gungs­feh­ler durch abwei­chen­de Ein­hei­ten die Ursa­che sein. 

Beson­ders ekla­tant sei die Abwei­chung in 6 Preis­blät­tern, in denen ein Arbeits­preis von 10.000 EUR/​kWh ver­öf­fent­licht wur­de. Dies ent­spricht 1.000.000 ct/​kWh und wür­de bei­spiels­wei­se für einen Mus­ter­haus­halt mit 4.000 kWh Jah­res­ver­brauch eine Netz­nut­zungs­rech­nung in Höhe von min­des­tens 40 Mil­lio­nen Euro bedeuten.

Fehlerhafte Infos ziehen umfassende Clearing-Prozesse nach sich

Sehr pro­ble­ma­tisch an den feh­ler­haf­ten Preis­in­for­ma­tio­nen sei, dass die Elek­tro­ni­schen Preis­blät­ter rechts­ver­bind­lich für die Abrech­nung sind. Die Fol­ge dürf­ten auf­wen­di­ge Clea­ring-Pro­zes­se bis hin zu einer Unter­bre­chung der auto­ma­ti­sier­ten Rech­nungs­prü­fung und Erstel­lung von End­kun­den­ab­rech­nun­gen sein.

Es wird daher empfohlen, die über­mit­tel­ten Daten aktu­ell noch anhand unab­hän­gi­ger Anga­ben gegen­zu­prü­fen. Gleich­zei­tig gelte es auf Sei­ten der Netz­be­trei­ber, drin­gend not­wen­di­ge Ver­bes­se­run­gen an den der­zei­ti­gen Pro­zes­sen vorzunehmen, heißt es weiter. (hoe)

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