MaKo 2022: Noch viele Abweichungen in den Preisblättern

Besonders eklatant war die Abweichung in sechs Preisblättern, in denen ein Arbeitspreis von 10.000 EUR pro kWh veröffentlicht wurde.
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Seit Oktober vergangenen Jahres ist die MaKo 2022 (Marktkommunikation) in Kraft. Seitdem muss mindestens das „Preisblatt 1“ mit lieferstellenscharfen, strukturierten Standard-Tarifinformationen elektronisch veröffentlicht werden. Ein Vergleich der vorliegenden Daten zu den Arbeitspreisen des Dienstleisters Enet zeigt nun aber einige Fehler und „teils erstaunliche Abweichungen" auf. Enet hatte nach Hinweisen unterschiedlicher Lieferanten die Preisblätter mit den erfassten Preisdaten abgeglichen.
Auch wenn rund 87 Prozent der Preisblätter keine Auffälligkeiten aufweisen, stecke die Tücke doch manchmal im Detail, heißt es im Newsletter von Enet. Beim systematischen Abgleich hätten sich im SLP- und im RLM-Bereich insgesamt 394 Abweichungen in den Arbeitspreisen bei 113 unterschiedlichen Verteilnetzbetreibern gefunden. Dabei gibt es vor allem viele leichte Abweichungen der Preise, etwa kleinere Rundungsfehler durch fehlende Nachkommastellen.
In 24 Fällen sei der Arbeitspreis aber um mehr als ein Cent pro kWh von den herkömmlich veröffentlichten Konditionen abgewichen. Die Spanne reichte dabei von ‑9,90 bis +7,05 Cent je Kilowattstunde. In 59 weiteren Fällen wurde eine Differenz von weniger als ein Cent pro kWh entdeckt.
Umrechnungs- und Übertragungsfehler als mögliche Ursachen
In 14 Preisblättern wurde der Arbeitspreis fälschlich mit dem Faktor 10 multipliziert, in zehn weiteren Fällen sogar mit dem Faktor 100 – vermutlich wurde dort einfach der Betrag für Cent pro kWh eingetragen, schreibt Enet. Grundsätzlich könnten Umrechnungs- bzw. Übertragungsfehler durch abweichende Einheiten die Ursache sein.
Besonders eklatant sei die Abweichung in 6 Preisblättern, in denen ein Arbeitspreis von 10.000 EUR/kWh veröffentlicht wurde. Dies entspricht 1.000.000 ct/kWh und würde beispielsweise für einen Musterhaushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch eine Netznutzungsrechnung in Höhe von mindestens 40 Millionen Euro bedeuten.
Fehlerhafte Infos ziehen umfassende Clearing-Prozesse nach sich
Sehr problematisch an den fehlerhaften Preisinformationen sei, dass die Elektronischen Preisblätter rechtsverbindlich für die Abrechnung sind. Die Folge dürften aufwendige Clearing-Prozesse bis hin zu einer Unterbrechung der automatisierten Rechnungsprüfung und Erstellung von Endkundenabrechnungen sein.
Es wird daher empfohlen, die übermittelten Daten aktuell noch anhand unabhängiger Angaben gegenzuprüfen. Gleichzeitig gelte es auf Seiten der Netzbetreiber, dringend notwendige Verbesserungen an den derzeitigen Prozessen vorzunehmen, heißt es weiter. (hoe)