Von: Ferdinand Schuster, Geschäftsführer des Instituts für den Öffentlichen Sektor bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die Anforderungen der Regulierung steigen. Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine Herausforderung für betroffene Unternehmen der Kommunalwirtschaft. Ab 2025 müssen viele Unternehmen einen im Lagebericht integrierten Nachhaltigkeitsbericht erstellen, um die Anforderungen der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU zu erfüllen.
Das gilt für alle Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- mehr als 250 Mitarbeiter
- Bilanzsumme ab 25 Millionen Euro
- Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro.
Erheblicher Aufwand
Kein Zweifel: Dies ist eine erhebliche zusätzliche Belastung, aber daraus ergeben sich auch Chancen. Die verpflichtende Einführung der nicht-finanziellen Berichterstattung kann es Unternehmen ermöglichen, in der eigenen Strategie neue Ziele und Kennzahlen zu berücksichtigen.
Für Unternehmen der öffentlichen Hand mit ihrem Gemeinwohlauftrag stellt dies eine Gelegenheit dar, über die entsprechende Zielerreichung Rechenschaft abzulegen – und dies in einer annähernd der finanziellen Rechnungslegung entsprechenden Verbindlichkeit.
Zahlreiche Vorteile
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung – nach den drei Dimensionen Environment, Social und Governance oft auch ESG-Berichterstattung genannt – bietet den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Aktivitäten in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeiter sowie verbesserte Unternehmensführung offenzulegen. Kennzahlen wie der CO2-Ausstoß oder der Energieverbrauch eines Unternehmens, der Anteil von Frauen in Führungspositionen, Diversität oder die geschlechtsspezifische Lohnverteilung zählen dazu.
Dies kann dazu beitragen, das Vertrauen der öffentlichen Eigentümer und der Bevölkerung zu stärken und das Unternehmen für die Finanzmärkte attraktiver zu machen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Informationsanforderungen, zum Beispiel von Kreditinstituten, im Hinblick auf Nachhaltigkeit, kann ein auf die Erfüllung der CSRD abgestelltes Berichtswesen die notwendigen Daten liefern und im Idealfall sogar Zinsvorteile ermöglichen.
Empfehlung
Ich empfehle, die Nachhaltigkeitsberichterstattung trotz allen Aufwands als Chance zu sehen und zügig die ersten Schritte einzuleiten. Als erstes sollte eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden, um zu klären, wie die Auflagen erfüllt werden können und wer sich künftig um die Berichterstattung kümmert.
Hieraus leiten sich die nächsten Schritte ab: Was ist zu berichten, wie kann der Bericht erstellt werden und was bedeutet das für die Unternehmensstrategie?
Fazit
Die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt einen wesentlichen Schritt in Richtung nachhaltiger Unternehmensführung dar. Klare Nachhaltigkeitsstrategien, integriertes Management und transparente Berichterstattung können nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch als Grundlage für langfristigen finanziellen Erfolg dienen.
Es liegt an den Unternehmen, den Weg zur Nachhaltigkeit aktiv zu gestalten und sich damit an die Spitze der Entwicklung zu setzen. (sg)
