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OLG fordert mehr Transparenz bei Garantiebedingungen der Sonnen-Batteriespeicher

In einem Berufungsverfahren erzielte die Verbraucherzentrale NRW vor dem OLG München einen Teilerfolg gegen den Batteriespeicherhersteller Sonnen wegen dessen Garantieklauseln. Sonnen kündigte gegebenenfalls Nachbesserungen an.
16.07.2020

Ein Stromspeicher Typ "Sonnenbatterie" des Allgäuer Herstellers Sonnen.

In dem Berufungsverfahren habe das das Oberlandesgericht (OLG) München am 2. Juli 2020 acht Klagepunkten zu den Garantiebedingungen des Shell-Tochterunternehmens stattgegeben, teilte die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung vom heutigen Donnerstag mit. Acht Klauseln sei Intransparenz attestiert worden. In sieben weiteren Punkten habe das Gericht die Klage abgewiesen. Das Landgericht München habe die Klage als erste Instanz im Juli 2019 noch in allen Punkten abgewiesen.

Die nunmehr beanstandeten Klauseln betreffen laut Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel die Abwälzung von Arbeits-…

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