Neben Hochschulgebäuden könnten auch die Staatstheater in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden sowie das Museum Wiesbaden eine PV-Dachanlage bekommen.

Neben Hochschulgebäuden könnten auch die Staatstheater in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden sowie das Museum Wiesbaden eine PV-Dachanlage bekommen.

Bild: © Ingo Wagner/dpa

Wie geht es weiter mit dem Mietvertrag für die Solaranlage auf dem eigenen Hausdach? Diese Frage treibt seit geraumer Zeit die rund 4500 Kunden des insolventen Solaranlagenvermieters RexXSPI GmbH mit Sitz in Eckernförde um. Das Amtsgericht München hatte am 4. Februar ein Insolvenzverfahren für das Unternehmen eröffnet. Dieses hatte früher unter dem Namen MEP Solar Miet & Service III GmbH firmiert. Laut einer aktuellen Pressemitteilung bemüht sich Insolvenzverwalter Max Liebig von der Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte, darum, "in enger Abstimmung mit den Finanzierern und Dienstleistern die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Mietverträge fortgeführt werden können". Der Insolvenzverwalter bittet hier die Kunden bis auf weiteres um Geduld. Aktuell verschaffe er sich einen Überblick über die komplexen Finanzierungsstrukturen sowie die Verträge mit den Dienstleistern.

Auch könne sich der Einzug der Mieten respektive einer Nutzungsentschädigung für die PV-Anlagen bis auf Weiteres verzögern, heißt es weiter. Die Kunden würden schnellstmöglich informiert, sobald feststehe, wer künftig Ansprechpartner für auftretende Fragen rund um die Wartung und Lösung von Problemfällen sei. Der Mietvertrag läuft auch nach einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiter, über eine Beendigung kann allein der Insolvenzverwalter entscheiden. Die Verbraucherzentrale NRW rät betroffenen Kunden sicherzustellen, dass ihre Miete für Solaranlagen nun an ein vom Insolvenzverwalter angegebenes Konto überwiesen wird und nicht mehr auf die bisherigen Konten der RexXSPI GmbH. Falls die Kunden noch Geld von RexXSPI bekommen, müssen sie es bis zum 3. April zur Insolvenztabelle anmelden.

Bis zu 10 Mio. Euro in Nachrangdarlehen investiert

Den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte die Deutsche Ökostrom II B.V. bereits am 14. Januar beim Insolvenzgericht München eingereicht. Auch Privatanleger sind wohl in größerem Umfang von der Pleite betroffen. Sie konnten über Nachrangdarlehen der Firma te Solar Sprint IV mit Sitz in Aschheim bei München in das Unternehmen investieren. Die Mindestdarlehenshöhe lag offenbar bei 5000 Euro, die Verzinsung bei 3 bis 5 Prozent. Das Darlehensvolumen soll laut einem Artikel im "ecoreporter" bei bis zu zehn Millionen Euro gelegen haben.

In einer Mitteilung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) weist die te Solar Sprint IV darauf hin, dass es durch die Insolvenz der RexXSPI GmbH bei der Emittentin zu einem vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche aus dem gewährten Nachrangdarlehen kommen könne. Der Insolvenzverwalter bittet Anleger, die über Anlagegesellschaften Mittel für die Schuldnerin bereitgestellt hätten, sich direkt an ihren Vertragspartner zu wenden.

Ein alter Bekannter der Verbraucherzentrale

Aus der Bafin-Mitteilung geht auch hervor, dass die RexXSPI-Vorgängerin MEP Solar Miet & Service III GmbH als Tochtergesellschaft der MEP Werke GmbH gegründet wurde. Letztere firmiert mittlerweile unte dem Namen Encopia GmbH mit Sitz in München. Die MEP-Werke waren bereits in der Vergangenheit in die Kritik geraten, weil sie monatelang Miete für montierte Solar-Anlagen einzog, die aber im Gegenzug noch gar keinen Strom lieferten. Die Verbraucherzentrale NRW war deshalb erfolgreich gegen das Unternehmen vorgegangen. (hoe)

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