Wie in dieser Visualisierung soll es bald möglich sein, abgeschiedenes CO2 direkt mit dem Schiff von Bremen aus in Richtung Nordsee zu transportieren.

Wie in dieser Visualisierung soll es bald möglich sein, abgeschiedenes CO2 direkt mit dem Schiff von Bremen aus in Richtung Nordsee zu transportieren.

Bild: © SWB

Thermische Müllverwertung ist auf dem Weg zur Klimaneutralität ein größeres Hindernis, denn die bei der Verbrennung anfallenden CO2-Emissionen sind technisch unvermeidbar. Aber es gibt eine – wenn auch teure – Lösung: CO2-Abscheidung und Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS).

Die Bremer SWB beginnt voraussichtlich 2028 mit dem Bau einer Aminwäscheanlage am Mittelkalorik-Kraftwerk. Sie steht gleich neben dem Schornstein und kostet einen dreistelligen Millionenbetrag. Geplanter Betriebsstart: Anfang der 2030er Jahre.

Transport per Schiff

Die Lage im Industriehafen ist praktisch, da das abgeschiedene CO2 – nach Zwischenlagerung im benachbarten Speicher "Carbon Bridge" der Firma Ambrian Energy – direkt auf Schiffe verladen und in Richtung Nordsee transportiert werden kann. So fallen die Kosten für den Transport zu einem Verladehub weg.

Welche Firma das Bremer CO2 letztlich speichert, steht nicht fest. Es laufen Gespräche mit europäischen Anbietern, die Lagerstätten in der Nordsee entwickeln, etwa in ehemaligen Öl- und Gasfeldern. "Für unser Volumen von jährlich bis zu 300.000 Tonnen CO2 bieten alle Kandidaten ausreichende Kapazitäten", so SWB-Innovationsmanager Jörg Götte.

Gesetz 2025 verabschiedet

Die endgültige Entscheidung für das Projekt war erst nach Verabschiedung des Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetzes im August 2025 gefallen. Und es gibt noch einen anderen regulatorischen Faktor, der CCS in Deutschland in Gang bringt: das novellierte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

Seit 2024 werden die fossilen Emissionen (etwa aus der Verbrennung von Kunststoff) der thermischen Abfallverwertung bepreist. Sie machen gut die Hälfte der Gesamtemissionen aus, der Rest sind unbepreiste biogene Emissionen (Verbrennung organischer Abfälle).

Anfang 2026 wechselte der deutsche Emissionshandel von Zertifikatefestpreisen zum Auktionsverfahren. Der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne ist jetzt verlängert worden und gilt auch 2027 noch. Danach, 2028, soll das neue europäische Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) an die Stelle des nationalen Handels treten. Die Preisentwicklung ist ungewiss.

Wie ordnet Götte das Thema Bepreisung fossiler Emissionen ein? Kommt allein deswegen kein Entsorger mehr an CCS vorbei? "Dass durch die Abscheidung der Kauf von Zertifikaten wegfällt, wirkt zwar kostendämpfend, gleicht die Kosten der Anlage bei heutigen CCO2-Preisen jedoch nicht vollständig aus."

CCS als Teil der Transformation

Es gehe auch gar nicht um die kurzfristige Amortisierung. CCS sei kein isoliertes Geschäftsmodell, sondern Teil einer langfristigen Transformationsstrategie. "Wirtschaftliche Aspekte spielen selbstverständlich eine Rolle, stehen aber nicht losgelöst vom übergeordneten Ziel: der Sicherung unserer industriellen Wertschöpfung und der Energieversorgung in einem zunehmend regulierten und CO2-sensiblen Umfeld."

CCS könne helfen, bestehende Anlagen und Prozesse perspektivisch weiterzubetreiben. Es trage eher zur Stabilisierung des Geschäftsmodells bei als zur Erschließung klassischer neuer Erlösquellen. Auch weil es – bisher – keine Vergütung für CCS gibt.

Sollten aber Öl und Erdgas immer weniger als Brenn- und Rohstoff eingesetzt werden, könnte CO2 aus der Müllverbrennung durchaus zum wertvollen Rohstoff werden, meint Götte. Etwa im Rahmen eines Modells zur Anerkennung von Negativemissionen durch das Abscheiden des biogenen Anteils der Emissionen.

Zwei Geschäftsmodelle denkbar

Ohne einen solchen Markt und Vergütungen sei CCS speziell an thermischen Abfallbehandlungsanlagen vermutlich niemals wirtschaftlich tragbar. Diese hätten schließlich eine andere Ausgangsituation als Biomasse-Heizkraftwerke, bei denen das komplette CO2 biogenen Ursprungs ist.

Am einfachsten wäre folgendes Geschäftsmodell: Die Abscheidung von biogenem CO2 wird mit den fälligen Abgaben für die Emission von fossilem CO2 im Rahmen des deutschen oder europäischen Emissionshandels verrechnet.

Zweite Möglichkeit: Zertifikate an Kunden verkaufen, die damit ihre eigenen fossilen Emissionen kompensieren. "Diese Einnahmen wären für uns jedoch schwer zu kalkulieren, da die Preise frei verhandelt würden."

Auch Stadtreinigung Hamburg interessiert

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) betreibt aktuell zwei thermische Abfallbehandlungsanlagen, am Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) am Standort Borsigstraße und an der Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm (MVR) am Standort Rugenberger Damm. Hinzu kommt das im Bau befindliche ZRE am Standort Schnackenburgallee.

Die Behandlungskapazität aller drei Anlagen beträgt rund eine Million Tonnen Abfall jährlich. Die bei der Verbrennung freigesetzten unvermeidbaren CO2-Emissionen machen rund 75 Prozent der konzernweiten fossilen Emissionen aus. Deswegen prüft die SRH, ob und an welchen Standorten die Abscheidung prinzipiell möglich ist und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind.

Am Rugenberger Damm geht zunächst die Erprobung im kleinen Maßstab los. Im Rahmen eines Forschungsprojekts wird dort ab 2027 die Abscheidung mittels Aminwäsche getestet. An die mobile Versuchsanlage gekoppelt ist eine weitere Anlage, mit der untersucht wird, ob und wie das Treibhausgas künftig auch als Rohstoff zur Herstellung von Produkten verwendbar wäre (Carbon Capture and Utilization, CCU).

Der Projektpartner Colipi hat ein Verfahren entwickelt, bei dem abgeschiedenes CO2 mittels biologischer Knallgasfermentation in hochwertige Öle umgewandelt wird. Ziel: die technische Machbarkeit der Erzeugung von Ölsäure aus Müllverwertungs-CO2 demonstrieren.

Die großtechnische Umsetzung von CCS an Bestandsanlagen ist ein komplexer, energie- und kostenintensiver Prozess, der sorgfältig geprüft werden muss.

Das Institut für Energieverfahrenstechnik und Dynamik in Energiesystemen der Universität Stuttgart begleitet das Projekt wissenschaftlich. "Die großtechnische Umsetzung von CCS an Bestandsanlagen ist ein komplexer, energie- und kostenintensiver Prozess, der sorgfältig geprüft werden muss", so Jessica Wilhelm, Abteilungsleiterin Umwelt- und Klimaschutz SRH. Ein kostenreduzierendes Element könne perspektivisch die Vermarktung von Negativemissionen sein.

Prognosen zur Preisentwicklung seien aktuell allerdings schwierig. Es gibt für die SRH auch die Option, Negativemissionen für die eigene Bilanz zu nutzen: zum Ausgleichen von Restemissionen oder Emissionen von TAB-Standorten, die aus technischen Gründen unter Umständen nicht für die Abscheidung in Frage kommen werden. Dabei könnte eine Müllverwertungsanlage mit CCS als technische Senke fungieren.

Rechtssicherheit und Förderung

Was braucht es von regulatorischer Seite? Wilhelm wünscht sich mehr Rechtssicherheit und klare Vorgaben für CCS und CCU, besonders zur Anrechenbarkeit von CCO2-Minderungen und zur Bilanzierung biogener Emissionen. Die EU-Kommission arbeite derzeit an einem Rechtsrahmen, dieses Jahr noch soll die Anrechnung von CCU-Produkten zur Emissionsminderung geklärt werden.

Weiterhin brauche es Förderprogramme und Investitionshilfen, um die hohen Anfangskosten für CCS-Anlagen zu bewältigen. "Priorisiert werden müssen Transformationspfade, die dort ansetzen, wo Emissionen als technisch nur schwer vermeidbar gelten – so wie bei der thermischen Abfallverwertung."

Nicht zuletzt wäre es gut zu wissen, wie es mit den Förderregeln der CO2-Differenzverträge weitergeht besonders was passgenaue Anforderungen speziell für die thermische Abfallverwertung angeht.

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