Das OVG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.

Das OVG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.

Bild: © Volker Witt/stock.adobe.com

Von Artjom Maksimenko

Die Aufarbeitung des vermeintlichen Veruntreuungsskandals soll vor dem Mainzer Landgericht am 14. Januar ein Stück vorankommen. Dann wird ein Urteil bei der Klage gegen die damaligen Wirtschaftsprüfer erwartet. Denn das Unternehmen habe alle sinnvollen, juristischen Maßnahmen eingeleitet, mit dem Ziel, "dass möglichst viel der Schadenssumme erstattet werden kann", erläuterte Geschäftsführer Maik Landwehr.

Landwehr hat den Posten erst im Juli 2024 übernommen. "Was die Sorgfalts- und Informationspflichten von Wirtschaftsprüfern und deren Haftung anbelangt, gibt es in der Rechtsprechung sehr unterschiedliche Urteile", fügte er hinzu.

Internes Kontrollsystem

Im Mittelpunkt des Prozesses steht eine vermeintliche Veruntreuung durch eine ehemalige Angestellte der Stadtwerke. Es geht um einen über Jahre entstandenen Schaden in Höhe von 1,7 Millionen Euro.

Noch vor dem Urteil des Landgerichts am 14. Januar hat der neue Chef der Stadtwerke Rüsselsheim erstmals öffentlich Stellung zum Sachverhalt bezogen. Laut Landwehr haben die Stadtwerke von ihrer Seite alles unternommen, um den Vorfall aufzuklären. "Dazu hat auch gehört, alle Abläufe im Kaufmännischen Bereich auf den Prüfstand zu stellen und Schwachstellen zu beseitigen." Ein neues Internes Kontrollsystem, IKS, schütze inzwischen schon im zweiten Jahr noch besser als zuvor.

Werben um Vertrauenskultur

Landwehr wirbt indes für den Erhalt einer Vertrauenskultur beim Versorger. "Die kriminelle Energie einer Einzelperson darf und wird nicht dazu führen, dass die Vertrauenskultur, die wir unseren Mitarbeitern im Unternehmen entgegenbringen, verloren geht."

Der Wunsch des Versorgers: möglichst schnelle juristische Aufbereitung des Vorfalls. Denn Medienberichten zufolge wurde die Veruntreuung bereits im August 2021 aufgedeckt. Eine Anklage gegen die beschuldigte ehemalige Mitarbeiterin gebe es allerdings immer noch nicht. Weitere Details wollte der Versorger aus Rücksicht auf die "laufende Angelegenheit" auf ZfK-Anfrage nicht mitteilen.

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