Bernhard Günther (l), ehemaliger Finanzchef von Innogy, und sein Rechtsanwalt Martin Meinberg (r) warten auf den Beginn des Prozesses. 

Bernhard Günther (l), ehemaliger Finanzchef von Innogy, und sein Rechtsanwalt Martin Meinberg (r) warten auf den Beginn des Prozesses. 

Bild: © Federico Gambarini/dpa

Nach einer Säureattacke auf den Energie-Topmanager Bernhard Günther in Haan bei Düsseldorf ist auch das Urteil gegen den zweiten Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Mannes, der im Februar vom Landgericht Wuppertal wegen schwerer Körperverletzung zu elf Jahren Haft verurteilt worden war. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Das Urteil des Landgerichts enthalte keine Rechtsfehler. (3 StR 279/24)

Der Mann hatte den Manager gemeinsam mit einem inzwischen zu zwölf Jahren Haft verurteilten Mittäter mit hoch konzentrierter Säure begossen. Die beiden Täter hatten Günther im Jahr 2018 aufgelauert, als dieser vom Joggen kam. Der Mann, damals Finanzchef des Energiekonzerns Innogy, wurde schwer verletzt und drohte zwischenzeitlich zu erblinden. 

Der Mittäter war schon 2022 verurteilt worden. Das Urteil gegen ihn ist inzwischen ebenfalls rechtskräftig. Wer die Hintermänner des grausamen Anschlags waren, ist weiter unklar. (dpa/amo)

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