Berliner Haushalte können die Hilfe aus dem Härtefallfonds Energieschulden nur einmal beantragen. Voraussetzung ist eine Sperrankündigung von Seiten des Energieanbieters aus dem Jahr 2023.

Berliner Haushalte können die Hilfe aus dem Härtefallfonds Energieschulden nur einmal beantragen. Voraussetzung ist eine Sperrankündigung von Seiten des Energieanbieters aus dem Jahr 2023.

Bild: © Stockfotos-MG/Adobestock

Strompreiserhöhungen waren im vergangenen Jahr der Top-Beschwerdegrund in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Dieser Trend ging auch im ersten Halbjahr dieses Jahres unvermindert weiter.  Besonders stechen dabei laut Verbraucherzentrale Bundesverband die drei Anbieter Extraenergie, Voxenergie und Primastrom heraus.

"Verbraucher:innen beschweren sich bei ihrer Verbraucherzentrale häufig über zu hohe Stromabschläge oder über untergeschobene Stromverträge vom Energieanbieter, etwa ungewollt an der Haustür oder am Telefon", sagt Ramona Pop, Vorständin des VZBV. Verbraucher:innen sollten deshalb ihre Preiserhöhungen genau prüfen und sich im Zweifel beraten lassen.

VZBV: Wechsel von Grundversorgung zum Sondervertrag prüfen

Im Juli 2024 lagen die Arbeitspreise bei Abschluss des günstigsten Sondervertrags für Strom in den von der Verbraucherzentrale regelmäßig untersuchten 14 Großstädten im Mittel bei 26 Cent pro Kilowattstunde. Damit können Verbraucher:innen laut VZBV vor allem bei einem Wechsel von der Grundversorgung in einen Sondervertrag viel Geld sparen.

Denn die von den zuständigen Grundversorgern veranschlagten Arbeitspreise hätten mit 40 Cent pro Kilowattstunde 53 Prozent über den Preisen der günstigsten Neuangebote auf den Vergleichsportalen gelegen. "Ein Preisvergleich kann sich lohnen", so Pop. Wichtig aber sei die sorgfältige Prüfung der Konditionen.

Sammelklage gegen Extraenergie

Überproportional häufig tauchten in der Beschwerdestatistik drei Anbieter auf, gegen die der VZBV auch juristisch vorgeht. Im Sommer 2022 etwa habe Extraenergie massiv die Preise nicht nur für Strom-, sondern auch für Gaskund:innen erhöht, heißt es in der Pressemitteilung der Verbraucherschützer. Der Arbeitspreis habe sich in diesen Fällen mitunter verdreifacht.

Ebenso wurden vereinbarte Preisgarantien übergangen. Die Erhöhungen sind nach Ansicht des VZBV unzulässig. Deshalb klagt der Verband auf Rückzahlungen an Kund:innen des Energieanbieters. Betroffene können sich der Klage immer noch anschließen.

Vergleich mit Primastrom und Voxenergie

Auch gegen die Anbieter Primastrom und Voxenergie liefen seit Herbst 2022 Klagen wegen überhöhter Preiserhöhungen. Mit beiden Anbietern und dem Schwesterunternehmen Nowenergy hat man sich vor Kurzem auf Vergleiche geeinigt. Verbraucher:innen können damit früher die Verträge beenden und erhalten Geld zurück, wenn sie wegen überhöhter Preise zu viel gezahlt haben. (hoe)

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