Von Pauline Faust
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 19. Februar auf Grundlage des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Beschwerde bei den deutschen Energieunternehmen Sefe und EnBW eingereicht. Gegenstand der Beschwerde sind menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht entlang der Fracking-Lieferketten.
Die Umweltschützer fordern die Unternehmen auf, Abhilfemaßnahmen zu leisten. Andernfalls wollen sie Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.
Lieferverträge mit US-Konzern
Sowohl Sefe als auch EnBW bestätigten auf ZfK-Anfrage, einen entsprechenden Hinweis seitens der DUH erhalten zu haben, und dass sie diese prüfen wollen. Weiter wollten sie sich nicht äußern. Beide Unternehmen haben langfristige LNG-Lieferverträge mit dem US-amerikanischen Konzern Venture Global, der verschiedene Exportterminals betreibt und Fracking-Gas aus dem Permbecken im Süden der USA bezieht.
Dabei komme es sowohl bei der Förderung, als auch bei der Verflüssigung des Erdgases zu negativen Folgen für Mensch und Umwelt. Hierzu zählten unter anderem die Luftverschmutzung durch das Abfackeln von Erdgas, der Einsatz langlebiger gesundheitsschädlicher Chemikalien, die Grundwasserverschmutzung in betroffenen Kommunen sowie die Gefährdung der Belegschaft.
