Das OVG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.

Das OVG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.

Bild: © Volker Witt/stock.adobe.com

Von Artjom Maksimenko

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ruft Verbraucher auf,  den außergerichtlich geschlossenen Vergleich mit der Primaholding-Gruppe zu nutzen. Die Frist für die Sammelklage laufe noch bis Ende Dezember. Zuvor hatte der Verband Sammelklagen gegen die Anbieter geführt und weitere geplant – unter anderem wegen eigenmächtiger Preiserhöhungen und Festhaltens an gekündigten Verträgen.

Die Verbraucherschützer verweisen auf die bereits erzielte außergerichtliche Einigung mit der Primaholding-Gruppe. Mehrere Kunden hätten bereits Erstattungen erhalten. "Die Rückzahlungen und Vertragsanpassungen zeigen, dass der außergerichtliche Vergleich vom Juli einen schnellen und großen Mehrwert für Verbraucher:innen hat", wird Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim VZBV, zitiert.

Hohe Erstattungsbeträge

Konkret habe ein Gaskunde aus Brandenburg einen Betrag in Höhe von 3192 Euro von seinem Anbieter zurückerhalten, teilte der VZBV weiter mit. Eine Verbraucherin von ihrem Stromanbieter Primastrom erhalte 3088 Euro zurück. Ein Voxenergie-Kunde konnte sich zudem über eine Erstattung in Höhe von 2846 Euro freuen, führt der Verband als Beispiele auf.

Wer sich auf den außergerichtlichen Vergleich berufe, dessen Preise können rückwirkend auf bis zu 27 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Strom und bis zu 7 Cent pro kWh für Gas gesenkt werden, erläutert der VZBV. Der Vergleich könne es Kund:innen auch ermöglichen, früher als gedacht aus dem Vertrag zu kommen.

Mehrere Probleme eingeräumt

Die außergerichtliche Einigung räumt mehrere Probleme ab, in denen Primaholding-Unternehmen aus VZBV-Sicht unzulässig gegenüber Kund:innen agierten. Dazu zählen zurückgewiesene Widerrufserklärungen, unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach Kündigung und angebliche Preissenkungen, die weit über dem Marktdurchschnitt lagen. Wer seinen Vertrag noch nicht gekündigt hat, könne dies nachholen, um vom Vergleich zu profitieren und je nach Fallkonstellation bessere Konditionen zu erhalten, hieß es weiter.

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