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Was das Corona-Insolvenzrecht für Stadtwerke bedeutet

Bis zum 30. September gilt in Deutschland ein neues Insolvenzrecht. Vieles spricht dafür, dass dieses bis ins Frühjahr 2021 verlängert werden könnte. Das machte ein Experte in einem Webinar der Kooperation Südweststrom deutlich.
16.04.2020

Volker Muschalle ist Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Grub Brugger am Standort Stuttgart. Er berät unter anderem Unternehmen und Insolvenzverwalter bei Transaktionen.

Anlässlich des im Eilverfahren verabschiedeten COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) hat die Stadtwerkekooperation Südweststrom eine Task Force gebildet und seinen Kunden und Gesellschaftern Unterstützungsleistungen angeboten. Dazu zählte auch ein Webinar, in denen die aus zu COVInsAG für Stadtwerke resultierende Folgen im Mittelpunkt standen. Es wurde den mehr als 60 Teilnehmern aufgezeigt, welche Risiken vermieden werden müssen und wie dies gelingen kann. In manchen Punkten haben Energieversorger aber sicher auch unvermeidbare Nachteile, bei anderen fehlt noch die juristische…

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