Konvertierung findet laut THE derzeit weiterhin fast ausschließlich in der Konvertierungsrichtung L-Gas nach H-Gas statt.

Konvertierung findet laut THE derzeit weiterhin fast ausschließlich in der Konvertierungsrichtung L-Gas nach H-Gas statt.

Bild: © pixel-kraft/Adobestock

Die Börse Trading Hub Europe GmbH (THE) veröffentlichte am Mittwoch, 19. August, die Entgelte und Umlagen für die am 1. Oktober 2026 startende Umlageperiode von einem Jahr.

 Bis 1.10.2026Ab 1.10.2026
SLP Bilanzierungsumlage0 EUR/MWh0 EUR/MWh
RLM Bilanzierungsumlage0 EUR/MWh0 EUR/MWh
Konvertierungsentgelt (H/L)0 EUR/MWh0 EUR/MWh
Konvertierungsumlage0,18 EUR/MWh0,11 EUR/MWh
VHP Entgelt0,00198 EUR/MWh0,00141 EUR/MWh
Die Umlagen und Entgelte laut THE

Die SLP-Bilanzierungsumlage, die RLM-Bilanzierungsumlage und das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas verbleiben demnach bei 0 Euro die Megawattstunde (EUR/MWh). Das VHP Entgelt und die Konvertierungsumlage werden auf 0,00141 EUR/MWh (VHP) bzw. 0,11 EUR/MWh (Konvertierungsumlage) gesenkt.

Gemäß der Festlegung GaBi Gas 2.0 ist der Marktgebietsverantwortliche verpflichtet, zwei getrennte Bilanzierungsumlagen für SLP und RLM Entnahmestellen zu ermitteln und zu erheben. Die Festlegung der entsprechenden Bilanzierungsumlagen auf 0 EUR/MWh ist laut THE u. a. auf die weiterhin stabilere Markt- und Preissituation, die prognostizierte Entwicklung des Regelenergiebedarfs sowie auch auf die aktuellen Stände der Bilanzierungsumlagekonten zurückzuführen. 

Das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas ist laut THE so zu bestimmen, dass der Markt einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat, der Marktgebietsverantwortliche jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird. Ein Konvertierungsentgelt für die Konvertierungsrichtung von L-Gas nach H-Gas ist gemäß der derzeit gültigen Festlegung nicht vorgesehen.

Auf Basis des aktuellen Standes des Konvertierungskontos und der durchgeführten Prognosen legt THE das anreizorientierte Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas weiterhin auf 0 EUR/MWh fest. Die Konvertierungsumlage dient neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung.

Konvertierung nach H-Gas sinkt im Preis

Konvertierung findet laut THE derzeit weiterhin fast ausschließlich in der Konvertierungsrichtung L-Gas nach H-Gas statt. Vor dem Hintergrund der weiterhin erhöhten jedoch im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Konvertierungsmengen in der Konvertierungsrichtung L-Gas nach H-Gas und des daraus resultierenden Regelenergiebedarfs senkt THE die Konvertierungsumlage auf 0,11 EUR/MWh.

Das VHP-Entgelt, das bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt wird, beträgt ab dem 1. Oktober 0,00141 EUR/MWh.

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