Mit der Einführung der EmpCo-Richtlinie müssen Stadtwerke ihre Claims zur Nachhaltigkeit genauer prüfen.

Mit der Einführung der EmpCo-Richtlinie müssen Stadtwerke ihre Claims zur Nachhaltigkeit genauer prüfen.

Bild: @Adobe Stock

Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Mit der sogenannten Empowering Consumers Directive, kurz EmpCo, will Brüssel gegen unlauteren Wettbewerb und das "Greenwashing" vorgehen und damit Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Die Richtlinie ändert zwei zentrale Rechtsakte: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie.

Verbraucherschutz im Vordergrund

Die Idee ist klar: weniger irreführende Aussagen wie "klimaneutrale Energieversorgung" oder " CO₂-neutrale Stromversorgung" – mehr Wettbewerb, mehr Chancen für echte Nachhaltigkeit. Die Richtlinie zielt darauf ab, dass Nachhaltigkeitslabel nicht beliebig eingesetzt werden können und dass sich der sogenannte Label Wildwuchs nicht weiter ausbreitet. Verbraucher sollen nachhaltige Entscheidungen treffen können, ohne Marketing-Illusionen.

ildBild: @ Green Navigation

Für Stadtwerke und Energieversorger besteht jetzt Handlungsbedarf.

Verena Gebhardt

Beraterin für Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei Green Navigation

In der Praxis heißt das allerdings, dass Unternehmen künftig deutlich genauer prüfen müssen, ob ein Label seriöse Kriterien erfüllt, bevor es in der B2C-Kommunikation auftaucht. "Für Stadtwerke und Energieversorger besteht jetzt Handlungsbedarf, Werbeaussagen, Vertriebsunterlagen, Webseiten sowie Ausschreibungs- und Angebotsdokumente auf ihre Vereinbarkeit mit den neuen Anforderungen zu überprüfen und anzupassen", sagt Verena Gebhardt, Beraterin für Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei Green Navigation.

In den vergangenen Wochen habe das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen aus Unna (NRW) dazu mehrere Infowebinare mit Vertretern von Stadtwerken und Energieversorgern angeboten. Dabei sei deutlich geworden, dass sich viele Unternehmen bislang noch nicht intensiv mit den konkreten Auswirkungen der EmpCo beschäftigt haben.

Claims unter der Lupe

Auch aus dem Branchenumfeld vernahm ZFK eine herrschende Unsicherheit, welche Werbeslogans nun erlaubt seien und bei welchen auch eine Klage drohen könnte. Die Claims der Unternehmen werden zum Compliance-Thema. Mit der Einführung von EmpCo müssen Versorger ihre B2C-Aussagen zu Strom-, Gas- und Wärmeprodukten deutlich härter absichern.

So müssen Unternehmen bei Ökostrom-/Grünstrom-Claims mit Herkunftsnachweisen, Angaben zum Strommix und Zeitraum genauer belegen, wie grün ihre Energieprodukte sind. Besonders heikel wird es bei den "klimaneutralen Tarifen", vor allem wenn Neutralität im Wesentlichen über Kompensation kommuniziert wird. Kurzum: Pauschale Aussagen werden angreifbarer. Ähnlich strenge Vorgaben müssen neben Ökostrom auch die Claims für Wasserstoff und grüne Gase erfüllen.

Für das operative Geschäft bedeutet das mehr interne Freigaben, eine Claim-Bibliothek, Nachweisablagen und sauberere Kommunikation mittels Websites, Landingpages und Flyer-Texten. Auch Schulungen für Vertrieb- und Callcenter-Beschäftigte sind notwendig.

Gemeinsam mit den interessierten Stadtwerken will Green Navigation nun praxisnahe Lösungsansätze entwickeln, um zentrale Fragestellungen der Energieversorgung zu klären. Im Raum stehen Fragen wie:

- "Darf Ökostrom weiterhin als Ökostrom beworben werden?"
- "Welche Anforderungen gelten für Klimaneutralitätsversprechen?"
- "Welche Umwelt- und Nachhaltigkeitslabel können weiterhin rechtssicher genutzt werden?"
- "Wie werden Anpassungsbedarfe systematisch erfasst und umgesetzt?"

Dazu startet das Unternehmen demnächst ein Format zum Erfahrungsaustausch "EmpCo zielgerichtet umsetzen" mit drei interaktiven Workshops. Mehr Infos dazu hat Green Navigation auf seiner Website hinterlegt.




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