Der Energieversorger Plan-B Net Zero erhöht zum 7. Dezember seinen Strompreis um mehr als 80 Prozent. Die erste erhöhte Abschlagszahlung soll bereits am 15. November fällig sein. Das Verbrauchsportal Finanztip hatte über die deutlichen Preiserhöhungen zuerst berichtet. Die Benachrichtigungen über die Preisanpassung sollen in mehreren Fällen auch Kunden erreicht haben, deren Lieferverträge noch eine eingeschränkte Preisgarantie enthalten.
Der Anbieter bestätigte auf ZFK-Anfrage, dass er seine Preise demnächst anpassen werde. In den Fällen, in denen Preiserhöhungen an Kunden mit einer Preisgarantie verschickt wurden, handele es vielmehr sich um Einzelfälle, zu denen es versehentlich gekommen sei. Die Preisgarantie gelte wie vereinbart.
Anbieter weist Kritik zurück
Im Gespräch mit der ZFK wies Finanztip-Experte Benjamin Weigl auf Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beim Energieanbieter hin. In den Verträgen vom 18. Juli, die Finanztip vorliegen, bekennt sich das Unternehmen noch eindeutig zur eingeschränkten Preisgarantie: Eine Preisänderung könne nicht mit Änderungen der Beschaffungs- und Vertriebskosten begründet werden, heißt es dort sinngemäß.
AGB ändern sich
In der Oktober-Version fehlt die betreffende Passage. Stattdessen räumt sich der Anbieter ein umfangreiches Recht zur Preisanpassung ein, "sofern keine ausdrücklich vereinbarte Preisgarantie entgegensteht". In einzelnen Vertragsunterlagen tauche die Preisgarantie inzwischen teilweise gar nicht mehr auf, sagte Weigl. Dabei sei sie bei Vertragsabschlüssen über Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox Bestandteil der Vereinbarung.
Der Versorger habe die AGB "nicht heimlich angepasst", betont das Unternehmen. Preisanpassungen erfolgten im Rahmen der jeweils gültigen AGB und Tarifbedingungen, die je nach Tarif und Vertragsgeneration unterschiedlich seien. Zu den Details des operativen Geschäfts wollte sich das Unternehmen nicht äußern. Es verwies jedoch darauf, dass Plan-B Net Zero seit der Aufnahme seines Geschäfts im Jahr 2023 profitabel arbeite.
Preiserhöhung um mehr als 80 Prozent
"Bei Verträgen mit Preisgarantie halten wir uns an die vereinbarten Konditionen. Kundinnen und Kunden können jeder Preisanpassung widersprechen und haben ein Sonderkündigungsrecht", hieß es dazu von Plan-B Net Zero auf ZFK-Anfrage.
In einer Beispielrechnung, die Finanztip vorliegt, will das Unternehmen den Arbeitspreis von 30,64 Cent/kWh auf 49,16 Cent/kWh erhöhen. Der Grundpreis soll dabei von 4,30 Euro pro Monat auf 17,98 Euro pro Monat steigen. Damit springt die Jahresendabrechnung in der Beispielrechneung von rund 572 Euro auf 1051 Euro – das entspricht einer Teuerung um über 80 Prozent.
In den Schreiben an seine Kunden, die Finanztip vorliegen, begründet Plan-B Net Zero die Preiserhöhung mit den gestiegenen Netzentgelten als wesentlichem Faktor sowie mit den höheren Beschaffungskosten für Strom am Großhandelsmarkt. Zwar kaufe das Unternehmen den Strom vorausschauend ein und könne dadurch kurzfristige Schwankungen abfedern. "Die anhaltend steigenden Marktpreise wirken sich inzwischen jedoch auch auf unsere Beschaffungskosten aus."