Abwasser

Abwasserverordnung: „Entwurf bleibt hinter den Erwartungen“

Der Diskussionsentwurf zur Änderung der Abwasserverordnung bewegt die Branche. Der VKU sieht den Ansatz kritisch.
15.03.2018

Die Abwasserinfrastruktur befindet sich vor allem unter der Erde.

In der Abwasserbranche ist derzeit der Diskussionsentwurf der achten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung ein großes Thema. Im Prinzip wird die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen umgesetzt; es geht vor allem um die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen sowie um den energieeffizienten Betrieb der Anlagen. Ferner soll die beste verfügbare Technik (BVT) in den Bereichen der Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton sowie im Bereich des Raffinierens von Mineralöl und Gas etabliert werden. Der Entwurf behandelt zudem neue Analyse- und Messverfahren.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich die Anpassung von Emissionsgrenzwerten sowie die Anforderung, Schadstoffe aus dem Abwasser zurückzuhalten. Erfreulich sei auch die Einführung weiterer biologischer Wirktests und die Reduktion anfallender Abwassermengen.

Neue Industriezweige nicht berücksichtigen

Auf der anderen Seite äußert der VKU auch Kritik: „Insgesamt bleibt der vorgelegte Verordnungsentwurf jedoch hinter den Erwartungen der kommunalen Wasserwirtschaft zurück.“ So sei kritisch zu bewerten, dass neu entstandene Industriezweige, für die der Stand der Technik noch nicht abschließend bewertet sei, keine Berücksichtigung fänden. Dadurch blieben weiterhin Regelungslücken und es fehlten notwendige Begrenzungen für die Einleitung neuer chemischer Substanzen. Als Beispiel nannte der Verband Thioharnstoff aus der Herstellung von Solarzellen oder Phosphonate aus der Branche Oberflächenbehandlung.

„Solche Regelungen sind in der kommunalen Praxis jedoch insbesondere im Hinblick auf die Erteilung von Indirekteinleitergenehmigungen erforderlich, um die Auswirkungen auf die Direkteinleitungen der kommunalen Abwasserwirtschaft abzuschätzen“, machte der VKU in der Stellungnahme deutlich. Die Crux dabei: Eine Indirekteinleitgenehmigung dürfe aus Sicht des VKU nur erteilt werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung gemäß Abwasserverordnung nicht gefährdet wird. Dies sollte künftig in der Abwasserverordnung konkretisiert werden. So sollte es für die Einleitung potentiell gefährlicher Abwasserinhaltsstoffe, die noch nicht in der Abwasserverordnung geregelt sind, einen generellen Genehmigungsvorbehalt geben. Der Indirekteinleiter dieser Inhaltsstoffe sollte dazu verpflichtet, in geeigneter Weise die Unbedenklichkeit der beabsichtigten Einleitung zu belegen.

Abwasserunternehmen sollte mitentscheiden

Ferner plädiert der Verband, eine Regelung in die Verordnung aufzunehmen, dass die Einleitung betrieblicher Abwässer in die öffentliche Kanalisation neben der Genehmigungspflicht der zuständigen Behörde auch der des kommunalen Abwasserentsorgungsunternehmens unterliegt. Dies sei teilweise im kommunalen Satzungsrecht üblich.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) setzte sich in der Stellungnahme dafür ein, den Energieverbrauch der Anlagen „so gering wie möglich“ zu halten. Im Einzelnen geht es der Allianz um eine energieeffiziente Betriebsweise und eine Nutzung der Energiepotenziale, soweit dies „technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar“ ist.

Energiepotenziale nutzen

„Wie auch die AöW bereits mehrfach geäußert hat, bestehen vielfältige Energiepotenziale für die öffentlichen Abwasserbetriebe.“ Zur „optimalen“ Nutzung sämtlicher Energiepotenziale im Bereich der Abwasserbehandlung müssten allerdings weitere konkrete Bedingungen bestehen. „Faktoren hierfür seien tatsächliche Gegebenheiten, Wirtschaftlichkeit (bestehende Anlagengröße, Nutzerstruktur, Nutzungsverhalten) und aber auch rechtliche Rahmenbedingungen, die zur Hebung der Energiepotenziale in der Abwasserwirtschaft Anreize setzen sollten.“ (al)