Das EU-Parlament tagte in dieser Woche in Strasbourg.

Das EU-Parlament tagte in dieser Woche in Strasbourg.

Bild: © Pascal Bastien/dpa

Das Europäische Parlament hat am heutigen Donnerstag (18. Juni 2026) eine Entschließung zur Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) angenommen. Eine Mehrheit aus EVP-Fraktion und Parteien des rechten Spektrums fordert darin die EU-Kommission auf, ein "Stop-the-clock"-Verfahren zu prüfen und die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung auszusetzen, bis eine belastbare Folgenabschätzung vorliegt.

Konkret verlangt die Resolution einen Stopp der Implementierung. Zusätzlich soll die Kommission eine neue Studie auf den Weg bringen, die die Auswirkungen der Richtlinie auf die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln überprüft, und die im ursprünglichen Impact Assessment beschriebenen Ursachen und Verursacher der Mikroschadstoffeinträge unabhängig neu untersuchen lässt.

Die angenommene Entschließung stellt dabei die bisherige Datengrundlage infrage: Dass rund 92 Prozent der Mikroschadstoffbelastung Arzneimitteln und Kosmetika zugerechnet werden, sei aus methodischen und wissenschaftlichen Gründen fraglich – zumal sich die Wirkstoffe von Arzneimitteln nicht ohne Weiteres verändern ließen.

Pharmabranche kämpft vehement gegen KARL

Die Entschließung geht auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Oliver Schenk, Peter Liese und Tomislav Sokol (EVP) zurück. Schenk hatte die Gründe auch kürzlich in einem ZFK-Interview dargelegt.

Der Beschluss ist rechtlich nicht bindend: Die Richtlinie ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und muss bis Ende Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Parlamentsvotum ist damit ein politisches Signal an die Kommission, keine Gesetzesänderung.

Kern des Streits ist die erweiterte Herstellerverantwortung: Sie verpflichtet die Pharma- und Kosmetikindustrie, mindestens 80 Prozent der Kosten für die vierte Reinigungsstufe gegen Mikroschadstoffe zu tragen. Kritiker aus beiden Branchen halten die zugrunde liegenden Kostenannahmen für unrealistisch und warnen vor Risiken für die Arzneimittelversorgung.

Abwasserentsorger bereiten Investitionen vor

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) reagierte mit deutlicher Kritik. VKU-Vizepräsident Karsten Specht nannte es "ein falsches Signal, dass das Europäische Parlament die EU-Kommission auffordert, ein mögliches 'Stop-the-clock'-Verfahren zu prüfen, obwohl die entsprechende Richtlinie erst Ende 2024 beschlossen wurde".

Da die konkrete Ausgestaltung der Herstellerverantwortung noch ausstehe, könnten derzeit weder finanzielle Belastungen für die Unternehmen noch Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit erkennbar sein.

Vor allem die praktischen Folgen treiben den Verband um: Bei den Abwasserentsorgern liefen bereits Planungen, Investitionen würden vorbereitet. Das Votum schaffe in einem laufenden Umsetzungsprozess zusätzliche Unsicherheit – "Planungssicherheit sieht anders aus", so Specht. Die Kommission dürfe der Aufforderung, die Umsetzung der Herstellerverantwortung anzuhalten, deshalb nicht nachkommen.

Specht verwies zudem auf den Charakter der Richtlinie als Gesamtpaket: Ohne erweiterte Herstellerverantwortung werde das Verursacherprinzip geschwächt – mit der Folge steigender Belastungen für Kommunen, Verbraucher und den Mittelstand. "Einseitige Eingriffe würden die Funktionsfähigkeit der gesamten Richtlinie gefährden", warnte er.

Pharma und Chemie sprechen von falschen Annahmen

Zufrieden äußerte sich dagegen die Pharmabranche. Jörg Wieczorek, Vorsitzender von Pharma Deutschland, sieht in dem Votum einen Beleg für die "breite Skepsis gegenüber der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie in ihrer jetzigen Form". Die Kommission sei nun aufgefordert, die Hinweise umzusetzen und die Richtlinie umfassend zu erneuern.

Der Verband verweist seit Jahren darauf, dass die vierte Reinigungsstufe umweltpolitisch zwar richtig sei, die 80-prozentige Kostenbeteiligung aber auf aus seiner Sicht falschen Annahmen zur Mikroschadstofffracht beruhe.

Auch der Verband der Chemischen Industrie (VCI) wertete das Votum als Rückenwind, dämpfte jedoch dessen Wirkung: Er sprach von einer Abstimmung mit viel Aufmerksamkeit, aber ohne praktische Folgen, und forderte stattdessen ein Umsetzungsmoratorium auf nationaler Ebene sowie eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie.

Bestätigung vor Gericht

Aus dem Europäischen Parlament selbst kam derweil Kritik von Grünen und Sozialdemokraten. Die Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus nannte die Entscheidung ein verheerendes Signal an Städte, Gemeinden und Versorger, da am Ende die Bürgerinnen und Bürger auf den Reinigungskosten sitzen blieben.

Gerichtlich hat die Richtlinie zuletzt Bestand gehabt: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte die Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie im Februar 2026 als unzulässig abgewiesen. (mit dpa)

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