DWA: „Verursacher in die Pflicht nehmen“

Schon aus eigenem Interesse achten die Betreiber von Kläranlagen auf einen möglichst niedrigen Energieeinsatz. Eine gesetzliche Vorgabe sei hier nicht notwendig, stellt der DWA fest.
„Mit der Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung in die Kommunalabwasserrichtlinie nimmt die Europäische Union die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika endlich in die Pflicht und stärkt das Verursacherprinzip auch im Wasserrecht“, betont Uli Paetzel, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), anlässlich der Veröffentlichung der DWA-Stellungnahme zur Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie.
Im Idealfall führe dies nicht nur zu einer gerechten Verteilung der Kosten, sondern erzeuge auch eine Lenkungswirkung in Richtung Vermeidung wassergefährdender Stoffe an der Quelle, so der DWA-Präsident. Den Novellierungsentwurf sieht die DWA in weiten Teilen positiv. Der Schutz der Gewässer werde durch die neuen Regelungen deutlich ausgebaut und mit dem Instrument des „Abwassermonitorings“ könnten wichtige Erkenntnisse für den Gesundheitsbereich gewonnen werden.
Die Kernpunkte des Novellierungsentwurfs
„In vielen Bereichen, wie beispielsweise der verpflichtenden weitergehenden Abwasserbehandlung auf allen größeren Kläranlagen oder der dort auch vorgesehenen Energieneutralität, besteht aber auch noch erheblicher Diskussionsbedarf, um den Schutz der Gewässer effizient und kostenbewusst zu erreichen“, mahnt Paetzel an.
Kernpunkte des Novellierungsentwurfs sind die weitergehende Abwasserbehandlung für anthropogene Spurenstoffe, die Erweiterte Herstellerverantwortung in den Bereichen Humanarzneimittel und Kosmetika, die langfristige Energieneutralität von Kläranlagen sowie die Erstellung von Abwasserbewirtschaftungsplänen.
Vor- und Nachteile einer vierten Reinigungsstufe
Die EU-Kommission fordert in ihrem Novellierungsentwurf den Ausbau mit vierten Reinigungsstufen zur Entfernung von Spurenstoffen für alle Kläranlagen ab 100.000 Einwohnerwerten bis 2035. Zudem müssen bis 2040 auch Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von 10.000 Einwohnerwerten damit ausgestattet sein.
Der Eintrag von persistenten, mobilen und toxischen Stoffen in den Wasserkreislauf muss so weit wie möglich vermindert werden, stimmt der DWA zu. Aufgrund des hohen finanziellen und sehr hohen energetischen Aufwands der weitergehenden Abwasserbehandlung sollte diese aber nicht flächendeckend rechtlich gefordert werden, sondern nur überall dort, wo es gewässer- oder nutzungsbezogen sinnvoll ist, schlägt die Vereinigung vor.
Unscharfe Vorgaben
Ein risikobasierter Ansatz, den der Richtlinienentwurf vorsieht, sei hierfür ein guter Weg. Der Novellierungsentwurf sei aber bezüglich der Risikoeinstufung der Gewässer und Anlagen noch sehr unscharf. Zudem sieht die DWA die Gefahr, dass die Vorgaben der Kommunalabwasserrichtlinie in Kombination mit anderen Regelungen wie der Umweltqualitätsnormenrichtlinie zu einer flächendeckenden Verpflichtung führen können.
Erforderlich sei hier ein praxistaugliches Gesamtkonzept über die Kommunalabwasserrichtlinie hinaus. Die weitergehende Abwasserbehandlung dürfe dabei nur eine Säule sein, die Verminderung der Einträge an der Quelle muss ebenfalls im Fokus stehen.
Erweiterte Herstellerverantwortung
Die von der EU geplante „Erweiterte Herstellerverantwortung“ sei ein ganz zentraler Punkt, wenn rechtlich verpflichtende vierte Reinigungsstufen vorgesehen werden. Die Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika sollen laut EU die volle Deckung des Aufwands für Investition, Betrieb und Überwachung dafür übernehmen.
Der DWA setzt sich dafür ein sicherzustellen, dass die Regelung technologie- bzw. verfahrensoffen gestaltet wird. Verfahren zur Spurenstoffelimination sollten nicht deshalb aus einer Kostenübernahmeverpflichtung herausfallen, weil sie neben Spurenstoffen auch in anderen Bereichen die Reinigungsleistung verbessern. Im Zweifel sei eine anteilige Kostenübernahme zu regeln. Hier sieht die DWA Klarstellungsbedarf.
Flexible Vorgaben zur Klimaneutralität
Zeitlich gestaffelt nach der Größe der kommunalen Kläranlagen fordert die EU-Kommission in der Novelle deren Energieneutralität bis 2040. Die deutsche Wasserwirtschaft arbeitet seit Jahren daran, darauf weist der DWA hin. Aktuell liegt die Eigenerzeugung bei 42 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs der Anlagen.
Aufgrund der Kosten haben die Betreiber eine hohe Eigenmotivation, die auf Kläranlagen vorhandenen Potenziale zur Erzeugung erneuerbarer Energie zu heben. Eine gesetzliche Vorgabe, Energieneutralität auf der jeweiligen Anlage zu erreichen, sei nicht erforderlich. Die Anlagenbetreiber sollten neuen Verpflichtungen zum Klimaschutz hier mit mehr Flexibilität nachkommen können, z.B. durch den Ausbau von erneuerbaren Energien an anderem Ort. (hp)