Nach jetzigem Stand ist Deutschland verpflichtet, die 2024 beschlossene EU-Kommunalabwasserrichtlinie umzusetzen. Das bedeutet auch: Große Klärwerke werden zum Bau der vierten Reinigungsstufe verpflichtet. Die Kosten sollen zu 80 Prozent Pharma- und Kosmetikbranche tragen.
Doch eine Mehrheit im Europäischen Parlament und einflussreiche CDU-Politiker wollen den Finanzierungsmechanismus noch einmal hinterfragen. Wie geht die Kommunalwirtschaft damit um? Ein Interview mit Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).
Herr Liebing, die Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie "KARL" droht ins Stocken zu geraten. Das Europäische Parlament hat die Kommission aufgefordert, die Kosten für Bau und Betrieb der vierten Reinigungsstufe neu zu schätzen. Auch auf Bundesebene wollen CDU-Politiker erst einmal abwarten. Ist das nicht sinnvoll?
Die Kommunalabwasserrichtlinie ist geltendes Recht. Deutschland ist aufgerufen, jetzt notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die Richtlinie umzusetzen. Das erwarten wir auch.
Die Resolution des Europäischen Parlaments lässt Sie also kalt?
Sie hat zunächst einmal überhaupt keine rechtliche Bindungskraft. Wir appellieren an die Kommission, Kurs zu halten. Wir erwarten dasselbe vom Rat der Europäischen Union und der deutschen Bundesregierung. Wenn der Bau der vierten Reinigungsstufe für große Klärwerke gewollt ist und Abwasserbetrieben als Auflage aufgegeben wird, dann muss sich die Politik auch darum kümmern, dass die Finanzierung geklärt ist. Und die Finanzierung ist geklärt: Diejenigen, die Mikroschadstoffe in Verkehr bringen, also in erster Linie Pharma- und Kosmetikhersteller, müssen sich zu 80 Prozent an der Finanzierung beteiligen.
Genau dagegen laufen Pharma- und Kosmetikbranche Sturm. Sie fürchten, dass Hersteller angesichts von Milliardenkosten abwandern und Versorgungsengpässe zunehmen. Wollen Sie das in Kauf nehmen?
Klar steht die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft in Brüssel und Berlin gerade hoch im Kurs. Das ist das Fenster, das die Pharmaindustrie nutzt. Das ist auch legitim. Entscheidend ist nur, dass Politik am Ende eine Gesamtabwägung vornimmt. Europaabgeordnete, Kommission und Mitgliedstaaten müssen es sich gut überlegen.
Wollen sie dem einseitigen Druck der Pharma- und Kosmetikhersteller nachgeben, die auf ihre kurzfristigen wirtschaftlichen Vorteile schauen? Oder legen sie Wert darauf, nicht wieder alle Gebührenzahler gleichermaßen an die Kasse zu bitten, sondern die Verursacher angemessen an den Kosten zu beteiligen? In der Diskussion kommt mir übrigens ein Punkt zu kurz.
Nämlich?
Ein Ziel des Verursacherprinzips ist es ja, Inverkehrbringern von Schadstoffen einen wirtschaftlichen Anreiz zu geben, in wasserschonendere Produkte zu investieren. Nehmen wir Pharma- und Kosmetikhersteller aus der Verantwortung, verlieren wir diese Lenkungswirkung.
Das mit der Lenkungswirkung ist aber so eine Sache. Wenn alle Pharma- und Kosmetikunternehmen in wasserschonende Produkte investieren, wer soll dann für Bau und Betrieb der vierten Reinigungsstufe zahlen?
Wenn es so kommen würde, wäre das ein Supererfolg. Denn der Ausbau der vierten Reinigungsstufe soll sukzessive erfolgen. Wenn wir nur noch wasserschonende Produkte auf dem Markt haben würden, könnten wir viel Geld beim Klärwerksausbau sparen ‒ und das wäre auch wieder von Vorteil für Pharma- und Kosmetikindustrie, quasi eine Win-win-Situation.
Nehmen wir nun trotzdem einmal an, dass der Finanzierungsmechanismus gekippt wird, Pharma- und Kosmetikbranche aus der Finanzierung entlassen werden. Was dann?
Dann ist für mich die logische Konsequenz, auch über die verpflichtende Einführung der vierten Reinigungsstufe noch einmal zu sprechen. Denn das Ärgerlichste ist, wenn die Politik Verpflichtungen für Unternehmen beschließt und Unterstützung verspricht, das aber dann nicht einhält. Für Kommunalunternehmen wäre es nicht das erste Mal.
Erzählen Sie.
Wir hatten einen ähnlichen Fall bei der sogenannten EU-Richtlinie zur Beschaffung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge. Kommunale Abfallbetriebe mussten bei der Neubeschaffung emissionsarmer Fahrzeuge strenge Quoten erfüllen. Da versprach die damalige Bundesregierung ebenfalls: Wir helfen euch, wir setzen Förderprogramme auf. Diese kamen zunächst auch, waren aber schlecht aufgesetzt und wurden dann komplett eingestellt. Die gesetzliche Verpflichtung blieb dagegen bestehen.
Ein solches Vorgehen halte ich für extrem gefährlich. Das ruiniert Vertrauen in staatliches Handeln – und das in einer Zeit, in der das Vertrauen in den Staat ohnehin massiv bröckelt. Deshalb mein dringender Wunsch: Wir brauchen mehr Verlässlichkeit.

