Kernelement der MVV-Anlage sind zwei jeweils 24 Meter lange Drehrohröfen, in denen der Klärschlamm verbrannt wird.

Kernelement der MVV-Anlage sind zwei jeweils 24 Meter lange Drehrohröfen, in denen der Klärschlamm verbrannt wird.

Bild: © MVV Energie

Ab 2029 sind Betreiber kommunaler Klärwerke verpflichtet, Phosphor zurückzugewinnen, sofern die Klärschlamm-Trockenmasse einen Phosphorgehalt von zwei Prozent oder mehr hat. So schreibt es die 2017 novellierte Abfallklärschlammverordnung vor.

In der Regel liegt der Phosphor-Gehalt im Klärschlamm deutlich über zwei Prozent, ordnet Tabea Knickel, Geschäftsführerin der Deutschen Phosphor-Plattform (DPP), ein. Es gibt jedoch Fällungsverfahren, die Phosphor in der Flüssigphase zurückgewinnen – dadurch kann der Phosphor-Gehalt im Klärschlamm unter zwei Prozent sinken. "In diesem Fall ist der Entsorger von der Pflicht befreit."

Viele Entsorger werden sich also beeilen müssen. Andere halten die Frist locker ein. Dazu gehört zum Beispiel die Mannheimer MVV Energie.

MVV-Anlage bereits in Betrieb

Im Februar 2026 ging die Phosphorrecyling-Anlage auf der Friesenheimer Insel in Betrieb. Die Verarbeitungskapazität beträgt jährlich 135.000 Tonnen Klärschlamm, 90 Prozent des darin enthaltenen Phosphors werden rückgewonnen. Das entspricht 1700 Tonnen Phosphat oder 740 Tonnen elementaren Phosphors.

Es ist die erste großtechnische kommerzielle Anlage in Deutschland, die Phosphor nach dem "EuPhoRe"-Verfahren der gleichnamigen Meppener Firma recycelt. Kernelement sind zwei jeweils 24 Meter lange Drehrohröfen, in denen der Klärschlamm verbrannt wird. Die dafür notwendige Fremdenergie liefert das 950 bis 1000 Grad heiße Rauchgas aus dem Abfallkessel der Abfallverbrennungsanlagen nebenan.

Die Verbrennungsgase werden wieder dem Abfallkessel zugeführt, dort sicher ausgebrannt und die Schadstoffe in der Rauchgasreinigungsanlage der Abfallkessel abgeschieden. "Das Endprodukt ist phosphathaltige Asche, die ohne weitere Nachbehandlung vermarktet werden kann", so Technikvorstand Hansjörg Roll.

MVV ist selbst Generalunternehmer

Die Anlage kostete einen hohen zweistelligen Millionenbetrag. "Da wir keinen Generalunternehmer für die Errichtung gefunden hatten, mussten wir sie in Eigenregie planen und den Bau überwachen." MVV stehe deshalb auch für den Projekterfolg gerade.

Ob sich die Phosphorgewinnung zum lukrativen Geschäftsfeld mausert, sei offen. "Derzeit existiert noch kein Markt für Recycling-Phosphat, es hat noch keine Preisbildung stattgefunden." Das rückgewonnene Phosphat sollte preiswerter sein als Rohphosphat, um Marktakzeptanz zu schaffen.

Hilfreich fände Roll zudem eine gesetzliche Zumischungspflicht zum Handelsdünger, wie bei fossilen Kraftstoffen. Der entscheidende Punkt sei, die Asche als Produkt zertifizieren zu können und nicht als Abfall abgeben zu müssen. Dafür muss noch der REACH-Zertifizierungsprozess durchlaufen werden.

Hamburg Wasser startet bald Rund-um-die-Uhr-Betrieb

Auch Hamburg Wasser ist früh dran. Seit 2021 läuft die Rückgewinnungsanlage "Hphor" auf dem Klärwerk Köhlbrandhöft bisher tagsüber im Probebetrieb. Ende 2026 wird auf 24/7-Schichtbetrieb umgestellt, 2027 startet der Regelbetrieb, bis 2029 soll die Anlage schrittweise auf Volllast gehen.

Zum Einsatz kommt das "TetraPhos"-Verfahren von Partner Remondis. Dabei wird aus der Klärschlammasche, die nach der thermischen Verwertung von Klärschlamm zurückbleibt, reine Phosphorsäure gewonnen – dieses Hauptprodukt ist frei von Schwermetallen und lässt sich als Rohstoff für hochwertige Dünger vermarkten. Nebenprodukte des Anreicherungsprozesses sind Gips und eine Metallsalzlösung, die im Klärwerk wieder als Fällungsmittel eingesetzt werden kann.

Verfahren passt zur Großstadt

Das Verfahren passt zum großstädtischen Umfeld, erklärt Harald Hanßen, Leiter Prozessführung Klärwerk. "Es ist darauf ausgelegt, auch Klärschlammaschen mit erhöhten Schwermetallgehalten zu verarbeiten, wie sie besonders in Ballungsräumen anfallen."

Bis zur Aufnahme des Probebetriebs wurden rund 23,5 Millionen Euro investiert. Hinzu kamen weitere acht Millionen für erforderliche technische Anpassungen, um die Prozesse möglichst effizient und stabil aus dem Pilotmaßstab in eine großtechnische Anlage zu überführen.

Was den Hochlauf beschleunigen könnte

Wünschenswert wären weitere Förderungen für den Bau großtechnischer Anlagen, um Investitionskosten und Gebührenerhöhungen abzufedern, sagt Tabea Knickel, Geschäftsführerin der Deutschen Phosphor-Plattform (DPP). Zudem müsste die deutsche Düngemittelverordnung (DüMV) geändert werden, das Bundeslandwirtschaftsministerium habe dies bisher nur angekündigt.

Zum einen müssten künftig die Schadstoffgehalte der Recyclingprodukte selbst bewertet werden und nicht wie bisher die des ursprünglichen Klärschlamms, da ein erheblicher Teil der Schadstoffe im Verarbeitungsprozess entfernt wird. "Eine solche Änderung der Verordnung würde den Vertrieb erleichtern: Behandelte Klärschlammaschen könnten zu Düngemitteln verarbeitet und nach deutscher Verordnung in Verkehr gebracht werden."

Sie müssten nicht mehr auf die EU-Düngeprodukteverordnung zurückgreifen. Diese biete zwar auch einen Vermarktungsweg, die erforderliche CE-Zertifizierung sei jedoch mit höherem administrativ-organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden.
 
Eine weitere notwendige Änderung der DüMV betreffe die Löslichkeitsanforderungen für Phosphatdünger. Diese sollten so angepasst werden, dass es nicht mehr nur wie bisher auf die Wasserlöslichkeit ankommt. Diese Anforderung sei unsachgemäß. "Nach wissenschaftlichen Studien können Pflanzen das enthaltene Phosphat auch ohne Wasserlöslichkeit aufnehmen."

Weiter fordert Knickel, die Kosten für das Phosphor-Recycling in allen Bundesländern "jetzt sofort" auf die Abwassergebühren umzulegen – das sichere Investitionen ab und reduziere wirtschaftliche Risiken.

Es sei rechtlich bereits möglich und kann in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg auch schon so gemacht werden, aber noch nicht bundesweit. Je früher die Änderungen bei DüMV und den Kommunalabgabengesetzen kämen, desto besser. "Die Recycler brauchen sichere Rahmenbedingungen für den späteren Absatz der Produkte."









Falls Hamburg Wasser die Frist 2029 nicht einhalten könnte, müsste es die Klärschlammasche für eine spätere Rückgewinnung des Phosphors zwischenlagern – das wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden gewesen. Hanßen sieht es als Vorteil, eine eigene Anlage zu betreiben, da so externe Kosten reduziert würden.

Schlitz geht im Oktober in den Regelbetrieb

Die hessischen Stadtwerke Schlitz zählen zu den kleinen Entsorgern, die lange vor Fristende bereit sind. Anfang Oktober soll die Rückgewinnungsanlage in den Regelbetrieb gehen. Der Technische Leiter Frank Jahn rechnet mit einer Jahresproduktion von rund 675 Tonnen phosphorhaltiger Asche (40 Tonnen Phosphor).

Vorher braucht es aber noch mehr Klärschlamm. Bisher verarbeitet das Klärwerk 2800 Tonnen – teils eigener Schlamm, teils der anderer Kommunen. Die Phosphorrecycling-Anlage ist aber auf eine Jahresmenge von 6000 Tonnen Klärschlamm ausgelegt.

"Sie muss mit einer Auslastung von mindestens 90 Prozent 24/7 gefahren werden, sonst ist der Betrieb nicht wirtschaftlich. Zudem können wir nur bei annähernder Vollauslastung die notwendige Verbrennungstemperatur im Reaktor halten und damit phosphorhaltige Asche produzieren."

Schlitz braucht mehr Klärschlamm

Jahn ist dabei, die fehlenden 3200 Tonnen Fremdschlamm zu organisieren. Die Gespräche mit potenziellen weiteren Lieferanten laufen vielversprechend. Die Anlage kostete sieben Millionen Euro, vom Land Hessen kam ein Zuschuss in Höhe von 3,2 Millionen Euro. Das Verfahren, Klärschlammverbrennung im Drehrohrkessel, sei die "kompakteste, betriebspersonalärmste und wirtschaftlichste Technologie für unsere Größenordnung" gewesen.

Die Entfernung der Schwermetalle reguliert die Anlage automatisch. Zudem arbeitet sie so, dass die Pflanzenverfügbarkeit des Phosphors in den Verbrennungsaschen immer am Optimum liegt. "Beides ist wesentlich für unser übergeordnetes Ziel, ein regionales Nährstoffrecycling aus Klärschlamm aufzubauen."
 
Der Markt für Phosphordünger aus Klärschlamm beginnt sich erst mit Einsetzen der Pflicht ab 2029 zu entwickeln, so Jahn. Der Gesetzgeber müsse jetzt zeitnah die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Asche, sofern sie die Anforderungen der Düngemittelverordnung erfüllt, aus dem derzeitigen Abfallstatus gemäß § 2 Abs. 2 Abfallklärschlammverordnung entlassen und als Produkt behandelt wird. Der daraus folgende verfahrens- und verwaltungstechnische Aufwand für Betreiber sollte "so gering wie irgend möglich" gehalten werden.

Der Beitrag ist zuvor in der Juli-Printausgabe der ZFK erschienen. Zum Abo geht es hier.

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