Anja Siegesmund, Umweltministerin des Freistaates Thüringen

Anja Siegesmund, Umweltministerin des Freistaates Thüringen

Bild: © Andreas Pöcking

Gemeinden und Wasser-Zweckverbände in Thüringen können bei der Modernisierung ihres Abwasserentsorgungsnetzes auf weitere Zuschüsse vom Land hoffen. Zusätzlich zu den bisher schon vorhandenen Fördermöglichkeiten würden 2018/19 nochmals bis zu 24 Mio. Euro dafür zur Verfügung gestellt, teilte das Umweltministerium mit. Zuschüsse können die Kommunen unter anderem für die Nachrüstung von Kläranlagen und den Bau von Kanälen für Regenwasser erhalten. Zwei Richtlinien dazu sind am Montag (17. September) in Kraft treten. Die Gelder stammen aus dem Landwirtschaftsfonds der Europäischen Union. In Thüringen sind rund 80 Prozent der Haushalte an öffentliche Kläranlagen angeschlossen.

„Wir stärken die öffentliche Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum und schützen unsere Gewässer. Und wir unterstützen dabei die Gemeinden und Zweckverbände, damit zusätzliche Kosten nicht einfach auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden. So setzen wir unseren Abwasserpakt mit dem Gemeinde- und Städtebund konsequent um“, erklärt Umweltministerin Anja Siegesmund. 

Zwei neue Richtlinien

Eine bestehende Richtlinie wurde nun angepasst und eine neue erlassen:

1. Änderung der Richtlinie „Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung“:

  • Erhöhung der maximalen Förderbeträge für Kläranlagen, Pumpwerke und Mischwasserentlastungsanlagen
  • Wiedereinführung der Förderfähigkeit von Regenwasserkanälen

2. Neue Förderrichtlinie „Förderung von ausgewählten Maßnahmen der Abwasserentsorgung“:

  • Förderung von Investitionen, die zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinien notwendig sind (Umsetzung des Landesprogramms Gewässerschutz 2016-2021),
  • Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Kläranlagen mit 75 Prozent,
  • Förderung der zuwendungsfähigen Bauausgaben für Überleitungssammler, Verbindungssammler und Pumpwerke mit 80 Prozent.

Teil des Abwasserpaktes

Die beiden Richtlinien sind Teil des Abwasserpaktes, der zwischen dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen geschlossen wurde. Zu finden sind beide Richtlinien und ein Informationsbrief hier: https://www.thueringen.de/th8/tmuen/umwelt/wasser/abwasser/foerderung/wwm/index.aspx. Die bereits im August 2018 in Kraft getretene Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen ist ebenfalls Teil des Abwasserpaktes. (dpa/al)

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