Abwasser

Veolia und EEW schließen Deal für kommunale Klärschlammverwertung

Die neue Klärschlammverordnung bringt Abwasserentsorger vor allem in Norddeutschland in Bedrängnis – die Monoverbrennungsanlage von EEW könnte eine Alternative zur landwirtschaftlichen Verwertung sein.
16.05.2018

Bei der Vertragsunterzeichnung: Bernard M. Kemper (l.), Vorsitzender der Geschäftsführung von EEW Energy from Waste, und Etienne Petit, Landesdirektor von Veolia Deutschland.

Schleswig-Holstein und Niedersachsen bekommen bald zwei neue Monoverbrennungsanlagen für Klärschlämme. Davon profitieren dank dem Vertrag zwischen Veolia und der EEW sämtliche norddeutsche Kommunen. Auf der Ifat in München besiegelten die beiden Unternehmen den Deal.

In Anbetracht der novellierten Klärschlammverordnung vom Oktober 2017 wird die landwirtschaftliche Verwertung in den kommenden Jahren deutlich beschränkt. Nach einer zwölf- bzw. 15-jährigen Übergangsphase sind größere und mittlere Klärwerke zur Phosphorrückgewinnung verpflichtet. Hier kommt die Monoverbrennungsanlage ins Spiel, denn als Endprodukt bleibt bei diesem Verfahren Asche übrig, aus der in einem weiteren Arbeitsschritt mindestens 80 Prozent des darin gebunden Phosphors extrahiert werden kann.

Mehrere Tonnen pro Jahr und Anlage

Veolia als Partnerunternehmen vieler Kommunen hat dank der Kooperation mit EEW ein Kontingent von mehreren Tonnen Klärschlamm pro Anlage und Jahr. Damit sichert der Energie- und Entsorgungsdienstleister den Verwertungsweg über das Jahr 2030 hinaus. Pünktlich zum Ende der Übergangsphase der neuen Klärschlammverordnung. (ls)