Heiß diskutiert: die Digitalisierung

Heiß diskutiert: die Digitalisierung

Bild: © pixelnest/AdobeStock

Der Bundesrat hat seine Position zum fünften Telekommunikations-Änderungsgesetzes – die Novelle des DigiNetz-Gesetzes – beschlossen. Mit ihrer Entscheidung fordert die Länderkammer, dass Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand wie etwa Stadtwerke oder Zweckverbände, die Glasfaser ausbauen, nicht von der Definition "öffentlich (teil-)finanzierte Bauarbeiten" umfasst werden, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich – und damit ohne Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln – realisieren. Damit sollen sie nicht schlechter behandelt werden als privatwirtschaftliche Unternehmen, die Glasfaser ebenfalls mit eigenen Mitteln ausbauen.

Auch beim Überbauschutz gibt es eine Klarstellung: Werden in einem bislang nicht mit (reinen) Glasfaseranschlüssen bis ins Haus oder die Wohnung abgedeckten Gebiet erstmals Lichtwellenleiter ohne öffentliche Fördergelder verlegt, genießt der Erstausbauer – Open-Access-Zugang für Dritte vorausgesetzt – einen so genannten Überbauschutz. Dieser soll gelten, wenn "ein in bislang mit Glasfasernetzen unterversorgten Gebieten geplantes Glasfasernetz, das einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, überbaut würde".

Zustimmung von VKU und Breko

Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt die Beschlüsse. "Der Bundesrat will dafür sorgen, dass nicht länger ein Teil der Marktakteure mit den Händen in den Hostentaschen beim Tiefbau zusehen kann, um seine Leitungen dann ins gemachte Nest zu legen". kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Sie forderte den Bundestag auf, diesem klaren Votum der Länder zu folgen.

Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Bundesrats und hofft darauf, dass sich Bundestag und Bundesregierung dieser Klarstellung im weiteren Gesetzgebungsverfahren anschließen werden. (sg)

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