Bundesnetzagentur: Szenarien für die Mobilfunkfrequenzen ab 2026
Ende 2025 laufen die Frequenznutzungsrechte aus: Die Bundesnetzagentur hat deshalb am Montag die "Grundsätze und Szenarien zur Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz" veröffentlicht, teilt die Behörde selbst mit. "Gerade die Frequenzen unterhalb 1 GHz tragen wesentlich zur Breitbandversorgung in der Fläche bei. Diese Frequenzen sind ein wichtiger Baustein für die Versorgung mit mobilem Breitband, insbesondere in ländlichen Gebieten. Daher ist es wichtig, allen Marktbeteiligten rechtzeitig Rechts- und Planungssicherheit darüber zu geben, wie die Frequenzen erneut bereitgestellt werden", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur stellt fünf Szenarien zu Dikussion: Versteigerung der Frequenzen, Verlängerung der Nutzungsrechte, Kombination aus beiden Elementen, Betreibermodell sowie Ausschreibung. Dabei werden insbesondere die Instrumente in den Blick genommen, die die Versorgung der Bevölkerung verbessern.
Auch Negativauktion denkbar
Das "Szenarienpapier" enthält auch Überlegungen zu einer Negativauktion. Hierbei erhält derjenige Bieter den Zuschlag, der den geringsten Förderbedarf für den Mobilfunkausbau in bislang nicht lukrativen Gebieten hat. Die Negativauktion ist dabei auch im Kontext mit anderen Fördermitteln zu betrachten. Die Wahl eines Szenarios für die Bereitstellung der Frequenzen und die weitere Ausgestaltung steht in engem Zusammenhang mit der marktlichen Entwicklung und den jeweiligen Geschäftsmodellen der Marktteilnehmer.
Ziel der Bundesnetzagentur ist es, die Breitbandversorgung der Bevölkerung gerade in ländlichen Gegenden zu verbessern. Dies ist bei der erneuten Bereitstellung der Frequenzen ab 2026 besonders in den Fokus zu nehmen. Zugleich soll der nachhaltige Wettbewerb auf der Infrastruktur- und Diensteebene gefördert werden.
Um die Diskussion anzuregen, hatte die Bundesnetzagentur im Sommer vergangenen Jahres den "Frequenzkompass" veröffentlicht und dem Markt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen stellt die Bundesnetzagentur nunmehr Grundsätze und Szenarien für die Bereitstellung der Frequenzen zur Anhörung, um die Interessen der Marktbeteiligten und damit das weitere Vorgehen auszuloten. (gun)