Die ZfK-Titelgeschichte der Dezemberausgabe widmet sich der TKG-Novelle und dem Vorstoß der Bundesnetzagentur zur Mitverlegung von Glasfaserkabeln.

Die ZfK-Titelgeschichte der Dezemberausgabe widmet sich der TKG-Novelle und dem Vorstoß der Bundesnetzagentur zur Mitverlegung von Glasfaserkabeln.

Bild: © Blende11.Photo/AdobeStock

Die Bundesregierung sieht einen 100-prozentigen Glasfaserausbau für Deutschland vor. Derzeit haben wir noch nicht einmal zehn Prozent erreicht. »Der Markt für Glasfasernetze entsteht derzeit erst«, erklärt Martin Fornefeld. Für den Chef der Micus-Strategieberatung ist deshalb genau jetzt der richtige Zeitpunkt für Stadtwerke, in den Glasfaserausbau oder gar den Vertrieb einzusteigen.

»Denn der Markt ist klar skizziert«, begründet er seine Einschätzung. Außerdem stünden Fördergelder zur Verfügung, »wenn der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau als zu riskant bewertet wird«.

"Es geht künftig um FTTB- und FTTH-Anschlüsse"

Regulatorischen Rückenwind für den Netzausbau gibt es momentan durch den Entwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle). Was die Novelle insbesondere bestätigt: »Sie räumt mit dem Märchen auf, dass Kupferkabelnetze moderne Glasfasernetze seien. Es geht künftig um Fiber-to-the-Building(FTTB)- und Fiber-to-the-Home(FTTH)-Anschlüsse«, sagt Fabian Bühring, Bereichsleiter Telekommunikation von den Stadtwerken Neumünster (SWN).

Es werden viele wichtige Aspekte des Glasfaserausbaus angesprochen, zum Beispiel die beschleunigten Genehmigungsverfahren. »Diese sind neben den Baukapazitäten einer der Haupthinderungsgründe für den schnellen Ausbau«. (gun)

Mehr zur TKG-Novelle und einem Vorstoß der Bundesnetzagentur zur Mitverlegung von Kabelleitungen beim Breitbandausbau lesen Sie in der kommenden ZfK-Dezemberausgabe auf der Seite 1 sowie auf Seite 4.

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