80 bis 90 Prozent der Summe investieren Telekommunikationsunternehmen in den Tiefbau, wenn sie Glasfaserleitungen verlegen, gibt Martin Fornefeld, Chef der Micus Strategieberatung Einblicke. Diese Kosten zu reduzieren, sei volkswirtschaftlich „wünschenswert“. Auch vor dem Hintergrund, dass noch rund 74 Prozent der Haushalte keinen Glasfaseranschluss besitzen, wie die Marktanalyse des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko) aufzeigt. Mit den Ressourcen haushalten und den Ausbau effizienter vorantreiben: Dafür plädieren der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Breko.
In der Praxis zeigt sich ein anderes Bild. Während so mancher Ort auf den langersehnten Glasfaseranschluss wartet, findet sich anderenorts in einer Straße zwei oder mehr Glasfaserleitungen wieder: Glasfaserüberbau; auch im mecklenburgisch-vorpommerschen Rostock. Die Stadtwerke Rostock betreiben sowohl geförderten als auch eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau.
„In einigen eigenwirtschaftlichen Ausbaugebieten kommt es vor, dass andere Anbieter unsere Leitungen überbauen. Dadurch entsteht insbesondere volkswirtschaftlicher Schaden“, kritisiert Stefan Waldhaus, Bereichsleiter „Smarte Region“ bei den Stadtwerken Rostock scharf. Hierbei würden Leistungen unnötig doppelt erbracht. „Jeder Anbieter kann ermitteln, wo bereits Glasfasernetze gebaut wurden und von wem“, ein Überbau sei nicht nötig.
Auch Kommunen und Landkreise sind in der Pflicht
Roland Warner, Chef von Eins Energie, sieht aber auch die Kommunen, Landkreise und Projektträger in der Pflicht. Diese müssten sich einigen, „nur mit einem ausbauenden Unternehmen zusammenzuarbeiten“. „Bestenfalls“ sollten Landkreise und kreisfreie Städte eine steuernde Rolle übernehmen. „Es ist nicht akzeptabel, dass Kommunen mit mehreren ausbauenden Unternehmen beziehungsweise. Körperschaften gleichzeitig Kooperationsvereinbarungen abschließen“, erläutert der Geschäftsführer. Der Chemnitzer Energieversorger habe gerade mit Konkurrenten zu kämpfen, welche in einzelnen Gebieten eines großen Ausbauprojektes ihre Leitungen mitverlegen. Obwohl Eins Energie vorab die ausgeschriebenen Wettbewerbe gewonnen und die Förderbescheide sowie Zuwendungsverträge vorliegen habe.
Mischfinanzierung geht nicht mehr auf und das Projekt scheitert
Ähnliches spielt sich in Neumünster ab. In Ausbaugebieten existieren lukrativere und weniger ansprechende Bereiche. Und der Überbau „findet nur in den lukrativsten Lagen statt“, erläutert eine Sprecherin der Stadtwerke Neumünster (SWN). Es schrecke ab. Denn die Toplagen würden die schwierigeren Lagen mitfinanzieren. „Geht in den Toplagen Potenzial verloren, geht die Mischkalkulation nicht mehr auf, das Projekt scheitert“, betont sie. Somit stünden die Gemeinden oft vor einem „Scherbenhaufen“. Statt eines flächendeckenden Netzes, bei dem nur die „letzten Milchkannen“ gefördert werden müssten, würden nur Toplagen ausgebaut.
„Die Kommune muss sich um die Förderung des gesamten Restes kümmern. Der Ausbau wird dadurch langsamer und sowohl für die Kommunen als auch den Bund wesentlich teurer“, sagt sie. Vor allem: Der Überbau ziele in der Regel nicht auf die parallele Nutzung zweier gleichwertiger Infrastrukturen ab. Sondern es ginge um die „Verdrängung bereits bestehender Netze oder Verhinderung bei geplanten Netzen anderer Netzbetreiber“.
Was tun, wenn man betroffen ist?
Was Stadtwerke tun können, wenn ein Konkurrent mit einem Überbau drohe oder ihn durchführe, erörtert Micus-Chef Fornefeld: „Wichtig ist es, ein finanziell attraktives und leicht zugängliches Wholesale Modell anzubieten, um Infrastruktur auf dem Netz via Bitstream als Alternative anzubieten – oder zur Not die Nutzung einer Reservefaser.“ Wenn dies nicht ausreiche, dann sollten sich kommunale Unternehmen offen für Kooperationsmodelle zeigen, bei denen man sich gerade den Ausbau neuer Regionen aufteile, beispielsweise nach Aktiv- und Passivbestandteilen. (gun)


