Breitband

Schärfere Auflagen für Netzbetreiber bei 5G-Lizenzen

Seit Wochen streiten Politik und Wirtschaft heftig darüber, unter welchen Bedingungen die Frequenzen für die fünfte Mobilfunkgeneration versteigert werden sollten. Nun hat die Bundesnetzagentur die besonders umstrittenen Versorgungsauflagen formuliert. VKU: „Wir brauchen möglichst viele Marktakteure, damit diese gewaltige Aufgabe gestemmt werden kann.“
16.11.2018

Die Bundesnetzagentur ist eine Behörde mit Sitz in Bonn.

Bei der Lizenzvergabe für den zukünftigen schnellen Mobilfunk-Standard 5G zeichnen sich härtere Anforderungen an Netzbetreiber ab. Die Vorgaben gehen aber nicht so weit, wie aus der Politik gefordert. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erntete für ihren Entwurf der Vergaberegeln zur Auktion im Frühjahr 2019 Kritik von beiden Seiten – aber auch Lob von Experten. Unklar blieb zunächst, ob die großen Netzbetreiber wie angedroht gegen die Versorgungsauflagen vor Gericht ziehen.

Die Regeln sollen dafür sorgen, dass bis Ende 2024 an allen Bundes- und Landstraßen sowie an Zugstrecken, Häfen und den wichtigsten Wasserstraßen schnelles mobiles Internet verfügbar ist. Allerdings soll es kurzfristig keinen flächendeckenden Ausbau eines 5G-Netzes geben. Bis Ende 2022 sollen immerhin die Autobahnen, wichtige Bundesstraßen und vielbefahrene Zugstrecken versorgt sein. Einigen Politikern gehen die Auflagen nicht weit genug, während die Branche die Vorgaben für zu streng hält. 5G gilt als Schlüsseltechnologie für die Zukunft dank superschneller Internet-Anbindung und kurzer Reaktionszeiten.

VKU plädiert für viele Marktakteure

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) betonen, dass ein flächendeckender Ausbau eine „Gemeinschaftsaufgabe“ sei und nur dann gelingen könne, wenn möglichst viele Marktakteure gewonnen werden. In diesem Zusammenhang sollte nach Auffassung der Verbände auch über Kooperationen beim 5G-Rollout intensiv nachgedacht werden. „Eine Beschränkung auf lokale Nutzungen zum Beispiel durch die Industrie darf es im 3,7-3,8 GHz-Band nicht geben. Wir brauchen schnell Planungssicherheit für Unternehmen, die regionale 5G-Netze errichten wollen, damit wir gemeinsam mit dem Ausbau beginnen können“, so BUGLAS und VKU. Wichtig sei jetzt eine konkrete Ausgestaltung der Vergabekriterien für den Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz. Denn gerade hier können die vielen City Carrier, kommunalen Unternehmen und Institutionen zum erfolgreichen Rollout von 5G beitragen.

Die beiden Verbände sehen die veröffentlichte Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Vergabe in den Bereichen 2 und 3,6 GHz in Teilen kritisch: „Die Aufnahme einer Dienste-Anbieterverpflichtung in die Vergabebedingungen wäre essenziell, um einen effektiven Wettbewerb der Anbieter zu gewährleisten." Dabei verwiesen sie auf frühere Erfahrungen: 3G war ein positiver Beleg, LTE ein negativer. Die Entscheidung der BNetzA, auf den guten Willen der drei großen Netzbetreiber zu setzen, sei ein "stumpfes Schwert".

Pfeiffer: "Schritt in die richtige Richtung"

Die Behörde verschickte das Papier am Freitag an Mitglieder des Beirats der Behörde, der mit Politikern besetzt ist und am 26. November über das Regelwerk beraten soll. Der Vorsitzende des Beirates der Bundesnetzagentur, der CDU-Bundestagsabgeordnete Joachim Pfeiffer, forderte, den Prozess «zügig in Gang» zu setzen. «Der nun vorgelegte Plan ist hierbei ein Schritt in die richtige Richtung, doch weitere müssen folgen.» So müssten die weißen Flecken beseitigt werden.

Bei den Vorgaben für die Verkehrsstrecken sagt die Bundesnetzagentur nicht explizit, dass hierbei die 5G-Technologie verwendet werden muss. Vielmehr nennt sie Mindest-Übertragungsraten. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und ICE-Strecken sind dies 100 MBit pro Sekunde, auf kleineren Straßen und weniger genutzten Zugstrecken 50 MBit pro Sekunde. Damit könnten die Netzbetreiber mitunter auch auf 4G-Technologie zurückgreifen, um die Bedingungen zu erfüllen.

"National Roaming" nicht verpflichtend

Die Bundesnetzagentur schreibt auch das sogenannte «National Roaming» nicht verpflichtend vor, bei dem Netzbetreiber Wettbewerber ohne eigene Infrastruktur auf ihre Antennen lassen müssten. Gegen solche Forderungen aus der Politik waren die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica/O2 Sturm gelaufen, damit sie nicht einen neuen Konkurrenten den Weg ebnen müssen. Konkurrent United Internet mit Marken wie 1&1 hatte das «National Roaming» gefordert, um als Netzbetreiber in den Markt zu kommen.

Das Papier sieht allerdings ein «Verhandlungsgebot» vor – die Netzbetreiber sollen also mit Konkurrenten über Kooperationen verhandeln. Tun sie es nicht oder nicht ausreichend, könnte die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter eingreifen und Zwangs- und Bußgelder verhängen.

Einstieg neuer Wettbewerber werde erschwert

«Wir hätten uns in den Vergabebedingungen ein stärkeres Bekenntnis zu mehr Wettbewerb gewünscht», kritisierte United-Internet-Chef Ralph Dommermuth. Der Einstieg neuer Anbieter werde so erschwert. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf komme man aber dem Ziel, Deutschland flächendeckend mit Mobilfunk zu versorgen, ein Stück näher. «An dem Punkt sehen wir einen deutlichen Fortschritt.» Für den Anspruch, 5G-Leitmarkt zu werden und die Technologieführerschaft zu übernehmen, reicht es aber noch nicht.»

Umstritten bleibt auch die Frage, ob 5G von Anfang an flächendeckend in Deutschland eingeführt werden soll: Bei den Versorgungsvorgaben bezieht sich die Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht auf die Fläche - das heißt, dass in abgelegenen Gebieten weiterhin Funklöcher sein können. Da der Ausbau entlang des Straßen- und Streckennetzes aber forciert wird, könnten andere Funklöcher künftig wegfallen. Zuvor hatten sich Politiker immer wieder für eine komplette 5G-Versorgung in der Fläche ausgesprochen, die Netzbetreiber halten das jedoch wirtschaftlich nicht für praktikabel - und auch nicht für nötig.

Netzbetreiber denken über Klage nach

Der Branchenverband Bitkom, der unter anderem die Interessen der Deutschen Telekom, von Vodafone und Telefónica vertritt, kritisierte die Auflagen als «in vielen Punkten überzogen». Sie gefährdeten das gesamte Vergabeverfahren, warnte Bitkom-Präsident Achim Berg. «Die Politik hätte sich besser gemeinsam mit den Netzbetreibern auf einen gangbaren Weg zur Flächenversorgung verständigt.» Stattdessen habe die Politik die Bundesnetzagentur «in eine klagegefährdete Vergabe» gedrängt. Es liege nun an den Netzbetreibern, ob sie sich für den Klageweg entscheiden würden.

Telefónica-Deutschlandchef Markus Haas sagte, die neuen Vergaberegeln zeigten auf den ersten Blick «Licht und Schatten». «Sie stellen die Lizenznehmer und investierenden Netzbetreiber fraglos vor operative und finanzielle Herausforderungen.» Investitionsfördernde Verbesserungen im Text gingen aber nicht weit genug.

Ländlicher Raum droht ins Hintertreffen zu geraten

Bundestagsabgeordnete der CDU waren enttäuscht über die Regeln – im Gegensatz zu den Netzbetreibern waren ihnen die Auflagen nicht streng genug. Auch der ländliche Raum solle mit 5G versorgt werden, betonte Astrid Grotelüschen. «Ansonsten werden neue auf 5G basierende digitale Geschäftsmodelle hier nicht entstehen.» Es drohe eine «schwerwiegende Benachteiligung des ländlichen Raums».

Der CDU-Abgeordnete Ulrich Lange sagte, die Netzagentur habe im Vergleich zum vorigen Entwurf zwar einen ambitionierteren Vorschlag vorgelegt. Dennoch drohe ein «Mobilfunkflickenteppich».

Experten bescheinigen der BNetzA gute Arbeit

Unzufrieden waren auch andere Teile der Wirtschaft: Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Landkreistag und der Zentralverband des Deutschen Handwerks forderten einen «wirklich flächendeckenden Ausbau» des 5G-Netzes.

Einige unabhängige Experten bescheinigten der Behörde gute Arbeit. «Die Bundesnerzagentur hat sich ganz gut aus der Affäre gezogen», sagte Torsten Gerpott von der Universität Duisburg-Essen. «Auf der einen Seite hat sie dem Drängen der Politik Rechnung getragen, auf der anderen Seite hat sie die Auflagen nicht so verschärft, dass es für die drei etablierten Netzbetreiber unattraktiv würde, sich an der Auktion zu beteiligen.» (dpa/al)