Mit dem Data Act sollen unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht, neue Datenzugangsrechte bei vernetzten Produkten eingeführt sowie der internationale Datentransfer sicherer gemacht werden.
Die Regeln zum Datenteilen sollen den Zugang zu und die Nutzung von bestimmten Daten erleichtern, etwa für den Mittelstand. So könnten auch kommunale Unternehmen wie Stadtwerke, Wasser- und Telekommunikationsversorger sowie Abfall- und Abwasserentsorger profitieren.
Das bedeutet der Data Act für Kommunalversorger
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), lieferte hierzu eine ersten Einschätzung: „Die EU-Kommission wagt mit dem Data Act den großen Wurf: Die neuen Regeln zum Datenteilen eröffnen neue Perspektiven für die digitale Daseinsvorsorge – zum Beispiel bei der Energiewende, da Hersteller von Produkten als Dateninhaber künftig die Daten mit kommunalen Anwendern teilen müssen."
Wenn Stadtwerke und kommunale Energieversorger etwa vorbehaltlos auf die Daten der Sensoren ihrer Windkraft-Anlagen zugreifen können, könnten sie diese zur Optimierung der internen Prozesse oder für vorausschauende Wartungsarbeiten nutzen, so Liebing. Das würde zu mehr Kosteneffizienz führen. Auch weitere Innovationen und neue Anwendung in der digitalen Daseinsvorsorge seien möglich, etwa durch Kooperationen mit Startups und Partnern aus dem Mittelstand, die ebenfalls gestärkt werden.
"So könnte der Data Act der digitalen Daseinsvorsorge und der Energiewende neuen Schub geben: vorausgesetzt, die EU hält ihren Kurs auf faire Wettbewerbsbedingungen in der Datenökonomie und eröffnet diese Chance sowohl dem privaten als auch kommunalen Mittelstand.“
Data Act und kommunale Unternehmen:
Hintergrund
Die Verordnung soll den Zugang zu und die Nutzung von Daten vernetzter Geräte verbessern. Konkret will die Kommission die Rechte der Nutzer von Produkten mit Sensorik stärken.
Neben Endverbrauchern (wie Waschmaschine, Auto) sollen auch die Nutzer von Industrieanlagen profitieren, beispielsweise Stadtwerke als Nutzer von Windkraft- oder Photovoltaik-Anlagen.
Voraussetzung ist, dass der Nutzer durch die Verwendung des Produkts oder der damit zusammenhängenden Dienstleistung Daten generiert. Künftig sollen Nutzer diese Daten kostenfrei vom Dateninhaber anfordern können. Sie können die Daten selbst nutzen oder Dritte damit beauftragen. Zudem sollen Verträge über Datenzugang und Datennutzung künftig dem Grundsatz nach fair ausgestaltet werden. Unfaire Klauseln wären ungültig.
Kommunale Unternehmen könnten die Daten von gekauften, gemieteten und geleasten Anlagen nutzen, um zum Beispiel selbst die Wartung durchzuführen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln oder Prozesse zu optimieren. Denkbar wäre auch, die Daten von Haushaltsgeräten anzufragen und sie – mit Zustimmung der Kunden – für neue Endkunden-Dienste zu nutzen.
Nächste Schritte: Nun positionieren sich die Mitgliedsstaaten im Ministerrat sowie das EU-Parlament zum Vorschlag der Kommission, um dann eine Einigung zum Data Act im anschließenden Trilogverfahren erzielen. EU-Verordnungen sind sofort gültig. Sie müssen von den Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Weiterführende Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_22_1113
Ausgestaltung entscheidend
Auch vom Bitkom-Präsident Achim Berg gab es lobende Worte: „Wir begrüßen das Ziel des Data Act, das Datenteilen voranzubringen, die Datenverfügbarkeit zu stärken und so die Grundlagen einer leistungsfähigen Datenwirtschaft zu legen. Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung an – und darauf, die unterschiedlichen Interessen so auszutarieren, dass von einem Datenaustausch alle profitieren."
Welche Regelungen tatsächlich notwendig seien, um den Datenaustausch zu befördern und, ob sie branchenspezifisch unterschiedlich oder für alle gleich ausgestaltet werden sollten, sei im weiteren Verfahren zu diskutieren, so Berg.
Bitkom sieht noch Verbesserungsbedarf
Kritisch sieht der Digitalverband die vorgesehenen Eingriffe in die Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen. So sei unter anderem ein Verbot bestimmter Regeln in Standardverträgen für das Datenteilen vorgesehen. Bei der Weitergabe von Unternehmensdaten an die öffentliche Hand müsse Berg zufolge nachgebessert werden, um die Prinzipien der Marktwirtschaft zu erhalten.
Verbesserungsbedarf sieht Berg auch bei der Frage, wie man Geschäftsgeheimnisse unter den Bedingungen einer Pflicht zum Datenteilen schützen kann. "Skeptisch sehen wir zudem die geplanten neuen Kompetenzen der EU-Kommission zur Vorgabe von Standards für Cloud-Dienste und Datenräume. Bei diesen jungen Märkten besteht die reale Gefahr, dass Wettbewerb und damit auch Innovation in Europa ,wegstandardisiert‘ werden. Überregulierung droht zudem bei internationalen Datentransfers – hier gibt es schon laufende Initiativen wie die aktuellen Verhandlungen zwischen der EU und den USA, um Lösungen für potenzielle Rechts- und Interessenkonflikte zu finden."
Und weiter: "In Deutschland sollten wir das geplante nationale Datengesetz sowie weitere sektorale datenpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag unbedingt daraufhin prüfen, ob sie noch erforderlich sind – oder nicht sogar womöglich in Widerspruch zum Data Act stehen.“ (sg)
