Bild: © DatenschutzStockfoto/AdobeStock

"Mit der DSGVO gilt erstmals ein in der gesamten EU unmittelbar anwendbares europäisches Datenschutzrecht", sagt Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI). Er übergab den 27. Tätigkeitsbericht seiner Behörde an den Präsidenten des Deutschen Bundestags Wolfgang Schäuble. Der Berichtszeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2017 und 2018.

Die DSGVO sei zudem weit über Europa hinaus ein "Standard, an dem sich Staaten und Regionen vor allem in Asien, Nord- und Südamerika orientieren", so Kelber weiter. Für alle Beteiligten habe die Umstellung auf das neue Recht naturgemäß "zu einem gewissen Aufwand" geführt. Gerade die ersten Monate nach Wirksamwerden der DSGVO am 25. Mai 2018 seien von großen Ängsten und plakativen Falschmeldungen geprägt gewesen. Die befürchtete Abmahnwelle etwa sei ausgeblieben.

Die Zahlen des BfDI

Insgesamt erreichten das BfDI seit dem 25. Mai 6507 allgemeine Anfragen und 3108 Beschwerden innerhalb von gut sieben Monaten – mehr als doppelt so viele wie im gesamten Jahr 2017. Zudem wurden dem BfDI seit Anwendungsbeginn der DSGVO etwa 7300 Datenschutzverstöße von öffentlichen Stellen des Bundes sowie Post- und Telekommunikationsunternehmen gemeldet.

Diese Zahlen würden einerseits den enorm gestiegenen Beratungsbedarf zeigen und andererseits sehr deutlich machen, dass die Bürger ihre Datenschutzrechte selbstbewusst wahrnehmen, folgert die Behörde daraus. Dennoch sieht Kelber sowohl in der DSGVO als auch im nationalen Recht Verbesserungsbedarf: "Die anstehende erste Evaluierung der DSGVO sollte genutzt werden, um vor allem beim Scoring und der Profilbildung die Rechte der Bürger zu stärken. Zugleich sollten aber auch Informations- und Dokumentationspflichten auf den Prüfstand gestellt werden, die Bürger, Vereine und kleine Unternehmen übermäßig belasten, ohne dass mit ihnen ein wesentlicher datenschutzrechtlicher Mehrwert verbunden ist."

Rechte von Beschäftigten und Bewerbern stärken

Kelber fordert zudem, das in der DSGVO vorgesehene umfassende Datenschutzrecht für Beschäftigte sowie Bewerber umzusetzen. (sg)

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