Ein Cyberangriff hat bei den Stadtwerken Detmold die Kommunikation lahmgelegt. (Symbolbild)

Ein Cyberangriff hat bei den Stadtwerken Detmold die Kommunikation lahmgelegt. (Symbolbild)

Bild: © vectorfusionart/AdobeStock

Das Bundesinnenministerium hat den anderen Ressorts am Wochenende einen überarbeiteten Entwurf für ein neues IS-Sicherheitsgesetz zur Abstimmung vorgelegt. Er enthält eine Regelung, die der Regierung erlaubt, den Einsatz von Komponenten in der kritischen Infrastruktur – etwa für das neue superschnelle 5G-Netz – vorab zu untersagen, falls Sicherheitsbedenken bestehen sollten.

Umstritten ist vor allem eine mögliche Beteiligung des chinesischen Anbieters Huawei. Kritiker halten den chinesischen Technologie-Konzern Huawei für ein Sicherheitsrisiko. Sie befürchten Spionage oder Sabotage. Das Unternehmen hat solche Vorwürfe zurückgewiesen. Für bestimmte kritische Komponenten werde die Möglichkeit geschaffen, durch eine umfassende Prüfmöglichkeit deren Einbau untersagen zu können, «soweit überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange diesem entgegenstehen», heißt es in dem Entwurf.

Mehr Sicherheit bei Kommunikationsnetzen

Zudem sollen über eine verpflichtende Garantieerklärung bestimmte Maßnahmen, den laufenden Betrieb der Komponenten betreffen, von den Herstellern eingefordert werden. Den Inhalt dieser Erklärung legt demnach das Innenministerium fest.

Entsprechend ihrer Zuständigkeiten würden hierbei aber auch das Wirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt frühzeitig eingebunden. Die Sicherheit der Kommunikationsnetze solle «deutlich erhöht werden, ohne einen generellen Ausschluss konkreter Hersteller von Netzwerkkomponenten vom 5G Netzausbau vorzunehmen».

Neue Zuständigkeiten fürs BSI

Der Entwurf setze die Ergebnisse der zurückliegenden Gespräche mit den anderen Ressorts um und «unterbreitet neue Kompromissvorschläge». Schweden hatte im Oktober entschieden, dass Netzbetreiber, die sich um 5G-Frequenzen bemühen, keine Ausrüstung der chinesischen IT-Konzerne Huawei und ZTE verwenden dürfen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll laut Entwurf künftig zusätzlich für Verbraucherschutz-Fragen zuständig sein. Die Novelle sieht außerdem die Einführung eines einheitlichen IT-Sicherheitskennzeichens für Produkte vor. (sg)

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