Schematische Darstellung von Mieterstrom aus einer wohnkomplexeigenen Photovoltaikanlage des Vermieters oder eines Dritten mit Batteriespeicher und einem E-Auto als Abnehmer

Schematische Darstellung von Mieterstrom aus einer wohnkomplexeigenen Photovoltaikanlage des Vermieters oder eines Dritten mit Batteriespeicher und einem E-Auto als Abnehmer

Grafik: © Aktif-Unternehmensgruppe

Die Aktif-Unternehmensgruppe aus Senftenberg hat ihr Angebot für Mieterstrom-Konzepte von der vorhandenen On-premise-Software um eine Cloud-Lösung und Full-Service-Pakete ergänzt. Das teilte sie am Dienstag der Fachpresse mit. Das neue modulare Produktpaket heißt auch „Mieterstrom Cloud". Es richtet sich an die Wohnungswirtschaft. Aktif verspricht ihr die Besetzung eines auch wirtschaftlich interessanten Image-Themas mit nachhaltig im Gebäudekomplex produziertem Strom für die Mieter zu günstigen Preisen, ohne dass sie in den eigenen Reihen hohen Aufwand betreiben müssen. Ab 100 Lieferstellen trete der Mehrwert der neuen Lösung klar zu Tage.

Körperschaftsteuer-Schwelle wird doppelt so hoch

Lars Ehrler, Leiter Produktentwicklung bei Aktif, rechnet – ungeachtet der geringen Anreizwirkung des Mieterstromgesetzes von 2017 – damit, dass Mieterstrom zumindest mit Photovoltaik(PV)-Anlagen "weiter an Fahrt" aufnimmt. Der Grund: Baugenossenschaften dürfen künftig bis zu 20 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit PV-Mieterstrom machen, ohne Körperschaftsteuer zahlen zu müssen. Eine entsprechende Änderung des Körperschaftsteuergesetzes beschloss der Bundesrat Ende Juni. Bisher lag die Bagatellschwelle bei zehn Prozent.

Aktif geht in seinen neuen Produkten über Software hinaus, bis hin zum Full Service. „Hierfür muss uns der Immobilienbesitzer nur die entsprechenden Kundendaten zur Verfügung stellen", sagt Produktentwickler Ehrler. Die Dienstleistungen können unter anderem umfassen:

  • Billing: Abrechnung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Versand der Mieterstrom-Rechnungen bis hin zu Forderungsmanagement und Kundenservice
  • das Kundenmanagement
  • die Marktkommunikation (Mako)
  • Erfüllung der Registrierungs- und Meldepflichten

ZfK-Marktübersicht mit weiterer Aktualisierung

Unterstützt werden alle gängigen Bilanzierungsmodelle und auch die Prozesse der Stromlieferanten inklusive Reststrom- oder Gaslieferung. Bei Letzterem ist an Mieterstrom aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zu denken.

Die Neuerungen haben in die ständige ZfK-Marktübersicht "Mieterstrom-White Labels für Stadtwerke" Eingang gefunden. Sie umfasst 21 Anbieter auf verschiedenen Wertschöpfungsstufen. Ebenfalls aktualisiert: Angaben von Lackmann zu seinem Leistungsspektrum.

Altmaier will nachbessern

Für den Herbst hatte Wirtschaftsminister Peter Altmaier eine Novelle des PV-Mieterstromgesetzes angekündigt. Laut "PV-Magazine" geht es um Änderungen von vier Punkten, die bisher eine weite Verbreitung der Modelle behindern sollen:

  • die Solarstromversorgung im Quartier,
  • die Höhe der Vergütung oder besser gesagt, der 40-prozentigen Erstattung der zuvor zu 100 Prozent bezahlten Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
  • das Lieferkettenmodell und
  • die Abschaffung der Anlagenzusammenfassung. (geo)
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