Das nationale IT-Lagezentrum des BSI.

Das nationale IT-Lagezentrum des BSI.

Bild: © BSI/Bernd Lammel/bundesfoto

Zwar ist das Gesetz noch nicht verabschiedet, so dass sich das BSI noch nicht genauer zu daraus möglicherweise entstehenden Pflichten äußern kann. Die Bonner Behörde will Unternehmen und Organisationen aber schon während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens bestmöglich unterstützen und damit die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland so reibungslos wie möglich gestalten, heißt es dazu auf der BSI-Website.

Geboten wird:

  • Eine NIS-2-Betroffenheitsprüfungin der Unternehmen prüfen können, ob sie voraussichtlich von der nationalen Umsetzung der NIS-2-RL in Deutschland erfasst sein werden. 
  • Die NIS-2-FAQgeben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen Richtlinie
  • Auf der Seite NIS-2 - Was tun? erhalten Unternehmen Hinweise, was wichtige und besonders wichtige Einrichtungen jetzt schon tun können.

Weiter offene Fragen für Querverbundunternehmen

Lob für den Regierungsentwurf des Gesetzes gab es bereits vom BDEW: "Die hier enthaltenen spezialrechtlichen Regelungen für den Sektor Energie belassen die behördliche Aufsicht der IT-Systeme von Energienetzen und von kritischen Energieerzeugungsanlagen bei der Bundesnetzagentur. Damit schließt der Regierungsentwurf an die sehr guten ERahrungen mit den Sicherheitskatalogen der Bundesnetzagentur an und schreibt deren Praxis weitgehend konsequent fort", so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae.

Kritik gibt es dennoch: So seien die Regelungen, die sich auf das EnWG beziehen, vor allem die Querverbundunternehmen, die sowohl die Energie- als auch Wasserversorgung sicherstellen, immer noch schwer verständlich. "Hier sollte zwingend nachgebessert werden, um verständliche und stringente Regelungen für die Energie- und Wasserwirtschaft zu schaffen. Diese Harmonisierung muss auch im Hinblick auf eine maximale Verzahnung der NIS2-Umsetzung mit dem KRITIS-Dachgesetz im Blick behalten werden", so Andreae.

Schnelle und unbürokratische Lösung für kritische Komponenten

Weiterhin pocht die BDEW-Chefin auf eine schnellstmögliche politische und unbürokratische Lösung für den Einsatz kritischer Komponenten. Als Blaupause könne die gerade gefundene politische Lösung im Sektor Telekommunikation dienen.

Und weiter: "Das berechtigte politische Interesse, den Einsatz von IT-Komponenten jener Hersteller untersagen zu können, die aus geopolitischer Sicht keine verlässlichen oder vertrauenswürdigen Partner sind, darf aber nicht durch Bürokratismus zu einem erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiko für die Betreiber kritischer Infrastrukturen und für die Versorgungssicherheit selbst werden."

Es sei zu befürchten, dass das Prüfverfahren zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten nicht dazu geeignet sei, die zu erwartende Fülle an Meldungen von kritischen Komponenten durch die betroffenen KRITIS-Betreiber zu bewältigen. (sg)

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