Das erste BSI-zertifizierte Smart Meter Gateway von Sagemcom Dr. Neuhaus funktioniert nun auch in der Praxis.

Das erste BSI-zertifizierte Smart Meter Gateway von Sagemcom Dr. Neuhaus funktioniert nun auch in der Praxis.

Bild: © Markus Born/Netze BW

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Marktanalyse nach dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) aktualisiert und veröffentlicht. Diese erfasst den Stand der Umsetzung der BSI-Standards sowie der eichrechtlichen Anforderungen über die Wertschöpfungskette Messeinrichtung, Smart-Meter-Gateway (SMGW), Gateway-Administrator und Backendsysteme im Markt zum Stichtag 30. Oktober 2020.

Bereits mit der Marktanalyse vom 3. Februar hatte das BSI dargestellt, dass der verpflichtende Rollout intelligenter Messsysteme im Bereich Smart-Metering beginnen kann und die Freigabe in diesem Einsatzbereich durch die Feststellung der technischen Möglichkeit ("Markterklärung") erteilt. Nun hat das BSI seine Marktanalyse erneut aktualisiert.

Neuerungen gegenüber der letzten Veröffentlichung:

  • Mit Theben hat der vierte Hersteller die Zertifizierung seines SMGW erfolgreich abgeschlossen. Damit bieten nun insgesamt vier unabhängige Hersteller Smart-Meter-Gateways am Markt an.
  • PPC hat am 30. Oktober die Re-Zertifizierung ihres SMGW durchgeführt und damit als erster Hersteller weitere Tarif-Anwendungsfälle (TAF 9, 10 und 14) implementiert.
  • Zudem sind laut BSI die Voraussetzungen für die Anbindung sogenannter "SLP-Gaszähler" an das Smart-Meter-Gateway gegeben.
  • Die Anzahl der eichrechtlich zugelassenen SMGW-Administrationssysteme wurde bei allen zertifizierten SMGW erweitert.

"Mit dem ersten Smart-Meter-Gateway der PPC AG, das Netzzustandsdaten und Einspeisewerte bereitstellen kann, wird ein weiterer Meilenstein zur Digitalisierung der Energiewende erreicht. Strom-Netzbetreiber erhalten nun mit Hilfe intelligenter Messsysteme wichtige Informationen über die aktuelle Belastung ihres Netzes und können so mögliche Engpässe rechtzeitig erkennen und vorbeugen", erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm. Zudem würden die Informationen helfen, den Ausbau des Stromnetzes effizient und kostengünstig zu gestalten.

Neues zur Verpflichtung von EEG- und KWK-Anlagen sowie steuerbare Verbrauchseinrichtungen wohl erst Ende Januar

Grundzuständige Messstellenbetreiber sind seit Feststellung der technischen Möglichkeit verpflichtet, Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh bis höchstens 100.000 kWh mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Zu den Ausstattungspflichten dezentraler Erzeugungsanlagen (sogenannte EEG- und KWKG-Anlagen) und flexibler Verbraucher (sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen) will die Bonner Behörde nach eigenen Angaben im Zuge der turnusmäßigen Aktualisierung der Marktanalyse Ende Januar 2021 Stellung nehmen. Hier müssten die aktuell im parlamentarischen Verfahren befindlichen Regelungen zur Ansteuerbarkeit der genannten Anlagen berücksichtigt werden. (sg)

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