Ab 2026 wird Energy Sharing in Deutschland offiziell operativ umsetzbar. § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schafft den rechtlichen Rahmen für die gemeinschaftliche Nutzung lokal erzeugten Stroms aus Photovoltaik (PV) oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen. Überschüssiger Strom kann dann innerhalb lokaler Energiegemeinschaften geteilt werden, ohne dass Anlagenbetreiber sämtliche klassischen Lieferantenpflichten erfüllen müssen.
Die praktische Umsetzung jedoch bleibt komplex. Laut Thies Stillahn, Vertriebschef im DACH-Gebiet beim Schweizer Softwareanbieter Exnaton, ist diese "in der Marktkommunikation vor April 2027 nicht zu erwarten". Vorher könnten Interessierte und Netzbetreiber Energy Sharing allenfalls auf manueller Basis testen.
Plattformen wie die von Exnaton könnten dabei zwar das Community-Management, die Berechnung der Energiemengen, die Visualisierung und die Abrechnung übernehmen, "aber die Werte müssen noch zwischen den Marktrollen kommuniziert werden". Zwar soll auch die von der Bundesnetzagentur geplante Internetplattform (§ 20b EnWG) helfen, das Energy Sharing im Markt standardisiert umzusetzen, doch Stillahn betont: "Was konkret und wann die Plattform bietet, ist uns noch gar nicht genau klar. Wir beobachten dies natürlich sehr genau."
Herausforderungen beim Energy-Sharing-Start 2026
Die Skalierung in Deutschland hängt zudem stark vom Smart-Meter-Rollout ab. Momentan sind etwa vier Prozent aller Messstellen mit Smart Metern ausgestattet. Das beeinträchtigt nicht nur das Energy Sharing, sondern alle zeitreihenbasierten Stromprodukte. Der Exnaton-Vertriebschef erklärt, dass "die Skalierung im Privatkundensegment noch eine Weile dauern könnte, wenn man die Fähigkeiten der Marktakteure ansieht".
Eine Alternative sei das Lieferantenmodell, über das Energy Sharing heute bereits mit den Standard-Bordmitteln der Energiewirtschaft umgesetzt werden könne. So können sich Energieversorger frühzeitig auf die künftige Skalierung vorbereiten. Größere Anlagenbetreiber, kommunale Verbraucher oder Geschäftskunden könnten bereits heute starten.
Stillahn rät: "Energy Sharing über § 42c EnWG oder vor allem als Lieferantenmodell auszuprobieren, lohnt sich, um die Prozesse kennenzulernen und das beste Produkt für das eigene Markenbild zu entwickeln. Sonst überrollen hochdigitalisierte oder spezialisierte Anbieter die Stadtwerke."
Smart-Meter-Rollout: Schlüssel für Skalierung in Deutschland
Wie entscheidend der Smart-Meter-Rollout ist, zeigt ein Blick nach Österreich: Dort liegt die Smart-Meter-Quote bei 95 Prozent. Über einen zentralen Datenhub (EDA-Plattform) werden die Werte berechnet und verteilt, und Bürgerenergiegemeinschaften arbeiten mittlerweile erfolgreich – selbst ohne Netzentgeltbefreiung.
"In Österreich funktioniert das erfreulich gut", sagt Stillahn. "Es macht halt total Sinn für Anlagenbetreiber, den Strom für zum Beispiel 7 Cent an eine Gemeinschaft zu verkaufen, anstatt ihn für 3 Cent zentral zu vermarkten." Deutschland könne daraus lernen, müsse aber noch eigene Prozesse bei Netz- und Messstellenbetreibern entwickeln.
Finanziell bietet Energy Sharing Chancen, wenn die Direktvermarktungskosten sinken. Bei kleinen PV-Anlagen sind nach Brancheneinschätzungen bei spezialisierten Anbietern bereits niedrige zweistellige Euro-Beträge im Monat möglich. Bei zahlreichen Anbietern werden hingegen noch dreistellige Euro-Beträge im Jahr gefordert. Der Zielwert für eine für Kleinanlagenbetreiber attraktive Direktvermarktung liegt bei rund 40 Euro jährlich.
Laut Stillahn komme der Schub für Energy Sharing in der Praxis vom Anlagenbetreiber, der Energiepreis sei der Hebel. Größere Anlagen setzten diesen Hebel daher zuerst – vor allem dann, wenn sie als Verbraucher den eigenen Strom an anderen Standorten konsumieren können. Und deshalb macht es heute Sinn, mit diesen Kunden zu lernen.
Pilotprojekte und Lieferantenmodell
Der Schweizer Softwareanbieter rät Stadtwerken, zunächst praxisnahe Pilotprojekte zu priorisieren. Geschäftskunden mit mehreren Standorten oder kommunale Einrichtungen eignen sich demnach als Startpunkte. Im Lieferantenmodell lassen sich die Kosten für Anlagenbetreiber reduzieren, und Versorger können das Modell schrittweise auf kleinere Kunden ausdehnen.
"Wir schätzen, dass man Sharing-Modelle als Energieversorger oder Energiedienstleister zukünftig bei Privatkunden bereits ab 500 bis 600 Zählpunkten – auch verteilt über verschiedene Gemeinschaften – erfolgreich umsetzen kann, mit Einsatz skalierfähiger Abrechnungssysteme", erklärt Stillahn. Mit automatisierten Prozessen ließen sich dabei die zusätzlichen Verwaltungs- und Abrechnungskosten um 80 bis 90 Prozent senken.



