"Wir hatten jetzt schon mehrfach Stadtwerke als Kunden, die mit uns ihr Zählwesen 'intelligent' machen wollten und dann stellte sich heraus, dass die schon eingebauten Zähler gar nicht über die nötige Schnittstelle zu Smart-Meter-Gateways verfügen", schildert Bouke Stoffelsma, Vorstand der Mönchengladbacher Hausheld AG, an der auch die Stadtwerke Saarlouis beteiligt sind, exklusiv der ZfK.
Sein Unternehmen stattet Städte im Auftrag von Stadtwerken mit intelligenten Messsystemen aus. Dabei habe man festgestellt, dass die Versorger teilweise auf Zähler zurückgreifen, die in China teilweise für einen Preis unterhalb des Herstellungswertes in den Markt gedrückt werden, aber für intelligentes Messen überhaupt nicht ausgelegt seien.
Hausheld: formaler Trick
Die Zähler passieren laut Stoffelsma den Prüfstand der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) mit einem formalen Trick: Beim Zulassungstest wird der betreffende Zähler um einen Adapter ergänzt, in dem sich die nötige – und teure – Übertragungstechnik für die Verbindung zu einem Smart Meter Gateway befinde. Dieser mache den Zähler intelligent. "Beim Verbraucher wird später allerdings eine Version ohne diesen Adapter verbaut, gepaart mit dem 'Argument', der Zähler könne ja theoretisch wieder nachgerüstet werden", erläutert Stoffelsma.
Die Bundesnetzagentur weist zu diesem Sachverhalt auf ihrer Website in den FAQ hin: Die Einbindung einer modernen Messeinrichtung über ein Smart Meter Gateway müsse direkt oder über einen Adapter realisiert werden können. "Aus Sicht der Bundesnetzagentur muss ein entsprechender Kommunikationsadapter verfügbar, d.h. am Markt erhältlich, sein, da ansonsten die Möglichkeit der Einbindung in ein Kommunikationsnetz über ein Smart Meter Gateway nicht gegeben ist". Und weiter: "Ein Einbau oder Vorhalten des Adapters in der beziehungsweise für die jeweilige Messstelle ist für die Verfügbarkeit nach Auffassung der Bundesnetzagentur nicht erforderlich."
Diese Kommunikationsadapter müssen insbesondere die Anforderungen der Technischen Richtlinie BSI TR 03109 sowie der PTB-A 50.8 erfüllen und entsprechend zertifiziert sein. Die Entscheidung, welche Art der Anbindung realisiert wird, liegt beim Messstellenbetreiber. Zudem heißt es: "Sobald die Markterklärung zu den drei zertifizierten Smart Meter Gateways erfolgt, muss ein solcher Kommunikationsadapter verfügbar sein. Ist das nicht der Fall, so handelt es sich bei der nicht anbindbaren Messeinrichtung nicht um eine moderne Messeinrichtung im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes."
Offene Fragen zur Nachrüstung
Dass Problem sei, so Stoffelsma, dass es sich bei den eingangs erwähnten günstigen Zählern, die ohne Adapter verkauft werden, um Teilinstallationen und keine modernen Messeinrichungen handle, da der Zähler so über keine Schnittstelle zum Anschluss des handelsüblichen Gateways verfüge. "Es bleibt völlig offen, wer eine nochmalige Nachrüstung der erforderlichen Schnittstelle vor Ort bezahlen soll, wer die Beschaffung für den dann nötigen Adapter übernimmt und wer für die Funktion nach Ablauf der Zählergarantie haften soll und ob es den Hersteller oder das Adapter-Produkt über die Eichdauer der Zähler überhaupt noch in der kompatiblen Form am Markt gibt, so Stoffelsma.
Die ZfK fragte dazu bei den zuständigen Behörden nach. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärte, elektronische Messeinrichtung sowie entsprechende Kommunikationsadapter müssen die Anforderungen der BSI TR 03109-1 erfüllen. Für die Anforderungen der Zulassung sei hingegen die PTB zuständig. Diese wiederum erklärte, dass nicht nur Hersteller aus China den Ansatz von Zählern mit eingebauten oder auch nachrüstbaren und externen Adaptern verfolgen, sondern auch europäische und deutsche Hersteller. Dies sei aus Sicht von PTB und BNetzA nicht kritisch.
PTB: Verfügbarkeit genügt
Genauer gesagt müsse nach Ansicht der BNetzA für diese Geräte ein Kommunikationsadapter auf dem Markt verfügbar sein und dieser nicht "per se" bereits im Gerät verbaut oder mitgeliefert werden. Die PTB und weitere Konformitätsbewertungsstellen bewerten und zertifizieren diese Adapter. Im Zertifikat ist festgelegt mit welchen Zählern diese Adapter betrieben werden dürfen.
Die PTB widerspricht zudem, dass bei der Zertifizierung ein "formaler Trick" angewandt werde. Im Falle eines externen Kommunikationsadapters seien sogar zwei Zertifizierungsverfahren nötig. Eines für den europäisch geregelten Zähler (MID) und ein eigenes für den national geregelten Adapter. "Die Zähler werden somit wie jeder Wirkverbrauchszähler in Europa natürlich auch eigenständig bewertet. Die zwei Zertifizierungsverfahren von Zähler und externem Kommunikationsadapter sind sogar aufwändiger", teilte die PTB auf ZfK-Anfrage mit.
In den meisten Einbausituationen sei dieser Adapter ohnehin nicht notwendig, so die PTB. Die Letztverbraucher/Anschlussnutzer können mit diesem Kommunikationsweg nichts anfangen, da er rein für den Betrieb mit einem Smart Meter Gateway ausgelegt ist. Im Falle einer Nachrüstung der Messstelle mit einem Smart Meter Gateway zu einem intelligenten Messsystem, kann der Adapter einfach am Zähler nachgerüstet werden. Dies kann wirtschaftlicher sein, als von vornherein jeden Zähler mit einer Schnittstelle auszurüsten, die in vielen Fällen wahrscheinlich nie benutzt werden wird, erklärte die Behörde. Die BNetzA sehe dieses Vorgehen im Markt als absolut rechtskonform.
Hausheld verweist auf Erfahrungen in der Praxis
Hausheld-Chef Stoffelsma wundert das nicht, schließlich sei auf dem Prüfstand immer alles okay. Im Keller werde aber nicht so wie im Prüfstand gezeigt, eingebaut, sondern eben nur als Teilinstallation ohne die Schnittstelle. Der Adapter fehle. In der Praxis sei man jetzt schon mehrfach auf Zählerabteilungen getroffen, die ein paar Tausend dieser Art Zähler gekauft hatten und denen man mitteilen musste, dass man diese so nicht an ein Gateway anschließen könne. Mit viel Glück habe man die Bestellungen noch stornieren können.
"Es wird für die Energiewende nicht funktionieren, aus diesen Zählern erst nachträglich intelligente Messsysteme zu machen", ist sich Stoffelsma sicher. Der ganze Aufwand, den das BSI zur Sicherung der Technik und des Datenschutzes mit der Zertifizierung treibe, greife nur mit der sicheren Schnittstelle, warnt er. (sg)


