Ein Mitarbeiter von Stromnetz Berlin montiert das erste intelligente Messsystem in der Bundeshauptstadt ein.

Ein Mitarbeiter von Stromnetz Berlin montiert das erste intelligente Messsystem in der Bundeshauptstadt ein.

Bild: © Stromnetz Berlin

Die Kundensicht macht langsam Fortschritte, so das Fazit. Die Akzeptanz und Befürwortung für den Rollout habe sowohl in den Haushalten als auch im Gewerbe zugenommen. Während im Berichtsjahr 2019 noch 52 Prozent der befragten Haushalte dem Rollout moderner Messeinrichtungen zustimmten, waren es in der Befragung 2020 bereits 61 Prozent. Eine ähnliche Tendenz ist bei den befragten Gewerbetreibenden zu erkennen. Im Berichtsjahr 2019 befürworteten noch 52 Prozent den Einbau intelligenter Zähler, im dies-jährigen Barometer waren es bereits 64 Prozent.

Allerdings zeigte sich auch: In der Bekanntheit der Digitalisierung der Energiewende lassen sich kaum Unterschiede feststellen. Der Informationsstand zum Rollout sei nach wie vor gering. Hier bestehe weiter Bedarf. 43 Prozent der befragten Haushalte fühlen sich demnach noch immer schlecht informiert und sehen die Energieversorger und die Regierung gleichermaßen in der Pflicht.

Damit steigt die Kundensicht um vier Punkte auf 30 in der Bewertung.

Hier wird vor allem der Zuschlag der 450 MHz-Funkfrequenz an die Energiewirtschaft begrüßt. Ebenso, dass die Frequenznutzungsrechte an das Joint Venture, die  450connect GmbH, gingen. Diese sei unabdingbare Voraussetzung zur sicheren Integration der erneuerbaren Energiequellen in das Energiesystem.

So heißt es: "Diese Entscheidungen können in ihrer Bedeutung für die Digitalisierung der Energiewende nicht hoch genug eingeschätzt werden." Denn die aktuellen Telekommunikations-Netze und Angebote können die technischen, regulatorischen und wirtschaftlichen Anforderungen der Digitalisierung der Energiewende nicht vollumfänglich erfüllen. So waren Stand 2020 14 Prozent der Haushalte an Glasfaser bis ans Haus oder in die Wohnung angeschlossen. Ende 2020 wurden zumindest 96,5 Prozent der Fläche in Deutschland von mindestens einem Mobilfunknetzbetreiber mit LTE (4G) versorgt.

Da hier keine ausreichende Abdeckung und Verfügbarkeit geleistet werden könne, raten die Autoren zu hybriden Lösungen. Zudem hat 450connect zugesagt, die 450Mhz-Infrastruktur bis 2024 flächendeckend aufzubauen. Damit sei der WEg für eine sichere Kommunikationsanbindung der Versorgungsinfrastruktur frei, Skaleneffekte sind zu erwarten, die somit auch ein breites wirtschaftliches Nutzungsfeld in Form von digitalen Geschäftsmodellen auf der iMSys-Plattform eröffnen sollen.

Aktuell beläuft sich die Punktzahl hier auf 50 Punkte (+10).

Bei der Verfügbarkeit der modernen Messeinrichtung gebe es keine Probleme. Zudem führe hier die beginnende Skalierung zu günstigeren Preisen. Ebenso stelle die Verfügbarkeit der intelligenten Messsysteme keine Hürde für den Rollout dar. Allerdings sorge unter anderem die Interoperabilität dafür, dass die verfügbaren Anwendungsfälle nicht mit allen Gatway-Administrations-Systemen uneingeschränkt funktionieren.

Hinzu kommen lange LIeferzeiten der Gateways von drei bis sechs Monaten.

Dass sich die Steuerbarkeit am Netzanschluss mit EEBUS-Standard und der neuen VDE-Anwendungsregel praktisch mit einer Steuerbox nach FNN-Standard umsetzen lasse, habe man in einem Förderprojekt erfolgreich demonstriert. Steuereinheiten gebe es von verschiedenen Herstellern am Markt.

Bei der Verfügbarkeit beläuft sich der Wert damit auf 41 Punkte. Ein Jahr zuvor waren es noch 35 Punktegewesen.

Hier wird vor allem das Update auf die neuen Tarifanwendungsfälle 9, 10 und 14 betont. Allerdings heißt es auch: "Nach wie vor dominieren in der Praxis proprietäre Lösungen im Kontext des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende. Hier wird die mangelnde Interoperabilität und die geringen Ansprüche an Datenschutz und -sicherheit kritisiert.

Die Transparenz- und Displaysoftware (TruDi) oder die notwendigen Prozesse wie die sichere Lieferkette (SiLKe) würden weiterhin Mängel in der praktischen Hndhabung aufweisen.

Insgesamt vergeben die Autoren 39 von möglichen 100 Punkten. Das sind sechs mehr als im Vorjahr.

Unter diesem Punkt kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass es sowohl Fortschritte als auch Rückschläge beim Standaridsierungprozess gegeben habe. Positiv vermerkt wurde das Funktionieren der  Zusammenarbeitsmodelle bei der Ausgestaltung des
Spitzenglättungsmodells in den § 14a-Workshops und der technischen Weiterentwicklung in den BMWi/BSI-Task-Forces. Letztere brachten mit der Verabschiedung des Stufenmodells einen deutlichen Fortschritt in der Planbarkeit, heißt es.

Von der Branche gab es zudem Lob zum BMWi-/BSI-Roadmap-Prozess gegeben, dieser habe das Vertrauen in ein strukturiertes, transparentes Verfahren zur Weiterentwicklung der technischen Standards und des Rechtsrahmens gestärkt. Beklagt wird allerdings, dass dieser Prozess sehr zeitintensiv und sehr komplex sei. Rezertifizierungsverfahren und eichrechtliche Prüfungen müssten schneller und flexibler gehandhabt werden.

EEG-Novelle: Noch keine Markterklärung

Beschlossen wurde zudem am 21. Dezember 2020 die EEG-Novelle. Sie trat am 1. Januar in Kraft und enthält als zentrale Neuerung eine Pflicht für EEG- und KWK-Anlagen, die Fernsteuerung das Abrufen von Einspeisedaten über ein Smart-Meter-Gateway durchzuführen. Bislang fehlt aber noch die Umsetzung, die erst mit der BSI-Markterklärung erfolgen kann. Sie wird im Laufe des Jahres erwartet.

Keine Lösung bei flexiblen Verbrauchern

Bei den flexiblen Verbrauchseinrichtungen nach §14 a EnWG herrscht hingegen weiter Ungewissheit: Bekanntermaßen wurde das Spitzenglättungsmodell in der EnWG-Novelle in letzter Instanz zurückgezogen. Grund waren Bedenken der Automobilwirtschaft. Hier raten die Autoren dazu, eine ganzheitliche Digitalisierungslandkarte für die Energiewirtschaft, die die Komponenten der Digitalisierierung abbildet, Zuständigkeiten beschreibt und jeweils Zusammenhänge von Stakeholder-Interessen aufzeigt, zu etablieren.

Lob erhielt der BMWi-/BSI-Roadmap-Prozess, dieser habe das Vertrauen in ein strukturiertes, transparentes Verfahren zur Weiterentwicklung der technischen Standards und des Rechtsrahmens gestärkt. Beklagt wird allerdings von der Branche, dass dieser Prozess sehr zeitintensiv und sehr komplex sei. Rezertifizierungsverfahren und eichrechtliche Prüfungen müssten schneller und flexibler gehandhabt werden.

Submetering

Im Bereich der Gebäudeenergie wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 3. Juli 2020 beschlossen und am 1. November 2020 in Kraft gesetzt. Darin ist das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gebündelt. Das GEG verlangt nach einer Verordnung, dass die zum Zwecke der Datenverarbeitung eingesetzte Technik einem Stand der Technik zu entsprechen hat.

Die zum 25. Oktober 2020 geforderte Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht wurde im Berichtsjahr noch nicht realisiert. Die Novelle der Heizkostenverordnung (HKV) soll die Vorgaben der  EED, die die HKV betreffen, und die Empfehlung des Bundeskartellamtes zur Interoperabilität von Wärme- und Wasserzählern umsetzen.

Aktuell befindet sich der neue Referentenentwurf der HKV seit 11. März in der Verbändeanhörung. Gepaart mit dem zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen §6 MsbG zur Wahlfreiheit eines Messstellenbetreibers durch den Anschlussnehmer anstelle des Anschlussnutzers ergeben sich nach Meinung der Autoren eine Vielzahl von Optionen im Bereich Sub-Metering.

Ladesäulenverordnung

Hinzu kommt der Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung. Darin ist vorgesehen, dass energiewirtschaftlich relevante Lade- und Steuerungsvorgänge zwingend über Smart-Meter-Gateways abgewickelt werden sollen. Aktuell liegt die Verordnung im Referentenentwurf vor, bis zum 23. Dezember gingen 24 Stellungnahmen dazu ein.

Insgesamt kommt hier das Barometer auf 41 Punkte, 2019 waren es sieben weniger.

Ebenfalls gute Nachrichten gibt es beim Rollout moderner Messeinrichtungen: Hier sei die zehn Prozent Rolloutquote vorzeitig erreicht werden. Inzwischen gebe es 5,8 Millionen verbaute Einheiten, das entspricht elf Prozent des Bestands – 2019 waren es noch 2,5 Prozent gewesen). Der Bundesnetzagentur seien bislang keine Fälle bekannt, in denen ein Messtellenbetreiber angezeigt habe, das Quotenziel nicht erreicht zu haben.

Allerdings würden die Verbrauchertransparenzfunktionen von den Kunden auch in diesem Berichtsjahr nur in seltenen Fällen in Anspruch genommen. Das Interesse an neuen Zählern und den damit einhergehenden Funktionen sei laut Unterhemen bei den Kunden sehr verhalten.

Intelligente Messsysteme

Zahlen zur Rolloutmenge der intelligenten Messysteme gibt es noch nicht, Schätzungen erwarten hier für 2020 einen niedrigen sechsstelligen Bereich. Am 31. Dezember 2019 waren 1000 intelligente Messsysteme ausgerollt, die Rolloutquote lag hier bei 0,02 Prozent.

Stadtwerke empfanden die Installation der intelligenten Messsysteme einer Umfrage zufolge als Herausforderung: Deren Einbau stellte Versorger vor technische Probleme, die Komplexität steigt im Vergleich zu konventionellen Zählern und modernen Messeinrichtungen deutlich und erfordere spezifische Kompetenzen, etwa zur Übertragungstechnik. Viele der befragten Messstellenbetreiber kaufen demnach Leistungen für die Installation der Geräte dazu. Zudem seien hier noch viele Fragen offen.

Der Rollout durch Messtellenbetreiber erreicht 2020 40 Punkte – das sind 14 mehr als im Jahr zuvor.

Bei der Marktkommunikatin ist die Bewertung zum Großteil ebenfalls positiv: So habe die MaKo 2020 ihre Praxistauglichkeit erwiesen, aus der Branche habe man überwiegend positive Rückmeldungen erhalten. Alle regulatorisch vorgegebenen Marktprozesse und Datenformate sind verfügbar und in der Praxis anwendbar, heißt es weiter. Daher gibt es im Bereich Marktkommunikation für das Berichtsjahr 2020 mit 41 Punkten neun Zähler mehr als im Vorjahr.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur im Dezember 2020 zahlreiche Prozesse überarbeitet und die neue Marktrolle des Energieserviceanbieters geschaffen (mehr zu dieser Rolle hier: https://www.zfk.de/digitalisierung/smart-city-energy/strategien-fuer-den-wettbewerblichen-messstellenbetrieb). Bis zum 1. April 2022 müssen die neuen Vorgaben von der Branche umgesetzt werden.

Weitere smarte Bereiche

Im Smart-Grid-Bereich habe man bei den Marktkommunikationsprozessen keine Fortschritte festgestellt. Zwar wurden TAF 9 und 10 schon zertifiziert und die Gateways seien in vielen Fällen für den Einsatz im Smart Grid zur Steuerung von EEG- und
KWKG-Anlagen und von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung geeignet. Es fehlen aber noch die Marktprozesse für die Steuerung über das Smart-Meter-Gateway.

Bewegung gebe es auch im Bereich Smart Mobility: So sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, spätestens bis 1. Juni 2021 auf Verlangen eines Betreibers von Ladepunkten einen Netzzugang zu gewähren, um ladevorgangsscharfe bilanzielle Energiemengenzuordnung zu gewähren. Diese Stromnetzbetreiber sind außerdem verpflichtet, Vorschläge für die nähere Ausgestaltung der prozessualen Abwicklung sowie für die vertragliche Ausgestaltung zwischen Betreibern von Ladepunkten und denjenigen von Elektrizitätsversorgungsnetzen zu erarbeiten und diese der BNetzA bis spätestens 31. Dezember 2021vorzulegen.

Zudem raten die Gutachter des Barometers dazu die Bereiche Smart Home/Smart Building und Smart Services noch grundsätzlich zu klären, ob und wenn ja, wann eine Ausweitung der Marktkommunikation auf die Bereiche Smart Home/Smart Building und
Smart Services und auch auf weitere Sparten über Strom und Gas hinweg sinnvoll sei. Aktuell gebe es hier noch keine Fortschritte.
 

Die Autoren vergeben hier 70 Punkte, ein Jahr zuvor (2019) waren es noch 60. Auscschlaggebend sind die inzwischen vier zertifizierten Smart-Meter-Gateways und eine Rezertifizierung von PPC. Das 2021 zertifzierte Geräte von EMH Meterng floss nicht in den Betrachtungszeitraum 2020 ein. Aktuell befinden sich im Re-Zertifizierungsverfahren noch die Hersteller Theben und Sagemcom Dr. Neuhaus. Hinzu kommen die für den Smart-Grid-Bereich relevanten Tarifanwendungsfälle 9 und 10.

Künftigsoll der Nachweis der Interoperabilität über eine Zertifizierung erfolgen. Genauer gesagt hat das BSI die technische Richtlinie TR-03109-1 Version 1.0.1 um ein Interoperabilitätsmodell erweitert. Allerdings ist hierzu noch kein Zeitpunkt festgelegt, so dass die Gateway-Hersteller die Interoperabilität über eine verbindliche Konformitätserklärung (Eigenerklärung gegenüber dem BSI) bestätigen müssen.

Außerdem stieg die Zahl der Smart-Meter-Gateway-Administratoren von 39 auf 41. Neun dieser 41 Zertifikate sind allerding schon abgelaufen (Stand 30. April 2021).

Stand der Zertifizierung

Marktkommunikation

Rollout durch Messstellenbetreiber

Stand der Standardisierung für eine sektorenübergreifende Digitalisierung

Technologieangebot

Verfügbarkeit von Geräten

Telekommunikationsinfrastruktur

Kundensicht

Stand der Zertifizierung

Test test test

Seit 2. September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. Das „Barometer Digitalisierung der Energiewende“ betrachtet im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums in jährlichen Fortschrittsberichten den Umsetzungsstand des Gesetzes. Dieses Jahr erschien es zum dritten Mal.

Insgesamt verteilt das Barometer 44 von 100 Punkten für den Berichtszeitraum 2020. Das sind acht Punkte mehr als im Vorjahr und 22 Punkte mehr als im Vergleich zum Basisjahr 2018. Diese Verbesserung geht maßgeblich auf die Entscheidung im Vergabeverfahren der 450-MHz-Nutzungsrechte, den weiterhin reibungslosen Rollout der modernen Messeinrichtungen und eine gesicherte Geräteversorgung sowie auf die Erfolge in der Umsetzung und Weiterentwicklung der Marktkommunikation zurück.

Zugleich kommt die Analyse zu dem Ergebnis, dass sich das Digitalisierungstempo etwas verlangsamt habe, auch, weil wichtige regulatorische Weichenstellungen noch nicht erfolgt sind oder umgesetzt werden konnten. Strukturelle Hindernisse für die Skalierung der Rollout Zahlen und für neue Geschäftsmodelle bestünden weiterhin.

Die Ergebnisse im Detail

Dabei sind laut Barometer-Bericht folgend acht Faktoren Grundvoraussetzungen für die Digitalisierung der Energiewende:

Gesetze im Werden, aber noch nicht vollzogen:

Handlungsbedarf sehen die  Autoren vor allem bei den anstehenden Gesetzesvorhaben: Für die Steuerung von EEG- und KWKG-Anlagen fehlt noch die BSI-Markterklärung, die dieses Jahr noch kommen soll. Bei den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG hingegen ist es ungewiss, wann diese umgesetzt werden, nachdem die Spitzenglättung in dem Referentenentwurf in letzter Instanz auf ministerialer Ebene wieder ausgesetzt wurde.

Den Bestimmungen der Spitzenglättung nach sollen Verbraucher belohnt werden, die zu Flexibilität bereit sind und helfen, das Stromsystem bestmöglich und kosteneffizient auszunutzen. Besonders die Automobilindustrie kritisierte den Entwurf, da das Recht der Netzbetreiber auf eine pauschale Reduktion der Anschlussleistung über bis zu 120 Minuten pro Tag als Hindernis für den Kauf von Elektroautos darstelle. Dabei können die Kunden im Spitzenglättungsmodell frei zwischen unbedingter und bedingter Leistung wählen. Die Handhabung der Flexibiliäten im Verteilnetz sind allerdings grundlegend für den Hochlauf der E-Mobilität.

Fortschritte gab es dafür bei der Sektorkopplung im Bereich Wärme. Etwa durch die zum 25. Oktober 2020 geforderte Umsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht. Jedoch wurde das Gebäudeenergiegesetz zum 3. Juli 2020 beschlossen und am 1. November in Kraft gesetzt, die nötige Anpassung der Heizkostenverordnung liegt allerdings erst in einem Referentenentwurf vor und befindet sich seit 11. März in der Verbändeanhörung.

Hinzu kommt die Ladesäulenverordnung: Der Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung sieht zwar vor, dass energiewirtschaftlich relevante Lade- und Steuerungsvorgänge zwingend über Smart-Meter-Gateways abgewickelt werden sollen. Doch befindet sich dieser ebenfalls im Stadium des Referentenentwurfs. Bis Dezember 2020 gingen hierzu 24 Stellungnnahmen ein.

Neue Impulse für Geschäftsmodelle

Drei wesentliche Gründe stehen der dynamischen Marktverbreitung von Geschäftsmodellen auf Basis der iMSys-Plattform laut Barometer noch entgegen:

  • Für Anbieter besteht Unsicherheit bezüglich der technlogischen und regulatorischen Risiken
  • fehlende Skalierung intelligenter Messsysteme erschwert aus Sicht der Anbieter die Entwicklung profitabler Geschäftsmodelle
  • Verbrauchernachfrage ist nach wie vor gering, vor allem im Privat- und Haushaltskundensegment

Die Autoren kommen daher zum Schluss, dass Smart-Meter-basierte Geschäftsmodelle in weiten Teilen noch nicht über die Konzept- und Pilotphase hinausgekommen sind. Neue Impulse sehen sie vor allem durch die gesetzliche Bündelkundenoption im Bereich Mehrspartenmessung sowie bei variablen Tarifen für die E-Mobilität.

Mit dem zentralen Aufbau und Betrieb der 450-MHz-Funkinfrastruktur erwarten die Autoren Skaleneffekte, die eine hohe Kostendegression und damit digitale Geschäftsmodelle auf der iMSys-Plattform versprechen.

Bisher nur wenig wettbewerbliche Messstellenbetreiber

Die fehlende Skalierung der Geräteanzahl sei auch ein Argument für die Zurückhaltung der Anbieter. "Neue Geschäftsmodelle werden sich nur in dem Maße und in der Geschwindigkeit im Markt etablieren, in der diese auch im Rollout Verbreitung finden", so eine Schlussfolgerung.

Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Zahlen der wettwerblichen Messstellenbetreiber: So boten laut Bundesnetzagentur im Jahr 2019 nur 24 der knapp 800 Messstellenbetreiber ihre Messleistungen im Wettbewerb an. Hinzu kamen 45 Lieferanten und 24 unabhängige Anbieter, die als wettbewerbliche Messstellenbetreiber auftreten.

Variable Tarife und Mehrspartenmesswesen

Für 2020 hästten sich Pionierangebote in folgenden zwei Bereichen entwickeln: variable Tarife in der Elektromobilität und das Mehrspartenmesswesen. Als dritter Bereich wurden noch integrierte Energielösungen genannt, die zum Beispiel flexiblen Verbrauch und dezentrale Erzeugung miteinander kombinieren. Hier ist allerdings noch die Verabschiedung der Novelle des § 14 a nötig.

Bei den variablen Tarifen gehen die Autoren davon aus, dass sich diese zuerst als Spartentarife für bestimmte Anwendungsfälle, etwa für flexible Verbraucher wie die Elektromobilität, etablieren.

Verstärkter Wettbewerb im Submetering

Der seit 2021 durch das Messstellenbetriebsgesetz ermöglichte spartenübergreifende Messstellenbetrieb bietet neue Chancen im zusammenwachsenden Messwesenmarkt – sowohl für Messstellenbetreiber als auch für etablierte Sub-Metering-Anbieter. Messstellenbetreiber sehen laut Barometer-Bericht die Möglichkeit, ihr Geschäftsmodell zu erweitern und durch die Mehrspartennutzung ihrer Smart-Meter-Gateway-Plattform ihre Fixkosten zu decken.

Die Rollen von Messtellenbetreiber und Sub-Metering-Anbieter sehen die Autoren gerecht verteilt: Messstellenbetreiber können auf eine bereits etablierte technische Smart-Meter-Gateway-Architektur zurückgreifen, die Sub-Metering-Anbieter verfügen exklusives Know-how und proprietäre Technik im Bereich Heizkostenmessung und -abrechnung, die sich nicht ohne weiteres kopieren lasse.

Kooperationen weiter im Kommen

Koperationen zwischen der Energiewirtschaft und Sub-Metering-Unternehmen würden daher naheliegen, um die Marktchanchen gemeinsam zu nutzen, heißt es weiter. So gebe es zwischen EnBW und BrunataMinol schon eine solche Kooperation. Ebenfalls interessant sei die Entwicklung, dass auch Gerätehersteller mit branchenfremden wetttbewerblichen Messstellenbetreibern kooperieren, um marktfähige Lösungen für das Mehrspartenmesswesen zu entwickeln und anzubieten. Etwa PPC und Kalorimeta.

Die Autoren erwarten im Laufe des Jahres weitere Kooperationen und Anbieterlösungen für den Bereich Mehrspartenmessung am Markt.

Ladesäuleninfrastruktur, flexible Verbraucher und Steuerung von Einspeisung sowie Smart-Home-Lösungen, Peer-to-Peer-Modelle und Flexibilitätsmärkte werden im Kontext der Smart-Meter-Gateway-Plattform wohl erst mittelfristig zur breiten Anwendung kommen.

Fünf Aspekte, die für die Zukunft wichtig sind

Die Autoren des Barometers zur Digitalisierung raten dazu, mit den zentralen Akteuren der Energiewende zeitnah Maßnahmen für eine beschleunigte und rechtssichere rechnische Standardisierung und den Rollout intelligenter Messsysteme zu erarbeiten. So könnte die entstandende Verunsicherung in der Branche gelöst werden.

Wichtig sei es auch die Erweiterungen der Pflichteinbaufälle für intelligente Messsysteme im Bereich der EEG- und KWKG-Anlagen sowie bei flexiblen Verbrauchern auch wirklich umzusetzen.

Gerade auch die Diskussion um den § 14a EnWG habe gezeigt, wie wichtig es sei, dass Interessen der Akteure über Branchengrenzen hinweg berücksichtigt werden. Sinnvoll sei es daher eine Gesamtsicht der strategischen Bausteine der Digitalisierung zu entwickeln und dabei neben der technischen Systemarchitektur auch die Wirkung auf Geschäftsmodell- und Marktinteressen der Anbieter, Verteilungsaspekte auf Verbraucherseite sowie die Verantwortlichkeiten der Stakeholder fürd ie Handlungsfelder klar zu benennen.

Hier wird ein Masterplan Digitalisierung der Energiewende ins Spiel gebracht, auf dessen Grundlage der Digitalisierungsprozess noch zieführender und ganzheitlicher gesteuert werden könne; die einbezogenen Marktakteure würden so mehr Orientierung gewinnen.

Für neue energiewirtschaftliche Geschäftsmodelle brauche man weiter neue Impulse. Ein wichtiger Aspekt bleibe die weitere Skalierung der SMGW-Plattform in der Fläche durch einen beschleunigten und erweiterten Rollout. Helfen könnten hier eine neue, ergänzende Initiative und gegebenenfalls auch durch neue Anreize, die die Plattformtechnologie verbreiten.

Und last but not least: der zügige Ausbau der 450-MHz-Funkinfrastruktur sei für die Digitalisierung der Energiewende von zentraler Bedeutung. Bis Ende 2024 will 450connect 1600 Funkstandorte sukzessive in Betrieb nehmen. Hier sind Skaleneffekte zu erwarten, die eine hohe Kostendegression und damit ein breites wirtschaftliches Nutzungsfeld in Form von digitalen Geschäftsmodellen auf der iMSys-Plattform eröffnen. (sg)

Der komplette Bericht, aus dem die ZfK zitiert, findet sich auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/barometer-digitalisierung-der-energiewende-berichtsjahr-2020.html

Hier geht es zum Interview mit Frank Fleischle, Partner bei der Beratungsgesellschaft EY

OVG-Eilbeschluss

Der OVG-Eilbeschluss selbst floss nicht in den Bewertungszeitrum 2020 des Barometers zur Digitalisierung der Energiewende ein. Dennoch äußerten sich die Autoren ausführlich dazu.

So habe der Beschluss zu einer erhöhten Verunsicherung geführt, auch, weil die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch ausstehe und nicht kurzfristig zu erwarten sei.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat inzwischen daher einen konzentrierten Arbeitsprozess mit zentralen Akteuren eingeleitet und erste Maßnahmenbündel zur Stärkung des Energiewende- und Verbrauchernutzens aus Gesetzesanpassungen und Verbesserungen im Verwaltungsverfahren entwickelt.

Demnach umfassen die Gesetzesanpassungen im Wesentlichen

  • die Verdeutlichung des systemischen Ansatzes für die Digitalisierung der Energiewende,
  • die Verdeutlichung des stufenweisen Rollouts und
  • die Erweiterung des Bestandsschutzes.

Die Verfahrensoptimierungen bestehen laut dem Digitalisierungs-Barometer aus

  • einer „Begründungsoffensive“ des BSI,
  • dem erweiterten und beschleunigten Zertifizierungsverfahren durch BSI und Monitoring,
  • der Einrichtung des Ausschusses Gateway-Standardisierung
  • und einer PTB-Initiative zu Software-Updates.

Nach Angaben der Autoren sind diese Gesetzesanpassungen bereits ressortabgestimmt und werden in die laufende EnWG-Novelle eingebracht.
 
Angesichts der aktuellen Verunsicherung, der im Vertrauen auf den fortgesetzten iMSys-Rollout hochlaufenden Geräteproduktionund und dass die Messstellenbetreiber inzwischen in erheblichem Umfang eigene und Dienstleister-Ressourcen für den iMSys-Rollout bereitgestellt haben, eine etwaige weitere Verzögerung oder Unterbrechung voraussichtlich zu Ineffizienzen und Mehrkosten im Rollout-Prozess führen würden, so ein Fazit.

Auch stelle sich die Frage, warum es so schwer falle, einen Konsens über den Rollout intelligenter Messsysteme zu finden und warum eine Minderheit von Messstellenbetreibern so nachhaltig und mit juristischen MItteln dagegen vorgehe. Zwar werde in Teilen der Branche kritisch hinterfragt, ob es sich hier um einen zukunftsfähigen und funktionalen technischen Standard für das Messwesen handle. Das allein könne den Widerstand gegen die Umsetzung jedoch nur teilweise erklären, schlußfolgerten die Autoren.

Die gerichtliche Auseinandersetzung, die hier rund 50 vor allem kleinere Stadtwerke führen, habe  noch einmal den Blick auf die Frage der Leistungsfähigkeit insbesondere kleinerer Messstellenbetreiber gelenkt. "Offenbar ist es so, dass gerade kleinere Messstellenbetreiber in der Umsetzung der Vorgaben auf zeitliche, materielle und vor allem wirtschaftliche Herausforderungen stoßen. Mangels Skalierung der iMSys-Zahlen erscheinen die gesetzlichen Preisobergrenzen vielfach nicht auskömmlich für die Vollkostendeckung bei Rollout und Betrieb", heißt es weiter.

Auf der anderen Seite des Messstellenbetreiber-Spektrums verstärke sich der Eindruck, dass bei entsprechenden Anstrengungen und einer geeigneten Rollout-Strategie ein wirtschaftlicher Betrieb des iMSys-Bestands für die großen Messstellenbetreiber inzwischen in Reichweite ist, so der Barometer-Bericht.

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