Herr Fleischle, welche Fortschritte gibt es beim aktuellen Barometer gegenüber dem vergangenen Jahr? Es sind acht Punkte mehr als im Vorjahr – kann man hier wirklich von Fortschritt sprechen?
An erster Stelle steht hier sicher die Entscheidung zur Vergabe der 450-MHz-Frequenznutzungsrechte zugunsten der Energiewirtschaft, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, weil sie die langfristige Perspektive für eine echte Digitalisierung des Sektors erst so richtig eröffnet. Weiterhin ist die aufwändige, aber doch recht reibungslose Umsetzung der MaKo 2020 zu nennen. Das COVID-19-Geschehen hat den Fortgang der Digitalisierung nur zu Beginn der Krise im Frühjahr 2020 und nicht nachhaltig beeinträchtigt.
Insgesamt hat sich das Digitalisierungstempo aber etwas verlangsamt, weil regulatorische Weichenstellungen noch nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Weiterhin bestehen strukturelle Hindernisse bei der Skalierung des Roll-outs.
Wo sehen Sie besonderen Nachholbedarf? Wo müssen die Weichen noch gestellt werden?
Offensichtlicher Handlungsbedarf besteht in Bezug auf die rechtssichere Umsetzung und Beschleunigung der technischen Regulierung. Das OVG Münster hat hier den Stein ins Rollen gebracht. Entsprechend hat das BMWi hierzu noch eine Gesetzesänderung vor der Sommerpause angekündigt.
Auch die Fortschreibung des Rechtsrahmens zur netzorientierten Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) konnte mangels Konsens zwischen den Sektoren Energie- und Automobilwirtschaft noch nicht abgeschlossen werden.
Drittens kommt die Suche nach attraktiven Lösungsangeboten für Verbraucher trotz sichtbarer Fortschritte bei Technologieentwicklung und Standards noch nicht so recht voran.
Wie bewerten Sie es, dass die Regelung für EEG- und KWK-Anlagen so verspätet behandelt wird und erst dann die Marktanalyse 2021 erscheinen kann – schließlich handelt es sich hier ja um ein sehr dringendes Anliegen der Energiewirtschaft. Wie steht es mit der Elektromobilität? Auch in Anbetracht neuer Geschäftsmodelle.
Mein persönlicher Eindruck ist, dass hier auch die Diskussion im politischen Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Einerseits geht es darum, die Energieinfrastruktur energiewendefähig zu machen, dazu gehört auch die Sichtbarkeit und Steuerbarkeit kleinerer dezentraler Anlagen im Netz. Auf der anderen Seite muss es bei der stark steigenden Zahl von Anlagenbetreibern auch eine Kosten-Nutzen-Abwägung geben.
Um den bevorstehenden starken Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu meistern, bleibt die Neuregelung des §14a EnWG weiterhin ganz oben auf der Agenda.
Welches Ergebnis hat Sie überrascht?
Als wir mit der Arbeit am Barometer 2020 begonnen haben, dachten wir, es würde ein Barometer im Zeichen von Covid-19. Überraschend war dann, dass die Branche uns weitgehend einhellig zurückgemeldet hat, dass die Pandemie zumindest den Digitalisierungsfortschritt nicht wesentlich beeinträchtigen konnte. Dies spricht auch für die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Energiewirtschaft bei der Bewältigung solcher Herausforderungen.
Bei dem Thema Zertifizierung sind inzwischen 70 von 100 möglichen Punkten erreicht. Was fehlt hier noch, und warum wurde der OVG-Eilbeschluss nicht berücksichtigt?
Hier steht die Markterklärung für die EEG/KWKG-Anlagen bis 100 kW noch aus. Auch die Zertifizierung der Gateways für die nächsten Tarifanwendungsfälle 12, 13 und 14 ist noch nicht erfolgt. Auf den Eilbeschluss des OVG Münster und die daraus folgenden Aktivitäten der Behörden gehen wir im Barometer ausführlich ein. Da es sich um eine Entwicklung des Jahres 2021 handelt, werden wir diese in die Bewertung für das nächste Barometer einbeziehen – bis dahin wird auch erkennbar sein, ob und welche Auswirkungen der Beschluss letztendlich hat.
Die Fragen stellte Stephanie Gust
