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Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse ihrer Anhörung zur Blockchain-Technologie in den Netzsektoren Telekommunikation, Post, Energie und Eisenbahnen veröffentlicht. "Trotz ihrer bedeutenden Entwicklungsfortschritte in den vergangenen Jahren befindet sich die Blockchain-Technologie noch in einem recht frühen Entwicklungsstadium", äußerte sich dazu der Präsident der Behörde Jochen Homann. „Im Wesentlichen werden in den Netzsektoren derzeit Pilotprojekte durchgeführt und Konzepte zum Einsatz der Technologie erarbeitet. Vereinzelt werden bereits marktreife Anwendungen eingesetzt.“

Die Anhörung fand im Zeitraum von Mitte November 2019 bis Mitte Januar 2020 statt. Ziel der Anhörung war es, mehr über den aktuellen Stand der Blockchain-Technologie, über konkrete Projekte und über mögliche regulatorische Herausforderungen in den Netzsektoren aus Sicht der Marktakteure zu erfahren. Der Anhörung war die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers der Bundesnetzagentur zur Blockchain-Technologie vorausgegangen.

Die wesentliche Ergebnisse im Allgemeinen:

Insgesamt zwanzig Unternehmen, sieben Verbände und eine Forschungseinrichtung haben sich an der Anhörung zur Blockchain-Technologie in den Netzsektoren beteiligt. Von den 28 Stellungnahmen bezogen sich 22 auf den Energiesektor, sechs auf den Telekommunikationssektorund jeweils eine auf den Post- und den Eisenbahnsektor.

Der überwiegende Anteil der Konsultationsteilnehmer vertritt die Auffassung, dass auf Basis der Blockchain-Technologie innovative Anwendungen und Geschäftsmodelle in den Netzsektoren entwickelt und bestehende Prozesse effizienter organisiert werden können. Als wesentliche Mehrwerte der Technologie werden sektorübergreifend die hohe Manipulationssicherheit, die damit verbundene Datenintegrität und das Schaffen von Vertrauen zwischen verschiedenen Akteuren sowie die Möglichkeit zur automatisierten Abwicklung von Geschäftsprozessen auf Basis von Smart Contracts angesehen.

Herausforderungen der Blockchain

Allgemeine Herausforderungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie sind aus Sicht der Konsultationsteilnehmer die Einhaltung von Datenschutzanforderungen, die Erhöhung der Transaktionsgeschwindigkeit,  Interoperabilität (sowohl zwischen verschiedenen Blockchains als auch zwischen Blockchains und bestehenden Systemen), die sichere Einbindung externer Datenschnittstellen in Blockchains sowie die dauerhafte Gewährleistung der IT-Sicherheitvon Blockchain-Architekturen.

Öffentliche versus private Blockchains

Werden Blockchains in den Netzsektoren eingesetzt oder erprobt, so handelt es sich dabei in erster Linie um private und konsortiale Blockchain-Architekturen. Öffentliche Blockchains (insbesondere solche, die den Proof-of-Work als Konsensmechanismus verwenden) spielen in den Netzsektoren praktisch keine Rolle.

Private und konsortiale Blockchains bieten aus Sicht der Konsultationsteilnehmer verschiedene Vorteile. Sie ermöglichen höhere Transaktionsgeschwindigkeiten, eine individuelle Konfiguration der Rechte, Pflichten und Aufgaben der einzelnen Akteure sowie eine schnellere Umsetzung von Änderungen an den jeweiligen Blockchain-Architekturen. Darüber hinaus können rechtlicheHerausforderungen (etwa im Bereich des Datenschutzes) einfacher bewältigt werden und die Transaktionskosten sind in der Regel geringer und besser prognostizierbar als bei öffentlichen Blockchains.

Frühes Entwicklungsstadium

In Bezug auf den Reifegrad der Technologie vertritt der überwiegende Anteil der Konsultationsteilnehmer die Auffassung, dass sich die Blockchain-Technologie in den vergangenen Jahren zwar sehr schnell entwickelt hat, sie sich aber noch in einem recht frühen Entwicklungsstadium befindet. Im Wesentlichen werden in den Netzsektoren derzeit Pilotprojekte durchgeführt und konzeptionelle Überlegungen zum Einsatz der Technologie erarbeitet. Vereinzelt werden auch bereits marktreife Anwendungen eingesetzt.

Disruptive Veränderungen werden von den Konsultationsteilnehmern in den Netzsektoren durch die Blockchain-Technologie kurz-und mittelfristig nicht erwartet. In vielen Stellungnahmen wurde darauf hingewiesen, dass klassische Lösungen mit zentralen Datenbanken und Intermediären – jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt – oft noch einfacher umzusetzende und effizientere Lösungen bieten.

Blockchains sind aus Sicht vieler Konsultationsteilnehmer dann eine sinnvolle Option, wenn klassische Lösungen im Hinblick auf Manipulationssicherheit, Datenintegrität und Transparenz keine geeigneten Lösungen bieten, bestehende Vertrauensdefizitenicht anderweitiggelöst werden können und der Regulierungsrahmen keine spezifischenHürden für Blockchain-Anwendungen enthält

Wesentliche Ergebnisse in den Netzsektoren

Im Energiesektor wird der Blockchain-Technologie derzeit die größte Bedeutung in den Netzsektoren beigemessen. Potenziale für Blockchain-Anwendungen gebe es in folgenden Bereichen:

  • Grün-und Regionalstromzertifizierungen / Herkunftsnachweise,
  • Abrechnungsprozesse im Bereich der E-Mobilität,
  • Peer-to-Peer-Stromhandelsmodelle,
  • Marktkommunikationsprozesse sowie
  • in der Bereitstellung und Abrechnung von Systemdienstleistungen und Flexibilitäten.

Aus Sicht der Konsultationsteilnehmer existieren einige regulatorische Hemmnisse, die die Entwicklung von konkreten Blockchain-Anwendungen in der Energiewirtschaft erschweren. Vorgetragen wurde vor allem, dass der derzeitige Regulierungsrahmen keine ausreichenden Anreize biete, um innovative digitale Technologien wie die Blockchain einzusetzen.

BNetzA: Innovationen sind ein Marktthema

Die Bundesnetzagentur entgegnet dem, dass Innovationen in aller Regel ein „Marktthema“ seien – "sie entstehen im Wettbewerb und bedürfen einer wirtschaftlichen Dynamik. Regulierung darf natürlich Innovationen nicht behindern und auch regulierte Netzbetreiber können und sollen innovative Lösungen einsetzen, wenn diese effizient sind", heißt es weiter. Dabei ist, neben der Effizienz, Technologieneutralität ein wichtiges Ziel der Regulierung. Weder einzelne Technologien noch bestimmte Dienstleistungskonzepte sollten direkt angereizt werden, weil damit gleichzeitig andere Technologien benachteiligt würden. Vor diesem Hintergrund sollte die Blockchain kein Selbstzweck sein und nicht als (vermeintlicher) Problemlöser idealisiert werden.

Aktivere Rolle für Prosumer

Von einigen Konsultationsteilnehmern wurde gefordert, Prosumern eine aktivere Rolle im Energiemarkt (vor allem im Bereich des direkten Peer-to-Peer-Stromhandels unter Haushalten) zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur bereits in ihrem Blockchain-Diskussionspapier angemerkt, dass über Änderungen an einzelnen gesetzlichen Vorgaben nachgedacht werden könnte.

Auch bei neuen digitalen Prosumer-Geschäftsmodellen (wie einem direkten Peer-to-Peer-Stromhandel unter Haushalten) müssen aber die Regelungen wie  die Verpflichtung zur Meldung von Prognosedaten an Netzbetreiber und die Benennung von Bilanzkreisverantwortlichen sowie die Erfordernisse des Abführens von Steuern, Abgaben und Umlagen von den beteiligten Akteuren eingehalten werden, verdeutlicht die Bonner Behörde.

Intelligente Messsysteme und Blockchain

In Bezug auf intelligente Messsysteme wurde in der Anhörung vorgetragen, dass einige technisch-regulatorische Vorgaben der direkten Kommunikation zwischen intelligenten Messsystemen und Blockchains im Wege stünden. Dies sei beispielsweise das vorgegebene Zertifikatsverfahren des Smart Meter Gateways, das keine Installation von Blockchain-Zertifikaten zulasse. Außerdem stehe die Ausgestaltung der HAN-Schnittstelle des Gateways, die keine abrechnungsrelevanten Prozesse ermögliche und die detaillierte Normung der Tarifanwendungswendungsfälle einer Kommunikation zwischen intelligentem Messsystem und Blockchain entgegen.

Auch der bisher eingeschränkte Funktionsumfang der Smart Meter Gateways, ein fehlender Anbieterwechsel im Viertelstundenbereich und Unklarheiten bei noch nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestatteten Messstellen werden als Problem bei der Verknüpfung von Blockchain und intelligentem Messsystem angeführt.

Diese Änderungswünsche betreffen verschiedene technisch-regulatorische Vorgaben, die durch unterschiedliche Behörden ausgestaltet wurden und werden. So unterfallen  Regelungen zur Marktkommunikation oder beispielsweisez ur bundesweiten Vereinheitlichung der Bedingungen für den Messstellenbetrieb dem Aufgabengebiet der Bundesnetzagentur. Bestimmungen zum Zertifikatsverfahren und zur Ausgestaltung von Schnittstellen obliegen hinggen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dass eine Vorgaben derzeit im Rahmen des BSI-BMWi-Roadmap Prozesses unter Einbeziehung der Branche weiterentwickelt.

Unterschiedliche Behörden zuständig

Bei der Entwicklung der technisch-regulatorischen Vorgaben gilt es nach Angaben der BNetzA, die Interessen vieler Marktakteure mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen abzuwägen. So müssten dabei zum Beispiel verschiedene neue gesetzliche Anforderungen bei Erzeugungsanlagen oder steuerbaren Verbrauchern in den technischen Vorgaben berücksichtigt oder die Standardisierung bei den mehr als tausend Marktteilnehmern weiter vorangetrieben werden.

Auch die Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität spiele bei der Weiterentwicklung der technischen Standards eine wichtige Rolle. Die in diesem Spannungsfeld getroffenen Vorgaben sollten dabei so technologieneutral wie möglich sein, betonte die Bonner Behörde nochmals.

Die Ergebnisse der Anhörung und die eingereichten Stellungnahmen der Marktakteure sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/publikationen-digitalisierung veröffentlicht. (sg)

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