In den vornehmlich regulatorisch geprägten Diskussionen rund um den verpflichtenden Aufbau intelligenter Messstrukturen sowie den Smart-Meter-Gateway-Rollout wird dem Schalt- und Steuerungsaspekt bisher wenig Beachtung geschenkt. Dabei ist die Gesetzeslage in diesem Punkt eindeutig: Netzbetreiber und berechtigte Dritte wie Energiedienstleister und Anlagenbetreiber dürfen künftig gegen ein angemessenes Entgelt die CLS (Controllable Local Systems)-Schnittstelle an der Smart Metering-Infrastruktur nutzen. Dezentrale Systeme ohne standardisierte Schnittstelle lassen sich nämlich mit CLS-Schnittstelle des Gateways sowie einer separaten Steuerbox oder anderen Geräteausprägungen ins Netz und Markt bringen.
Konkret wird die Steuerbox zwischen Smart-Meter-Gateway und kundeneigenen last- oder energieerzeugenden Anlagen eingebaut. Das Gateway dient dabei als transparenter Proxy – Durchleiter und Bereitsteller einer sicheren Verbindung –, um die Schalt und Steuerbefehle vom CLS-Managementsystem sicher an die Steuerboxen und an die Anlage zu übermitteln.
Chance für neue Geschäftsmodelle und Services
Im Kontext des intelligenten Messwesens sei der Aufbau der Schalt- und Steuerinfrastruktur nicht nur eine lästige (Zusatz-)Pflicht, führt IT-Dienstleister BTC aus Oldenburg aus. Gerade für Energieversorger und Netzbetreiber würden sich hier Chancen eröffnen, neue Geschäftsmodelle und Services anzubieten. Viele Marktakteure würden das Nutzungspotenzial als sehr hoch einschätzen. So liege etwa der Vorteil gegenüber der traditionellen Rundsteuertechnik insbesondere darin, dass nun eine sichere, bidirektionale Kommunikation etabliert wird.
Allgemeiner formuliert heißt das: Der Rollout der Steuerboxen im Niederspannungsbereich und die Anbindung eines CLS-Managementsystems an die führende Netzleitstelle erhöht die Netztransparenz und eröffnet die Option einer zunehmend aktiven Netzführung, etwa mit Blick auf Erzeuger und Speicher.
Basis für last- und zeitvariable Tarifstrukturen
Neben dieser netzorientierten Optimierung ermögliche die neue Technologie auch eine Integration und Koordination von netz- sowie marktorientierten Anforderungen. Als Stromlieferant könne ein Energieversorger in einem anderen Szenario die bidirektionale Steuerung über das CLS-Management nutzen, um das Beladen einer Nachtspeicherheizung auf die Beschaffungsprozesse am Spotmarkt zu optimieren. Somit handele es sich hier um eine Basis für die von Markt und Politik geforderten last- und zeitvariablen Tarifstrukturen.
In Verbindung mit einem virtuellen Kraftwerk und somit dem Zusammenschalten dezentraler Erzeugungseinheiten, könne der Versorger oder Lieferant – mit Blick auf den Bezug – Flexibilitäts-Optimierungen im Markt vorantreiben, verdeutlicht BTC.
Intelligente Steuerung auch beim Laden von E-Autos
Als weiteres Beispiel für eine koordinierte Zusammenführung von netz- und marktorientierten Interessen, welche sich insbesondere für das Niederspannungsnetz ergeben, nennt der IT-Dienstleister die Integration von Anforderungen im Umfeld Elektromobilität über ein CLS-Managementsystem. Ein optimiertes Lademanagement mit intelligenter Steuerung erhöhe die Versorgungssicherheit und verringere den Netzausbau, da eine Überlastung im Vorwege vermieden werden könne oder im Falle einer Überlast(ung) steuernd eingegriffen werde.
Geld verdienen mit der Steuerbox
Zusätzlich führt der Einsatz von Steuerbox und CLS-Managementsystemen auch auf nicht-reguliertem Terrain zu beachtlichen Marktchancen, Mehrwerten und somit neuen Geschäftsmodellen. Dies gilt beispielsweise für die zunehmend diskutierte Sektorenkopplung in Bezug auf das Submetering. Der CLS-Kanal wird hier als neuer Weg genutzt, Messwerte nicht-regulierter Medien – etwa aus Heizkostenverteilern oder Wasserzählern – kosteneffizient und sicher an nachgelagerte Systeme zu übertragen.
Als Messstellenbetreiber bestehe nun die Option, ergänzend neben der Pflichtaufgabe weitere Services auch als Dienstleistung gegen ein Entgelt zur Verfügung zu stellen. Denn – weithin unbeachtet – ermöglicht der Gesetzgeber Kunden ab 2021, einen Dritten als Messtellenbetreiber zu wählen, wenn dieser neben Strom für weitere Sparten, etwa Gas, oder Heizwärme-Messservices, einen kostengünstigeren Bündelpreis anbietet. Laut BTC haben daher viele Messstellenbetreiber solche Dienstleistungen schon zum eigenen Vorteil durchgerechnet. (sg)


