Freuen sich über die Zertifikatsübergabe (von links): Geschäftsführer André Karnatz, Leiter Produktmanagement Dirk Engel, BSI-Präsident Arne Schönbohm, Beatrix Brodkorb (Unterabteilungsleiterin Bundeswirtschaftsministerium) und Jochen Homann (Präsident Bundesnetzagentur)

Freuen sich über die Zertifikatsübergabe (von links): Geschäftsführer André Karnatz, Leiter Produktmanagement Dirk Engel, BSI-Präsident Arne Schönbohm, Beatrix Brodkorb (Unterabteilungsleiterin Bundeswirtschaftsministerium) und Jochen Homann (Präsident Bundesnetzagentur)

Bild: © BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 25. September das zweite Zertifikat auf Basis des Schutzprofils für das Smart-Meter-Gateway an das Unternehmen Sagemcom Dr. Neuhaus GmbH erteilt.

"Das zweite zertifizierte Smart-Meter-Gateway belegt erneut, dass man innovative Technologien und smarte Lösungen so entwickeln kann, dass die Informationssicherheit gewährleistet und die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher gewahrt bleibt", sagte  BSI-Präsident Arne Schönbohm bei der Zertifikatsübergabe.

Tarifanwendungsfälle 1, 2, 6 und 7 abgedeckt

Das "SiconiaTM SMARTY IQ" von Sagemcom Dr. Neuhaus unterstützt mit TAF 1, TAF 2, TAF 6 und TAF 7 zahlreiche Tarifanwendungsfälle, die variable Stromtarife je nach Kundenbedarf ermöglichen. Der TAF 7 des Sagemcom Dr. Neuhaus Gateways in der LTE- und GPRS-Produktvariante zeichnet sich nach Angaben des Herstellers durch einen besonders sparsamen Umgang mit dem mobilen Datenvolumen beim Messdatenversand sowie beim sicherheitsrelevanten TLS-Kanalaufbau aus. Darüber hinaus würden sich über die CLS-Schnittstelle des Gateways diverse zukunftsgerichtete Anwendungsszenarien im Rahmen von Steuer-, Regel- und Schalthandlungen (HKS 1, 4, 5) realisieren lassen.

Neben dem hausinternen Gateway Administration (GWA) System „Fröschl SMGWA“ arbeite man im Sinne der Interoperabilität von intelligenten Messsystemen (iMSys) intensiv mit diversen relevanten GWA-Software-Anbietern zusammen, betont das Unternehmen.
 

Marktanalyse wird aktualisiert

Seit Dezember 2018 haben bereits mehrere Messstellenbetreiber mit dem Einbau intelligenter Messsysteme bei ihren Kunden begonnen. Die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Smart-Meter-Gateways greift jedoch erst dann, wenn drei Geräte voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI formal festgestellt wurde. Das BSI ist zuversichtlich, dass die Anforderungen von weiteren Herstellern erfolgreich umgesetzt werden und der verpflichtende Rollout noch 2019 beginnen kann.

Im Zuge des Zertifizierungsverfahrens betrachtet das BSI neben dem Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsvorgaben im Smart-Meter-Gateway auch die Herstellungs- und Entwicklungsprozesse des Herstellers sowie die Auslieferungswege der Geräte. Aktuell befinden sich sieben weitere Smart-Meter-Gateway-Hersteller im Zertifizierungsverfahren. Zudem hat das BSI bislang drei dazugehörige Sicherheitsmodule der Unternehmen NXP/T-Systems, STMicroelectronics und Gemalto zertifiziert. Zusätzlich wurden bei 38 Unternehmen die Umsetzung der Vorgaben für den sicheren Betrieb (Smart-Meter-Gateway-Administration) zertifiziert sowie zehn Zertifizierungsdienstleister in der Smart-Metering-PKI registriert.

Das BSI wird auf dieser Basis die Marktanalyse aktualisieren und auf seiner Webseite veröffentlichen. Mit der Marktanalyse nach Paragraph 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erhebt die Behörde den Stand der Umsetzung seiner Standards sowie der eichrechtlichen Anforderungen über die Wertschöpfungskette Messeinrichtung, Smart-Meter-Gateway, Gateway-Administrator und Backend-Systeme im Markt. (sg)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper