Mehrfamilienhäuser mit Photovoltaik-Anlagen. Energy Sharing soll es einfacher machen, Strom in Gemeinschaften zu teilen. (Symbolbild)

Mehrfamilienhäuser mit Photovoltaik-Anlagen. Energy Sharing soll es einfacher machen, Strom in Gemeinschaften zu teilen. (Symbolbild)

Bild: © Maryana/AdobeStock

Sechs Wochen nach dem gesetzlichen Start des Energy Sharings hat die Bundesnetzagentur Klarheit geschaffen – jedenfalls formell. Mit Mitteilung Nr. 73 hat die Bonner Behörde festgelegt, dass das sogenannte Dienstleistungsmodell die Grundlage für die Umsetzung von Energy Sharing nach § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bildet.

Mehr dazu hier: Energy Sharing: Netzagentur setzt auf Dienstleister – Branche gespalten

Netzbetreiber müssen damit keine eigenen Produkte entwickeln; die Abwicklung läuft über das bestehende Lieferanten- und Bilanzkreissystem. Was in der Theorie nach einem geordneten Rahmen klingt, wirft in der Praxis eine zentrale Frage auf: Wer übernimmt jetzt eigentlich die Arbeit?

Dienstleister sehen ihre Stunde

Für Unternehmen, die sich auf Energy-Sharing-Plattformen spezialisiert haben, ist die Entscheidung ein Signal. Thies Stillahn, Head of Sales DACH beim Schweizer Softwareunternehmen Exnaton, das Stadtwerke bei der Umsetzung von Energy-Sharing-Projekten unterstützt, bewertet die Mitteilung als "sinnvolle Entscheidung, um Energy Sharing kurzfristig eine Chance für einen Hochlauf zu geben". Das ursprüngliche Ansinnen, Energiegemeinschaften unabhängiger von etablierten Akteuren zu machen, bleibe dabei allerdings auf der Strecke.

Das sogenannte Bilanzkreismodell habe klare Vorteile: keine neuen Systemvorgaben für Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber, keine geografischen Einschränkungen, und grundsätzlich können alle Erzeuger- und Verbrauchsklassen teilnehmen – von kleinen Solaranlagen bis hin zu Windparks. "Mangels Alternativen ist genau dieses Bilanzkreis- beziehungsweise Dienstleistungsmodell die Architektur, auf der all unsere bisherigen Kundenprojekte in Deutschland erfolgreich laufen", so Stillahn.

Ähnlich sieht es We Share Energy, ein auf Energy Sharing spezialisierter Dienstleister aus Düsseldorf. Das Unternehmen verweist auf mehrjährige Praxiserfahrung: "Der größte Vorteil ist aus unserer Sicht, dass Energy Sharing auf Basis bestehender Marktprozesse umgesetzt werden kann", sagt eine Sprecherin des Unternehmens. "Dadurch lässt sich das Modell bereits heute praktikabel und skalierbar einsetzen." Anlagengröße oder geografisches Einsatzgebiet stellten keine Hürden dar.

Zugleich räumt die Sprecherin ein: Die Komplexität liege vor allem beim Dienstleister selbst. Messdaten, Bilanzierung, Marktkommunikation und Abrechnung müssten zuverlässig im Hintergrund laufen. "Für Anlagenbetreiber und Endkunden sollte diese Komplexität jedoch möglichst unsichtbar bleiben."

Die Komplexität liege vor allem beim Dienstleister selbst.

Stadtwerke zögern – und haben Gründe dafür

Auf Seiten der kommunalen Versorger ist die Begeisterung derzeit verhalten. Die Stadtwerke München (SWM) bezeichnen Energy Sharing derzeit als "absolutes Nischenprodukt". Grundsätzliches Interesse gibt es vor allem aus der Wohnungswirtschaft, doch potenzielle Kunden warteten ab, bis Umsetzungsfragen und wirtschaftliche Effekte klarer seien. Ob die SWM selbst als Lieferant aktiv werden, lässt sich laut dem Unternehmen erst mit finalen Klarstellungen beurteilen.

"Ich sehe den monetären Vorteil des Energy Sharings in der jetzigen Form nicht", sagt Patrick Scheffner, Leiter operativer Vertrieb bei Enni Energie & Umwelt, einem kommunalen Energieversorger aus Moers (Nordrhein-Westfalen). Die Preisminderung durch günstige Sonnenstunden gleiche die teuren Abendstunden beim Reststrombezug nicht aus – zumal der Anlagenbetreiber ein Entgelt möchte. "Im Mischpreis entsteht aus meiner Sicht kaum ein wirtschaftlicher Vorteil."

Dabei fehlt es laut Scheffner nicht an Kundeninteresse. "Das Interesse an Energy Sharing ist hoch – vor allem bei Mietern und Menschen ohne eigenes Dach." Doch die wirtschaftlichen Vorteile müssten nachvollziehbar sein. Sein Fazit: "In der jetzigen Form fehlen die finanziellen Anreize, wenn es nur über das konventionelle Bilanzkreismodell realisiert werden kann. Aus meiner Sicht wird es zu 90 Prozent ein Rohrkrepierer."

Aus meiner Sicht wird es zu 90 Prozent ein Rohrkrepierer.

Ein Praxisbeispiel aus der Region

Einer, der weiß, wovon er spricht, ist Matthias Kästle. Er hat mit Power Share ein regionales Energy-Sharing-Projekt in Baden-Württemberg aufgebaut, das von Anfang an auf das Dienstleistungsmodell gesetzt hat – aus einem einfachen Grund: "Wir waren der Überzeugung, dass die aktuellen Netzbetreiber das Thema nicht angehen. Sonst bräuchte es uns ja auch nicht."

Power Share arbeitet mit zwei Konzepten: Eines in enger Abstimmung mit dem lokalen Netzbetreiber, bei dem bestehende Smart Meter genutzt werden können – was Zeit und Aufwand spart, aber die Kooperationsbereitschaft des Netzbetreibers voraussetzt. Das andere Konzept kommt ganz ohne Netzbetreiber aus, erfordert dafür aber die Neuinstallation aller Zähler. "Vorteil: Es geht sofort los. Nachteil: Verschwendung und Ärger mit dem Netzbetreiber."

Ein strukturelles Problem bleibt: Abnehmer mit rund zwei Megawattstunden (MWh) Jahresverbrauch seien schwer zu gewinnen, weil sich das Modell für sie nur knapp rechne. "Prosumer gibt es genug, die 10 MWh abgeben wollen – aber Abnehmer mit Speicher sind selten." Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur sieht Kästle den Druck auf Netzbetreiber zur Kooperation gesunken: "Es wird zäh. Aus unserer Sicht wurde hier Druck rausgenommen, was es uns erschweren wird."

Aus unserer Sicht wurde hier Druck rausgenommen.

Warum Skalierung anspruchsvoll bleibt

Exnaton-Manager Stillahn empfiehlt Stadtwerken, jetzt mit Pilotprojekten zu beginnen – idealerweise mit wirtschaftlich starken Großanlagen wie Windkraftanlagen oder Freiflächenphotovoltaik. Kleinere Anlagen könnten sukzessive integriert werden, sobald die Prozesse stehen.

Entscheidend sei dabei: Klassische ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning) könnten die dynamische, viertelstündliche Zuweisung von Energiemengen und das flexible Community-Management nicht wirtschaftlich abbilden. Spezialisierte Softwareplattformen seien deshalb Voraussetzung.

We Share Energy sieht das ähnlich: Das Dienstleistungsmodell sei technisch und prozessual anspruchsvoll. "Unternehmen müssen neue Prozesse für Marktkommunikation, Bilanzierung, Datenverarbeitung und Abrechnung in ihre bestehenden Strukturen integrieren. Das benötigt Zeit und das entsprechende Know-how," so die Sprecherin.

Ob Stadtwerke diese Hürde nehmen wollen – oder das Feld lieber spezialisierten Dienstleistern überlassen –, ist noch offen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat den regulatorischen Rahmen gesetzt. Wer ihn füllt, entscheidet sich gerade.

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