Das VG Göttingen urteilt: Grundstückseigentümer müssen nicht hinnehmen, dass sie aus Klimaschutzgründen gezwungen werden, kommunale Nahwärmenetze zu nutzen.

Das VG Göttingen urteilt: Grundstückseigentümer müssen nicht hinnehmen, dass sie aus Klimaschutzgründen gezwungen werden, kommunale Nahwärmenetze zu nutzen.

Bild: © Fontanis/AdobeStock

Das Landgericht Oldenburg hat die Stadtwerkegruppe Delmenhorst (SWD) am Montag vergangener Woche zur Rückzahlung von gut 5000 Euro aus weit zurückliegenden Gaspreiserhöhungen an einen Privatkunden verurteilt. Der Kommunalversorger bestätigte der ZfK einen entsprechenden Bericht der Lokalzeitung. Er hat demnach bereits Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Oldenburg und beim Bundesgerichtshof eingelegt. Ihm könne nicht zugemutet werden, im Ergebnis Erdgas unter seinem Einstandspreis zu verkaufen. Das Landgericht habe Grundsatzurteile von Bundesgerichtshof (BGH) und Europäischem Gerichtshof (EuGH) eigenwillig ausgelegt. Eine weitergehende ZfK-Anfrage an den Versorger läuft seit Donnerstag; er möchte sich dazu nur abgestimmt mit seiner Anwaltskanzlei zu dem Fall äußern.

Nach Darstellung von Stadträtin Eva Sassen von den Delmenhorster Preisrebellen "Gaspreisforum" ist das jüngste Urteil eine der vielen Wenden in der 14-jährigen Geschichte der Preisstreitigkeiten in der Kreisstadt bei Bremen. Demnach hatten zum einen nicht wie üblich die Stadtwerke auf Nachzahlung verweigerter Erhöhungsbeträge oder die Umwandlung der vorbehaltlichen in endgültige Zahlungen geklagt, sondern umgekehrt ein Kunde auf Rückzahlung aller Differenzbeträge aus Preiserhöhungen, denen er widersprochen und die er nur unter Protest beglichen hatte.

Delmenhorst war eine Hochburg des Protests

Zum anderen haben die Stadtwerke nach den Grundsatzentscheidungen von BGH und EuGH um 2015 herum überraschend wieder verloren. Die Streitparteien und ihre jeweiligen Anwälte wissen wichtige Details auch noch nicht, da das Urteil nur verkündet, aber nicht mit der entscheidenden Begründung zugestellt wurde.

Delmenhorst muss, wenn man Eva Sassen glaubt, eine der Hochburgen des Gaspreisprotests gewesen sein: Zehn Prozent der gasversorgten Haushalte oder über 1000 haben nach ihrer Darstellung entweder die Preise von 2004 weiterbezahlt und sich verklagen lassen oder legten Widerspruch gegen Tariferhöhungen ein und zahlten nur unter Vorbehalt. Das Amtsgericht Delmenhorst hat ihr zufolge erst die Preisanpassungen von 2004 bis 2006 abgehandelt. Vor etwa zwei Jahren wurde es lokal ruhiger: Die SWD verglichen sich mit etwa 160 Gaskunden. Eva Sassen distanziert sich von dem Vergleich und wirft dem Versorger eine Zermürbungstaktik vor.

Zurück in die alte Gaswelt

Die Prozessserien mit Gaspreisrebellen laufen oft vom Amts- oder Landgericht durch die deutschen Instanzen bis zum BGH und zum EuGH und danach ans erstinstanzliche Gericht zurück – und kürzlich hat ein Gaskunde an einem Bremer Gericht angeblich eine erneute Vorlage an den EuGH durchgesetzt.

Inhaltlich führen die Verfahren in eine vergangene Gas- und Gesetzeswelt: Erstens gab es in Deutschland für Privatkunden bis 2006 faktisch örtliche Gasmonopole, so dass sie Tariferhöhungen nicht durch Versorgerwechsel entkommen konnten. Zweitens war es damals allgemein üblich, nicht nur Grundversorgungstarife ohne Begründung anzupassen, sondern auch Wahltarife. Die EU verschärfte in der Zwischenzeit in den Energiebinnenmarkt-Richtlinien und in der Klauselrichtlinie die Anforderungen an die Transparenz von Preiserhöhungen. (geo)

(geo)

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