Dass die Integration von Erneuerbaren Energien ins Stromnetz nur mit den nötigen Flexibilitäten bei Erzeugung und Verbrauch zu schaffen ist, ist unbestritten. Eine Möglichkeit für die Entlastung der Netze ist die Zwischenspeicherung in Wasserstoff, der via Elektrolyse hergestellt wird. Bislang finden Power-to-Gas (PtG)-Anwendungen im industriellen Maßstab allerdings nur im Rahmen von Forschungsprojekten Anwendung. Der BDEW hat nun in einem Positionspapier drei Bausteine in Richtung Kommerzialisierung formuliert.
Ihren Platz am Markt sollen PtG-Anlagen in technologieoffenen und marktlichen Ausschreibungen von Flexibilitäten finden. Dafür soll Wasserstoff zunächst im Gebäudeenergiegesetz als förderfähiger Kraftstoff anerkannt, sowie die Forschungs- und Entwicklungsförderung ausgeweitet werden.
Bestätigt in dieser Forderung sieht sich der BDEW im völlig überzeichneten Ideenwettbewerb „Reallabore der Energiewende“ den das Bundeswirtschaftsministerium jüngst ausgeschrieben hat.
Regularien an Energiewende anpassen
Der Mittelfluss soll erhöht, die Regularien abgebaut werden, so will es der zweite Baustein des BDEW. Neben einer verursachergerechten Ausgestaltung des CO2-Preises soll grünes Gas von Abgaben und Umlagen stärker befreit werden. Zudem seien weitere Erleichterungen im Rahmen des bestehenden Systems zu prüfen.
Ein Beispiel: Kommt eine PtG-Anlage zur Beseitigung von Netzengpässen zum Einsatz sollte sie von der EEG-Umlage entlastet werden. Ebenfalls denkbar wäre ein Kostenzuschuss für die Anlagenbetreiber von Sektoren, die von den grünen Eigenschaften des Gases profitieren.
Am Ende der Reallabore sollte der Markttest warten
Das letzte Mittel der Wahl für den Bundesverband ist eine verpflichtende Nutzungsquote für H2 im Erdgasnetz - allerdings erst, wenn die Reallabore zeitlich ausgelaufen sind. Am Ende des Ideenwettbewerbs sollte ein Markttest stehen, bei dem nach einer angemessenen Übergangsphase das Eigentum an einen Marktteilnehmer übergeben wird.
Bei negativem Ergebnis ist der Markttest regelmäßig zu wiederholen. Grundsätzlich gilt, dass die Realisierung von netzdienlich wirkenden Pilotanlagen im regulier-ten Bereich kein Ersatz für eine funktionierende marktliche Bereitstellung von PtG-Kapazitä-ten sein kann. Ziel des BDEW bleibt es, so rasch wie möglich die Rahmenbedingungen für entsprechende Flexibilitätsmärkte zu schaffen. (ls)



