Viele Ventile, viele Rohre, viele Tanks: am Rostocker Hafen entsteht ein neues LNG-Terminal

Viele Ventile, viele Rohre, viele Tanks: am Rostocker Hafen entsteht ein neues LNG-Terminal

Bild: © ed_danilow/stock.adobe.com

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Vorgaben zur Entgeltmethodik der Gasfernleitungsnetzbetreiber für das gemeinsame deutsche Marktgebiet Trading Hub Europe ab dem 1. Oktober 2021 getroffen.

"Mit dem umfangreichen Festlegungspaket geben wir den Akteuren auf dem deutschen Gasmarkt faire, transparente und berechenbare Spielregeln", wird Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Mitteilung der Behörde zitiert.

Drei Beschlüsse regeln Entgelte

Der Beschluss "REGENT 2021" legt laut Mitteilung der BNetzA insbesondere fest, dass die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber einen einheitlichen Tarif für jede beliebige Transportleistung zu bilden haben – die sogenannte Briefmarke. Die dabei zwangsläufig entstehenden Divergenzen zwischen Kosten und Erlösen werden durch einen Ausgleichsmechanismus korrigiert, der in der Festlegung "AMELIE 2021" geregelt ist. Die Festlegung "MARGIT 2021" schließlich regelt Preisaufschläge für unterjährige Transportprodukte sowie Rabatte für unterbrechbare Transportprodukte. 

Zusammenlegung der Marktgebiete

Anlass für die Festlegungen ist die zum 1. Oktober 2021 geplante Zusammenlegung der derzeit noch zwei deutschen Marktgebiete zu einem deutschlandweiten Marktgebiet. Dafür mussten die Regelungen zur Entgeltmethodik an die künftigen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Festlegungen basieren laut BNetzA auf dem europäischen Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (Network Code Tariff), der die Bundesnetzagentur verpflichtet, für alle Fernleitungsbetreiber geltende einheitliche Entgeltbildungsmaßstäbe festzulegen. Dies war erstmals im Jahr 2019 geschehen, Neufestlegungen waren nun wegen der Marktgebietszusammenlegung notwendig. (amo)

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