Mit dem Auslaufen der Erdgasversorgung bis 2045 müssen große Teile der Gasverteilnetze stillgelegt werden. Damit ist absehbar, dass die Netzkosten, die auf stabilem Niveau verharren, auf immer weniger Gaskunden verteilt werden müssen. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung (IFAM) prognostiziert hohe Netzentgelte für Haushalte und zeigt gleichzeitig, wie wichtig der Zeitpunkt dieser Planung für die volkswirtschaftlichen Kosten ist. Und wie reagieren die Energieversorger?
Die Modellrechnungen von IFAM verdeutlichen: Ohne Anpassungen steigen die Netzentgelte drastisch. Bis 2045 könnte sich der Preis pro Kilowattstunde Gas von heute 2,3 Cent auf rund 22 Cent verzehnfachen. Für die letzten verbliebenen Haushalte bedeutet das eine jährliche Mehrbelastung von mehreren Tausend Euro – ein Szenario, das soziale Härten und politischen Handlungsdruck erzeugt.
Die Energieversorger kennen natürlich die Herausforderungen. Viele befinden sich gerade in Abstimmung mit ihren Kommunen, um die Wärmeplanung festzuzurren. Für fixe Planungen, wie und wann welche Teile des Gasnetzes stillzulegen sind, ist es daher häufig einfach zu früh.
Aber natürlich gibt es Konzepte. In Köln beispielsweise wird seit Jahren kein neues Gasnetz mehr erschlossen. "Dennoch bleibt die Versorgungspflicht bestehen – mehr als die Hälfte der Haushalte ist weiterhin auf Erdgas angewiesen", heißt es bei der Rheinenergie.
Ein vollständiger Rückbau des Netzes gilt aus Sicht der Rheinenergie als volkswirtschaftlich nicht darstellbar. Stattdessen will das Kölner Unternehmen differenziert vorgehen: Stillgelegt wird dort, wo mittelfristig bezahlbare Alternativen wie Wärmepumpen oder der Anschluss an bestehende Wärmenetze verfügbar sind. Neue Nahwärmenetze könnten dabei eine zentrale Rolle spielen.
Für Gebiete ohne realistische Alternativen erwägt die Rheinenergie eine Weiterverwendung der Infrastruktur für karbonfreie Gase. Und überhaupt: "Die Entscheidung über Restlaufzeiten liegt nicht allein bei den Versorgern", heißt es in Köln. Die Kunden "haben derzeit keinen Zwang, ihre Gasheizung aufzugeben". Gleichzeitig müsse der Gesetzgeber Lösungen finden, um den Übergang sozialverträglich zu gestalten.
Keine Pläne, die Gasversorgung in absehbarer Zeit einzustellen
"In Frankfurt verfolgen wir keine Pläne, die Gasversorgung in absehbarer Zeit einzustellen", heißt es bei der Mainova. Für die Wärmeversorgung "werden wir auch in Zukunft Gase benötigen." Die Zukunft der Gasversorgung hänge letztlich von den Vorgaben der Kommunalen Wärmeplanung ab, bei deren Erstellung Mainova die Stadt aktuell unterstützt. "Aus unserer Sicht wird die Wärmeversorgung in Frankfurt zukünftig auf zwei Säulen beruhen: umweltschonende Fernwärme in dicht bebauten Gebieten, dezentrale Wärme im Rest Frankfurts."
Die Wärmeversorgung über Fernwärme baut die Mainova bis 2040 massiv auf etwas mehr als 40 Prozent des Wärmebedarfs aus. Schrittweise soll sie CO2-neutral werden. Für die dezentrale Wärmeerzeugung können dort, wo das Strom-Verteilnetz noch nicht die benötigte zusätzliche Leistung für rein elektrische Wärmepumpen hat, Kombi-Lösungen von Wärmepumpen-Gas-Hybridheizungen eine Rolle spielen. Dabei unterstützen Gaskessel die strombetriebenen Wärmepumpen zur Abdeckung der Spitzenlast an sehr kalten Tagen. So lasse sich der durch die zunehmenden Wärmepumpen benötigte massive Ausbau der Stromnetze abschwächen und dadurch Kosten einsparen.
Insofern – so die Mainova – werden in der Übergangszeit Gasnetze weiterhin eine Rolle spielen – so lange, bis die Gebäudesubstanz sowie das Stromnetz für das ausschließliche Heizen mittels Wärmepumpen ausreichend ertüchtigt sind.
Mannheim plant keinen Investitionsstopp
"Sobald die gesetzlichen Grundlagen vorliegen, werden wir einen Stilllegungsplan erstellen", verspricht MVV Energie aus Mannheim. Es sei ein gutes Signal, dass die Bundesregierung den Gesetzgebungsprozess dafür gestartet hat. Gleichwohl sieht MVV Energie inhaltlich einige Kritikpunkte, etwa die langen Umsetzungsfristen.
Ein Investitionsstopp ist in Mannheim nicht geplant. "Solange wir unser Gasnetz betreiben, werden wir alle erforderlichen Investitionen für einen sicheren Netzbetrieb tätigen". Ein Stilllegungsplan werde erforderliche Erneuerungsinvestitionen ebenfalls berücksichtigen. MVV habe aber als eines der ersten Unternehmen offen und klar kommuniziert, dass Erdgas in den Heizungskellern keine Zukunft hat. Mit Fernwärme und Wärmepumpe gebe es für jedes Gebäude passende klimaneutrale Heizungsalternativen, die schon heute langfristig wirtschaftlich sind. "Wir sehen, dass diese Botschaft auch ankommt", teilen die Mannheimer mit. Die Zahl der neuen Gasanschlüsse im MVV-Netz gehe nahezu gegen null.
Um Haushalte vor unnötigen Kosten zu schützen, sollen Gasnetze systematisch verkleinert werden können, wenn die Nachfrage sinkt. Damit das funktioniert, sollten Netzabschnitte auch mit weniger als zehn Jahren Vorlauf stillgelegt werden können – vor allem, wenn parallele Strukturen wie Fernwärme vorhanden sind. Das ist laut MVV Energie wichtig, um alte Leitungen außer Betrieb zu nehmen, bevor sie teuer erneuert werden müssen. Bei den finanziellen Belastungen, die auf Bürger zukommen können, sei auch die Politik gefragt. Sie müsse weiterhin mit umfassenden Förderungen unterstützen und Härtefallregelungen schaffen, um finanzielle Herausforderungen abzufedern.
Hannover hat einen klaren Plan
Voraussetzung für den Ausstieg aus der Gasversorgung in Hannover ist die konsequente Umsetzung der Wärmewende. Enercity verfolgt dabei nach eigenen Angaben einen klaren Plan: "Wir bauen grüne Fernwärme und dezentrale Wärmenetze aus, die bis 2040 rund zwei Drittel des Wärmemarkts abdecken. Den restlichen Bedarf decken Wärmepumpen."
Die Stilllegung des Gasnetzes werde schrittweise und transparent erfolgen und sei eng an den Ausbau der Fernwärme und des Stromnetzes gekoppelt. Dabei betrachte Enercity stets die Gebiete, in denen grüne Wärmelösungen bereits realisiert sind. Dank Enercity habe Hannover als erste Kommune Niedersachsens schon 2023 eine kommunale Wärmeplanung entwickelt. Sie vermittele klar, welche Wärmelösungen in den einzelnen Stadtteilen langfristig tragfähig sind.
Die seit Anfang 2025 geltende Abschreibungsregelung hilft laut Enercity, künftig starke Anstiege der Netzentgelte abzufedern. Unterhalt und Ersatzinvestitionen bleiben weiterhin auf technik- und regelwerkskonformem Niveau. Dies vermeidet Stranded Investments im Gasnetz und gewährleistet Versorgungssicherheit auf hohem Niveau.
Was den Übergang angeht, hat die IFAM-Studie eine klare Präferenz. Sie vergleicht zwei Szenarien: eine frühe Stilllegungsplanung ab 2027 und eine späte ab 2035. Das Ergebnis ist eindeutig: Wer früh plant, spart. Die diskontierten Gesamtkosten sinken um rund ein Fünftel, weil Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen rechtzeitig zurückgefahren und Betriebskosten durch Teilnetzstilllegungen reduziert werden. Zudem mildere eine frühe Planung den Kostenanstieg für die letzten Kunden und halbiere den potenziellen staatlichen Förderbedarf für soziale Ausgleichsmaßnahmen.

Regulatorische Weichen sind entscheidend
Die Vorteile einer geordneten Stilllegung lassen sich laut Studie aber nur realisieren, wenn der rechtliche Rahmen stimmt. Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht vor, die Pflicht zur Stilllegungsplanung an eine Langfristprognose des Nachfragerückgangs zu koppeln. Kritiker warnen vor Ermessensspielräumen: Netzbetreiber könnten die Planung hinauszögern, ohne finanzielle Nachteile zu riskieren. Die Studie empfiehlt daher verbindliche Fristen für die Einreichung von Stilllegungsplänen – analog zur kommunalen Wärmeplanung.
Doch die Studie widmet sich auch den Herausforderungen für die Netzbetreiber. Es besteht, erstens, ein erhebliches Risiko von "Stranded Assets". Aufgrund kalkulatorischer Nutzungsdauern von bis zu 55 Jahren werden viele Leitungen bis 2045 nicht vollständig abgeschrieben sein. Studien beziffern das Volumen nicht refinanzierter Investitionen auf bis zu zehn Milliarden Euro. Selbst bei sofortigem Investitionsstopp können je nach Szenario 18 Prozent der Netzgesamtkosten ungenutzt bleiben.
Zweitens erzeugt der Effizienzvergleich im Rahmen der Anreizregulierung Fehlanreize: Netzbetreiber, die Teile ihres Netzes stilllegen, schneiden schlechter ab, da Kennzahlen wie Netzlänge oder Anschlusszahl sinken. Dies bestraft transformationsorientiertes Handeln und fördert den Erhalt ineffizienter Strukturen.
Drittens verhindern rechtliche Hemmnisse eine geordnete Stilllegung. Die im Energiewirtschaftsgesetz verankerte Anschluss- und Betriebspflicht erlaubt eine Abschaltung erst, wenn der letzte Kunde kündigt. Instrumente zur Ablehnung neuer Anschlüsse oder zur Kündigung bestehender fehlen, während hohe Rückbaukosten und fehlende Rückstellungsregelungen zusätzliche Risiken schaffen. Anpassungen im Regelrahmen seien daher dringend erforderlich, um Kostenrisiken und Fehlanreize zu vermeiden.

Milliarden für soziale Abfederung vermeidbar
Die Berechnungen zeigen auch die Dimension möglicher Förderkosten. Würde der Staat eine "Netzentgeltbremse" einführen, um Haushalte vor extremen Belastungen zu schützen, lägen die Kosten bei früher Planung (2027) bei rund 1,6 Milliarden Euro. Bei später Planung (2035) steigen sie auf über vier Milliarden Euro. Jede Verzögerung erhöhe damit nicht nur die Netzkosten, sondern auch den öffentlichen Finanzierungsbedarf.
Und einen weiteren, deutlichen Fingerzeig hat die Studie für die Politik: Ein zentraler Treiber für die Kosteneffekte sei die Nachfrageentwicklung. Erst wenn die Stilllegung verbindlich angekündigt wird, beschleunigen Haushalte den Umstieg auf alternative Heiztechniken. Bleibt die Glaubwürdigkeit aus – etwa durch unklare politische Signale –, verpufft der Effekt. Ebenso wichtig sei die schnelle Umsetzung: Netzbetreiber müssen nach Genehmigung der Stilllegungspläne Neuanschlüsse ablehnen und bestehende Anschlüsse kündigen können, um Investitionen und Betriebskosten zeitnah zu senken.



