Die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben das geplante Gasspeichergesetz an einzelnen Punkten noch einmal verändert.
So wird der ursprünglich für den 1. Dezember gedachte Mindestfüllstand von 90 Prozent um einen Monat auf den 1. November vorgeschoben. Das dürfte Gasspeicherbetreibern und -kunden entgegenkommen.
Mindestfüllstände
Schließlich beginnt die Heizperiode traditionell im Oktober, sind die Füllstände um diesen Zeitraum herum normalerweise am höchsten.
Auch die Vorgabe für den 1. August wurde abgeschwächt. In der ersten Fassung waren hier noch 65 Prozent festgelegt. Jetzt wird ein Füllstand gefordert, "der die Erreichung der Füllstandsvorgaben nicht gefährdet."
Die beiden anderen zeitlichen Vorgaben (80 Prozent Füllstand am 1. Oktober, 40 Prozent am 1. Februar) bleiben bestehen.
Zeitliche Befristung
Neu vorgesehen ist zudem eine Bewertung der Umsetzung der Vorschriften durch das Ministerium bis zum 15. Dezember, die zusammen mit deren Auswirkungen bis zum 1. April 2023 evaluiert werden sollen. Dabei soll es insbesondere darum gehen, ob eine Fortsetzung der Regelungen weiterhin notwendig ist.
Neu ist ferner, dass die Maßnahme zeitlich befristet wird. Die neuen Regelungen sollen am 1. April 2025 außer Kraft treten.
AfD und Union enthalten sich
Dem geänderten Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen und die der Linken zu. AfD und Union enthielten sich.
Die SPD-Fraktion erläuterte, dass es durch die Anpassungen ein zwischen Gasspeicherbetreibern und Marktgebietsverantwortlichen gut austariertes System zur Sicherstellung der Gasversorgung gebe.
Union will sich noch einmal beraten
Die Unionsfraktion stellte klar, dass man dem politischen Anliegen offen gegenüber stehe. Man begrüße die subsidiäre Lösung, die keine Staatsreserve vorsehe, sondern eine Ergänzung privatwirtschaftlich betriebener Gasspeicher sei.
Überrascht habe allerdings die Befristung des Gesetzes, was suggeriere, das Gesetz sei in Friedenszeiten nicht mehr nötig. Darüber und über andere Fragen wolle sich die Union noch einmal beraten.
VKU sieht weiterhin Defizite
Für den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellen die Änderungen eine Verbesserung dar. Trotzdem blieben Defizite, hieß es. "Vor allem droht noch immer ein zu harter Eingriff in den wettbewerblichen Speichermarkt, der schlimmstenfalls dessen Funktionsweise aushebelt."
Wie andere Branchenverbände fürchtet der VKU, dass angesichts fester Mindestfüllstände die Nachfrage nach Kapazitätsbuchungen einbreche. Zudem werde in bereits bestehende Verträge eingegriffen.
Rolle des Marktgebietsverantwortlichen
Hintergrund ist, dass Speicherkunden verpflichtet werden, entsprechend Gas einzulagern. Geschieht dies nicht, soll der Marktgebietsverantwortliche THE in der Regel die Kapazitäten zur Buchung ausschreiben oder gar selbst Einspeicherungen vornehmen.
"Die Speicherunternehmen könnten unter diesen Umständen einen rentablen Geschäftsbetrieb kaum aufrecht erhalten", warnt der VKU. "Der sogenannte Marktgebietsverantwortliche müsste noch umfangreicher eingreifen und seine Kosten zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher abwälzen."
Zweite und dritte Lesung
Am Freitag soll der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und gegebenenfalls verabschiedet werden.
Auch auf EU-Ebene soll es für Gasspeicher neue Mindeststandards geben, wie am Mittwoch bekannt wurde. Laut Gesetzesvorschlag der Kommission sollen Gasreserven dieses Jahr bis zum 1. November zu 80 Prozent gefüllt sein. In den nächsten Jahren sollen die Füllstände mindestens 90 Prozent betragen.
Lastenteilung unter EU-Ländern
Die Füllstände sowie Zwischenstände über das Jahr sollen von den EU-Ländern und der Kommission überprüft werden. Länder könnten Gasversorger etwa mit staatlichen Mitteln finanziell entschädigen oder Tarifrabatte anbieten, um Anreize dafür zu schaffen, Gas trotz hoher Preise zu lagern.
Da nicht alle EU-Länder Gasspeicher haben, soll es außerdem einen Mechanismus zur Lastenteilung geben, damit alle von den höheren Füllständen profitieren können.
Gazprom-Speicher im Visier
Der Gesetzesvorschlag sieht auch einen größeren Einfluss von EU-Ländern auf die Betreiber von Gasspeichern über eine Lizenzvergabe vor. Das soll sicherstellen, dass diese nicht die Energieversorgung gefährden. Wird Betreibern ihre Lizenz entzogen, müssen sie Anteile verkaufen oder können enteignet werden.
In Deutschland werden zwei Gasspeicher von Gazprom betrieben, darunter der bundesweit größte im niedersächsischen Rehden. Dem russischen Staatskonzern wurde vorgeworfen, seine Speicher in diesem Winter absichtlich nicht ausreichend befüllt zu haben. Das Gesetz muss nun vom EU-Parlament und den Ländern verhandelt und angenommen werden. Was die Europäische Union sonst noch am Energiemarkt vorhat, lesen Sie hier. (aba/dpa)



