Gas

Gasversorgung: Die TENP soll ausgebaut werden

Netzentwicklungsplan Gas: Die Bundesnetzagentur hat Konsultation zum möglichen Ausbau der TENP gestartet. Es geht um die Versorgungssicherheit.
06.08.2018

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Die Trans Europa Naturgas Pipeline (TENP) verläuft von Bocholtz an der deutsch-niederländischen Grenze nach Wallbach an der deutsch-schweizerischen Grenze. Sie wurde in den 1970er Jahren in Betrieb genommen. Im Jahr 2017 wurden an TENP I, einem der beiden Leitungsstränge, Korrosionsschäden festgestellt. Die betroffenen Leitungsabschnitte wurden daraufhin abgeriegelt. Die Transportkapazität des TENP-Leitungssystems steht damit derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung.

Die Fernleitungsnetzbetreiber haben nun für einen der bestehenden Stränge der TENP eine zusätzliche Modellierungsvariante in den Netzentwicklungsplan Gas 2018 – 2028 eingebracht. In dieser Variante wurde unterstellt, dass die gegenwärtige Transportsituation auf der TENP I über den 30. September 2020 hinaus fortbesteht. Dabei liegt der Fokus auf der Versorgung von Baden-Württemberg sowie Transit in die Schweiz und nach Italien.

Vorschlag: zwei neue Leitungsabschnitte

Die Fernleitungsnetzbetreiber schlagen vor, parallel zu der bestehenden Leitungstrasse der TENP zwei Leitungsabschnitte mit insgesamt 54 km Länge neu zu bauen. Zudem sollen Querverbindungen zwischen den Leitungssträngen der TENP I und TENP II errichtet werden, um intakte Leitungsabschnitte der TENP I weiterhin nutzen zu können. Die Kosten des Ausbauvorschlags belaufen sich auf 171 Mio. Euro.

„Wir werden genau prüfen, welche Maßnahmen in den Netzentwicklungsplan Gas 2018 – 2028 aufzunehmen sind“, verspricht Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Alle Interessierten sind eingeladen, bis zum 31. August 2018 Stellungnahmen zur vorgeschlagenen TENP-Versorgungssicherheitsvariante abzugeben. Nach Auswertung der Stellungnahmen und Prüfung der vorgeschlagenen Ausbaumaßnahmen wird die Bundesnetzagentur entscheiden, welche Maßnahmen in den entsprechenden Netzentwicklungsplan aufgenommen werden sollen. (sig)