Die Biomethananlage Horn-Bad Meinberg hat einen neuen Betreiber.

Die Biomethananlage Horn-Bad Meinberg hat einen neuen Betreiber.

Bild: © BayWa r.e.

Seit mit dem Osterpaket 2022 die EEG-Vergütung für Biomasse umgestellt wurde, weg von flexibler KWK auf Basis von Biogas, Holz oder Biomethan hin zu reinen Biomethan-Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung ging kein einziges Gebot mehr in der Biomethan-Ausschreibung ein. Das will der Verband Hauptstadtbüro Bioenergie so nicht länger hinnehmen und legt einen Plan für eine EEG-Reform vor.

Laut den Branchenvertreter:innen hätten die letzten Ausschreibungsrunden klar gezeigt, dass das aktuelle Ausschreibungsdesign am Bedarf des Marktes vorbeigehen.  Horst Seide, Präsident im Fachverband Biogas erklärt das Problem der Anlagenbetreiber: „Bei den im Ausschreibungsdesign vorgeschriebenen geringen Volllaststunden, in denen ein Biomethan-Peaker maximal betrieben werden darf, ist an eine sinnvolle Verwendung der Wärme gar nicht zu denken. Dabei sollte die Bundesregierung im Hinblick auf die längst überfällige Wärmewende Stadtwerken oder Betreibern lokaler Wärmenetze ermöglichen auch Biomethan einzusetzen, und zwar so, dass Strom und Wärme klimaneutral erzeugt werden können.“

Abschaffung der Südquote gefordert 

Die Ausschreibungen sollten also den Fokus auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen legen und nicht auf reine Spitzenlastkraftwerke ohne Wärmeauskopplung. Das bedeutet auch der Ausschluss von Biomethan-KWK-Projekten soll rückgängig gemacht werden und die Begrenzung der Volllaststunden in den Biomethan-Ausschreibungen wird auf das Niveau des KWKG erhöht (2500 Volllaststunden).

Zudem sollte laut dem Bundesverband die Südquote in der Biomasse-Ausschreibung abgeschafft werden, als auch die Begrenzung der Biomethan-Ausschreibung auf den Süden aufgehoben werden. Die Südquote regelt einen Mindestanteil an Zuschlägen aus Süddeutschland. Die Biomethan-Ausschreibung richtet sich sogar ausschließlich nur an den Süden der Republik. Dies sei aus Verbandssicht eine Diskriminierung, die dazu führe, dass Projekte, die eigentlich wirtschaftlich wären, nicht realisiert werden können.

Gebotshöchstwerte an die Inflation anpassen

Darüber hinaus müssten die Gebotshöchstwerte in den regulären Biomassen-Ausschreibungen gegenüber den aktuellen Höchstwerten im Jahr 2023 um zehn Prozent angehoben werden. Analog dazu brauche es auch eine Steigerung der Festvergütung von 20 Prozent gegenüber dem EEG 2023. Auch der Flexibilitätszuschlag gehöre aus Sicht der Branche reformiert und an die Inflation angepasst. Das heißt konkret: Er soll auf mindestens 100 Euro pro kW erhöht werden, um den weiteren Zubau von Flexibilitäten anzureizen.

Wenn es nach dem Spitzenverband geht, soll zudem ein ganz neuer Zuschlag eingeführt werden, der die Vergärung ökologisch besonders wertvoller Substrate, fördert. Und auch die Bürokratie wollen die Bioenergie-Vertreter:innen abbauen. So soll die endogene Mengensteuerung abgeschafft werden, da diese nur für unnötige Investitionsunsicherheiten sorge und auch kleine Bestandsanlagen bis 500 kW soll die Teilnahme an Ausschreibungen erleichtert werden. (lm)

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